1.
Ausgangslage
1.1
Der
2003 gegründete Schülerhort ist nach
den zeitweiligen Standorten im Johann-Sander-Haus in der Flugplatzstraße 40
bzw. Frida-von-Soden Haus in der Kanzler-Stürzel-Straße 11 seit November 2011 im Gebäude 341/342 in den Marshall Heights untergebracht. Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) besteht diesbezüglich ein Mietvertrag, der derzeit noch bis 31.08.2014 befristet ist und in dem
sich die Bundesanstalt für den Fall einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes
an einen Dritten ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 12 Wochen zum
Monatsende vorbehalten bzw. dieses Recht dem Dritten ausbedungen hat.
1.2 Auf Basis der
prognostizierten Entwicklungstendenzen hat der Stadtrat am 13.12.2012 den Bedarf an
zwei Hortgruppen mit insgesamt 50 Plätzen unbefristet als bedarfsnotwendig anerkannt.
1.3 In der genannten Sitzung
wurden überdies grundsätzliche Alternativen für eine dauerhaft gesicherte
Unterbringung entsprechend der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse ausführlich
diskutiert. Im Ergebnis wurde die Schaffung
der räumlichen Voraussetzungen bevorzugt
am Standort der derzeit geschlossenen Sporthalle
im Deusterpark bzw. im Bereich
Mühlenpark der Verwaltung zur detaillierteren Prüfung aufgegeben. Da davon
auszugehen war, dass eine Realisierung u. a. im Bereich der Grundschule Kitzingen-Siedlung
nicht möglich sei, wurde eine weitergehende Prüfung dieses Areals seinerzeit
für entbehrlich angesehen.
2. Seitherige Entwicklung
2.1 Zunächst ist
festzustellen, dass bezüglich der beiden
favorisierten Standorte (Sporthalle im Deusterpark bzw. Mühlenpark) bis dato grundsätzlich keine Entscheidung
möglich ist:
2.2.1 Hinsichtlich der Sporthalle im Deusterpark sei darauf
verwiesen, dass dies in dem direkten Zusammenhang
mit der noch nicht abschließend geklärten Frage der Errichtung einer Mehrzweckhalle auf dem Deusterareal
begründet ist. Je nachdem, ob die Halle infolge dieser Entscheidung weiterhin
als Sporthalle benötigt würde, könnte überhaupt erst über einen Umbau und eine
Nutzung als (u. a.) Schülerhort entschieden werden.
2.2.2 Bezüglich des Areals im Mühlenpark sei angemerkt, dass der
Standort aus Sicht der Verwaltung derzeit aufgrund der Unsicherheiten in der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für
diesen Bereich offensichtlich derzeit ebenfalls nicht weiterverfolgt werden
kann.
2.2.3 Da es sich derzeit zudem
als völlig offen darstellt, wie lange auf den Standort in den Marshall Heights
(noch) zurückgegriffen werden kann, besteht gleichwohl ein gewisser Entscheidungsdruck,
wenngleich auch bei einer raschen Entscheidung etwa zugunsten der nachfolgend
erläuterten Option an den Siedlungsschulen diese mitnichten zum 01.09.2014 als
Unterbringung zur Verfügung stehen
wird. In der Konsequenz bedeutet
dies, dass vorsorglich eine abermalige Verlängerung
des Mietvertrages mit der BImA bzw.
erneut ein „Ausweichquartier“
angestrebt werden muss – letzteres insofern, als dass eine Verlängerung des
Mietvertrages nicht möglich sein sollte oder dieser gekündigt werden würde.
2.3 Vor diesem Hintergrund
zeigte sich Mitte des Jahres aufgrund der
fortgeschrittenen Planungen für die Errichtung einer Mensa an der Grund- und
Mittelschule Kitzingen-Siedlung, dass eine Realisierung des für einen Hort
geforderten Raumprogramms an diesem
Standort doch möglich ist.
2.4 So wurden die
grundsätzlich ins Auge gefassten Varianten aufgrund der bestehenden
Unwägbarkeiten unterschiedlich detailliert geprüft, um dem Stadtrat angesichts
der aufgezeigten Rahmenbedingungen möglichst zügig eine Entscheidungsgrundlage
bzw. -möglichkeit vorlegen zu können und eine dauerhafte Realisierung der
Räumlichkeiten somit weiter voran bringen zu können.
