Betreff
Investitionsförderung zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes in Kitzingen
Vorlage
2013/409
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2008 wurde in namentlicher Abstimmung mit 25 : 5 Stimmen beschlossen, dass die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates vom 20.09.2007 und 21.02.2008 soweit diese den Verkehrslandeplatz betreffen, aufgehoben werden. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Antrag auf luftrechtliche Genehmigung eines Verkehrslandeplatzes in Verbindung eines Luftraums F beim Luftamt Nordbayern zurückgenommen wird. Der Antrag auf luftrechtliche Genehmigung eines Sonderlandeplatzes bleibt bestehen (vgl. Anlage).

 

In der Finanzausschusssitzung vom 14.01.2010 bestand auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 21.02.2008 damit Einverständnis,

 

a) dass vorerst zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes ein kommunaler Regiebetrieb

     gegründet wird

 

b)  die Gründung des Regiebetriebes jedoch zunächst so lange aufzuschieben ist, bis der

Erwerbspreis und die weiteren Kaufkonditionen von der BIMA bekanntgegeben und durch den Stadtrat beschlossen worden sind

 

c)  der Betrieb den Namen Betrieb Flugplatz Kitzingen tragen soll

 

d)  Der Oberbürgermeister beauftragt wird, mit dem LSC Kitzingen den Entwurf einer Be

triebsvereinbarung zu erstellen und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dieser Beschluss des Finanzausschusses wurde vom Stadtrat am 21.01.2010 bestätigt (vgl. Anlage). Im Sachvortrag zur Finanzausschusssitzung vom 14.01.2010 weist der damalige Stadtkämmerer Rodamer darauf hin, dass für Investitionen 400.000 € und für den laufenden Betrieb jährlich 50.000 € in den Haushalt eingestellt sind. Dabei habe er die von der Fa. CTM ermittelten Kosten in Höhe von 230.000 € für die Investitionen und in Höhe von 24.000 € für den Betrieb sicherheitshalber angepasst. Nachdem nun die Konversionsfläche "Harvey Barracks" in 2013 an die Fa. Blumquadrat GmbH, Iphofen veräußert wurde und auf diesem Gebiet das neue Unternehmen ConneKT Technologiepark Kitzingen gegründet wurde, ergeben sich neue Randbedingungen zur Erstellung eines Sonderlandeplatzes im Bereich ConneKT. Eine der wesentlichsten Änderungen die sich aus dem Gespräch am 11.11.2013 ergeben, ist aus unserer Sicht, dass künftig der Luftsportclub als Betreiber des Sonderlandeplatzes fungieren soll. Alle damit verbundenen Pflichten werden vom LSC vollständig erbracht. Dies bedeutet für die Stadt, dass ein jährlicher Betriebskostenzuschuss nicht erforderlich ist, weil der Betrieb vollständig vom LSC organisiert wird. Die laufenden Kosten werden durch die Einnahmen (Landegebühren, Veranstaltungen, Verkehrstraining etc. bzw. Mitgliedsbeiträge des LSC) gedeckt werden. Die ursprünglich angenommenen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 50.000 € pro Jahr erübrigen sich somit. Die Fa. Blumquadrat GmbH rechnet für die Inbetriebnahme des Sonderlandeplatzes Kitzingen mit Investitionskosten in Höhe von mindestens 650.000 € (vgl. Seite 12 der Präsentation der Fa. Blumquadrat GmbH). Hierbei sind insbesondere ca. 300.000 € für die Kampfmittelräumung vorgesehen. Der Betrieb des Sonderlandeplatzes kann durchaus eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Satz 1 BayGO zugeordnet werden. Jedoch soll in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang die Stadt durch nicht kommunale Stellen, insbesondere durch private Dritten unterstützt werden kann (Art. 61 Abs. 2 BayGO). Damit die Stadt Kitzingen dennoch vor finanziellen Risiken geschützt ist, ist mit der Fa. Blumquadrat GmbH und dem Luftsportclub eine entsprechende vertragliche Regelung zu schließen.

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die Stadt Kitzingen fördert das Infrastrukturprojekt Sonderlandeplatz Kitzingen mit

einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von max. 300.000 €.

 

2. Die Kosten sind mit entsprechenden Rechnungen durch den Betreiber bzw. den

Eigentümer zu belegen.

 

3.  Ein jährlicher Betriebskostenzuschuss wird nicht gewährt.

 

4.  Der luftrechtliche Genehmigungsantrag der Stadt wird freigegeben.