Betreff
Budgetierte Einrichtungen des Verwaltungshaushalts
Vorlage
2013/398
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die wesentliche Aufgabe der Budgetierung liegt zum einen darin, dass durch Vorgabe eines finanziellen Rahmens das eigenverantwortliche Wirtschaften gefordert und gefördert wird. Verbunden ist dies mit dem Ziel einer Dezentralisierung der Budgetverantwortung auf untergeordnete Organisationseinheiten.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben sind aus Sicht der Verwaltung nur die unter Punkt 1 genannten Einrichtungen geeignet. Es macht deshalb Sinn, Einrichtungen zu budgetieren, die eigene Einnahmen erzielen, damit sie diese innerhalb ihres Budgets frei einsetzen können. Damit der Stadtrat über die geplanten Aktivitäten und Zielsetzungen der jeweils budgetierten Einrichtung informiert ist, müssen diese Zielsetzungen dem Stadtrat vor der Entscheidung über die Höhe des Budgets vorgelegt und erläutert werden. Die Budgetverantwortlichen schließen deshalb eine Zielvereinbarung mit der vorgesetzten Dienststelle. In dieser Zielvereinbarung sind neben den Zielen der Aufgabenerfüllung auch die wirtschaftlichen Ziele darzustellen.

 

Im Zusammenhang mit den Budgets "Bauhof" und "Stadtgärtnerei" fand am 25.11.2013 ein gemeinsames Gespräch  mit SGL 63, Herrn Lindner, Herrn Günther, Frau Heger und AL 2 statt. Man kam zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass auch diese Budgets konsequenter-weise (einheitliche Regeln) abgeschafft werden sollten. Die notwendigen Ausgaben werden über mögliche Deckungsringe gesteuert.

 

 

 

1.  Der Stadtrat beschließt ab dem Haushaltsjahr 2014 folgende Budgets:

 

-       Alte Synagoge, UA 3009

-       Städtisches Archiv, UA 3111

-       Städtisches Museum, UA 3200

-       Musikschule, UA 3331

-       Volkshochschule, UA 3501

-       Stadtbücherei, UA 3521

 

Die Budgetverantwortlichen erstellen ab dem Haushaltsjahr 2014 (für 2014 bis zum 15.01.2014) jährlich  eine Budgetplanung, aus der ersichtlich ist, welche inhaltlichen und welche wirtschaftlichen Ziele im Haushaltsjahr verfolgt werden. Diese Zielsetzungen sind mit dem jährlichen Beschlussentwurf für das zu gewährende Budget vorzulegen und zu erläutern. Über die Kostenentwicklung des Budgets wird mit der Vorlage der Budgetabrechnung, unabhängig von der Höhe des Übertrages der Stadtrat umfassend informiert.

 

 

2.  Folgende Einrichtungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 nicht mehr als Budgets geführt:

 

-       Standesamt, UA 0501

-       EDV, UA 0601

-       Verkehrsüberwachung (Parkplätze/Parkscheinautomaten), UA 1122 und 6815

-       Feuerwehren, UA 1300

-       Schulen Betriebskosten, UA 2111, 2112, 2121, 2122, 2431

-       Sportanlagen, UA 2140, 2141, 5601, 5602, 5603, 5651, 5652

-       Heimat- und Kulturpflege, UA 3400

-       Jugendpflege Jungstil, UA 4605

-       Straßen, Wege, Plätze etc., UA 5800, 5921, 5931, 6300, 6500, 6600, 6709,

6751, 6752, 6900, 7850

-       Abwasserbeseitigung, UA 7000, 7002, 7006, 7146, 7189

-       Friedhöfe, UA 7510, 7511, 7512, 7513, 7514, 7515, 7516

-       Sonstige öffentliche Einrichtungen, UA 7600, 7690, 7691, 7692, 7693

-       Touristinformation, UA 7901

-       Forstbetrieb, UA 8551

-       Wohn- und Geschäftsgrundstücke, UA 8801

-       Sonstiges allgemeines Grundvermögen, UA 8891

-       Stadtgärtnerei, UA 5821

-       Bauhof, 7711

 

Bei vorgenannten Einrichtungen ist der Einfluss der Verantwortlichen auf die Höhe der Einnahmen stark begrenzt.

Die Entwicklung der Ausgaben ist auch bei vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der Haushaltsüberwachung zu kontrollieren.

 

3.  Die Beträge für den Sachaufwand der Schulen:

 

-       St Hedwig-Schule, UA 2111

-       Grundschule Siedlung, UA 2112

-       D Paul-Eber-Schule, UA 2121

-       Mittelschule Siedlung, UA 2122

-       Wirtschaftsschule, UA 2431

werden weiterhin mit den Basissätzen gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.03.2011 ermittelt.

Festgelegte Basissätze:      65,00 Euro/Kind Grundschule

                                          116,00 Euro/Kind Mittel- und Wirtschaftsschule