3. Entwicklung der
Belegungszahlen des Schülerhorts
Im Nachgang zur Entscheidung
der unbefristeten Bedarfsanerkennung im Dezember
2012 stieg die Zahl der den Schülerhort
besuchenden Kinder stetig an. Inzwischen ist der Schülerhort voll ausgebucht, die anerkannten 50 Plätze sind voll
belegt (22 Kinder aus der Grundschule Kitzingen-Siedlung, 19 Kinder aus der
St.-Hedwig-Grundschule in Kitzingen, 9 Kinder aus der Außenstelle Sulzfeld;
alle 50 Kinder sind in Kitzingen wohnhaft), darüber hinaus existiert eine
Warteliste, auf der momentan drei Kinder vermerkt sind, deren Aufnahme aktuell
nicht möglich ist. Diese Entwicklung stimmt auch mit der Einschätzung der
Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen überein. Mit der
erreichten Belegung könne nicht unberücksichtigt bleiben, dass möglicherweise die anerkannte Platzzahl
nicht mehr ausreichend ist, mithin eventuell eine dritte Gruppe bereits
jetzt und mit Blick auf die langfristige Verortung des Schülerhorts in
geeigneten Räumlichkeiten anzuerkennen sei. Gleichwohl ist eine Prognose,
inwieweit diese Entwicklung in Kitzingen weiterhin anhält oder nur eine
derzeitige Spitze darstellt, kaum
möglich. Seitens der Hortleitung wurde jüngst angegeben, dass schon jetzt
für die nach diesem Schuljahr ausscheidenden 12 Kinder bereits 12
Voranmeldungen neuer Kinder vorlägen.
4. Erläuterung der
möglichen Standorte
4.1 Sporthalle im Deusterpark
Auch wenn eine
Entscheidung zugunsten dieses Standortes
derzeit nicht möglich erscheint, wurde diese Option mit Blick auf die
Entscheidung des Stadtrates am 13.12.2012 auf ihre Möglichkeiten hin
untersucht. Seitens des Architekten wurden mit Blick auf die Frage, ob es nicht
vielleicht ratsam wäre, eine dritte Gruppe anzuerkennen, zwei Varianten vorgelegt, die in der Anlage 1 noch genauer
dargestellt werden.
4.1.1 Die Variante 1a geht dabei von 75
Hortplätzen aus und beinhaltet neben dem hierfür anzusetzenden Raumprogramm
im Erdgeschoss eine Tiefgarage im
Untergeschoss. Ein Kostenüberschlag
nach DIN 276 ergibt insgesamt Kosten
in Höhe von rd. 1,81 Mio. Euro (Hort mit 75 Plätzen: 1,28 Mio. Euro, Tiefgarage 520.000
Euro).
Die Qualität der konzeptionell ermittelten Zahlen erlaubt dabei
augenblicklich natürlich ebenfalls keine verbindliche Aussage, sondern
lediglich eine Schätzung der Förderung
nach Art. 10 FAG: In der Annahme, dass sich von den 1,28 Mio. Euro rd. 80
Prozent zuwendungsfähige Kosten ermitteln ließen, ergäbe sich bei einem derzeit
Fördersatz von 42 Prozent: (1,28 Mio Euro x 80 %) x 42% = 430.000 Euro. Damit verblieben für
den Hort von der Stadt zu tragende Restkosten in Höhe von 850.000 Euro (insgesamt: 1,4 Mio Euro).
4.1.2 Den Überlegungen zur Variante 1b liegt ein Raumprogramm für 50 Hortplätze zugrunde. Aufgrund der
räumlichen Gegebenheiten würde sich der Hort
in dieser Alternative über beide Geschosse erstecken, der übrige Bereich
wäre anderweitig nutzbar. Nachteilig
würden sich bei dieser Variante die schlechte
Belichtung der Räume im UG sowie
deren niedrige Raumhöhe erweisen. Ein Aufzug
wäre aus Gründen der Barrierefreiheit ebenso
notwendig wie eine zweite Treppe pro Nutzungseinheit als Fluchtweg. Die geschätzten
Gesamtbaukosten beliefen sich bei dieser Alternative auf rd. 1,27 Mio. Euro für den Hort sowie 1,25 Mio. Euro für die übrige Nutzung,
in Summe also 2,52 Mio. Euro.
Die zu erwartende Zuwendung
für den Hort entsprechend der
Bemerkungen unter Nr. 4.1.1 würde sich demnach etwa auf 426.000 Euro belaufen, die für den Hort verbleibenden Kosten damit auf 844.000 Euro (insgesamt 2,1 Mio Euro).
4.2 Bereich Mühlenpark
Dieser Standort ist im
Zusammenhang mit dem Stand des Bebauungsplanverfahrens derzeit nicht
realisierbar. Auch hierfür wurden entscheidungsgemäß konzeptionelle Überlegungen angestellt
(vgl. Anlage 2). Inwieweit die Stadt hier selbst Eigentümer des Gebäudes werden
oder über ein PPP-Modell eventuell als Mieter fungieren würde, wurde mit den
Beteiligten angesichts des bauplanungsrechtlichen Verfahrensstandes noch nicht
erörtert. Im Ergebnis müsste ohnehin zunächst auch das derzeitige Baufenster verändert werden,
um überhaupt die Räumlichkeiten für 50 Plätze schaffen zu können. Dem
ungeachtet wäre hier aber auch keine
Außenspielfläche möglich, die Erschließung
von der Straße her ferner zudem ebenso
ungünstig wie die schlechte Belichtung durch den
Baumbestand. Die Gesamtkosten werden
auf 959.000 Euro (ohne die
Grundstückskosten) geschätzt.
Da es
sich hier um einen Neubau handeln
würde, wären hinsichtlich der Förderung Kostenrichtwerte
maßgebend und nicht die tatsächlichen Kosten. Ausgehend von einer im geforderten
Raumprogramm grundsätzlich angegebenen Quadratmeterzahl von 287 für eine
zweigruppige Einrichtung, würde sich die
Zuweisung auf 287 m2 x 3.663 Euro (Kostenrichtwert) = 1,05 Mio
Euro x 42 % (Fördersatz) = 441.000 Euro
belaufen (verbleibend folglich 518.000
Euro).
4.3 Standort in den Marshall
Heights
Im Rahmen eines möglichen und
diskutierten Teilerwerbs der Marshall Heights könnte auch der Hort grundsätzlich hier dauerhaft angesiedelt werden. Der Träger befürwortet diesen Standort
von allen Optionen am meisten, da die großzügigen
Außenflächen und die Entfernung zur
Schule, die gesamten Gegebenheiten den betreuten Kindern ideale Voraussetzungen böten und eine freie Entfaltung erlaubten. Nach
Meinung der Hortleitung, seien diese bei den übrigen Optionen nicht in diesem
Maße vorhandenen Faktoren ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der steigenden
Attraktivität des Hortes für die Eltern. Vorteilhaft
erwiese sich hier zudem, dass das Gebäude bereits vorhanden ist. Allerdings wären hier im Falle einer
Dauerlösung und des Erwerbs u. a. dieser Anlage sehr wohl größere Sanierungsarbeiten erforderlich, deren Kostenvolumen derzeit noch nicht bezifferbar ist. In der Sitzung im
Dezember letzten Jahres wurde zudem
aus dem Gremium angemahnt, dass hier die Schüler
beider Grundschulen zum Hort zu befördern wären, was bei der Ansiedlung im
Bereich einer (Grund-)Schule nicht der Fall sei.
Dem ungeachtet sind Angaben hinsichtlich der zu erwartenden (Bau-)Kosten
bzw. der Förderbeträge hier wegen des Verfahrensstandes derzeit nicht möglich.
4.4 Grund-und Mittelschule
Siedlung
Bezüglich dieser Variante zeigte sich im Sommer/ Herbst 2013, dass im Falle einer Aufstockung des geplanten Erweiterungsbaus an der Grund- und
Mittelschule Kitzingen-Siedlung für die Speiseversorgung und
Mittagsbetreuung sich das für einen Hort mit 50 bzw. 75 Plätzen geforderte Raumprogramm ebenfalls verwirklichen
ließe, für einen dreigruppigen Hort (75 Kinder) würde die zur Verfügung
stehende Fläche im oberen Geschoss vollständig ausgenutzt werden, für eine
Einrichtung, die 50 Kinder aufnehmen kann, die Fläche nicht vollständig
benötigt. Die Vorentwürfe für die
größere Variante wurden bereits mit der Fachaufsicht diskutiert. Durch die Errichtung des Horts als
Geschoss über der Mensa werden die sich daraus ergebenden finanziellen
Einsparungen gegenüber einer isolierten Baulösung allein für die Kostengruppen
300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und
400 (Bauwerk – Technische Anlagen)
auf ca. 210.000 Euro bei 75 Plätzen geschätzt (Kostenvorteile durch
Ersparnis für die Gründung, zentrale Einrichtungen der Betriebstechnik wie z.
B. Heizung sowie die Verrechnung mit der Dachkonstruktion und dem Dachaufbau
des darunterliegenden Erdgeschosses, das aktuell bereits in der Planung für die
Grund- und Mittelschule enthalten ist). So beläuft sich eine Kostenschätzung nach DIN 276-1:2008-12
des planenden Architekturbüros für die Lösung mit 75 Hortplätzen auf ca. 1,16 Mio Euro (vgl. Anlage 3), für
die Variante mit 50 Hortplätzen auf 954.000 Euro (vgl. Anlage 4). Hierin jeweils nicht enthalten ist
allerdings die Kostengruppe 500
(Außenanlagen), da wohl zunächst eine Gesamtüberplanung der Außenflächen in
diesem Bereich noch erfolgen müsste.
Die Förderung wäre mit 441.000 Euro für 50, sowie mit 610.000 Euro für 75 Hortplätze anzugeben.
Damit beliefen sich die von der Stadt zu tragenden Kosten auf
rd. 550.000 Euro für die große Lösung und rd. 513.000
Euro für die kleinere Option.
Wenngleich eine solche Überlegung im Rahmen der Schaffung einer
langfristigen Unterbringungsmöglichkeit für einen Schülerhort und angesichts
steigender Belegungszahlen eigentlich unpassend erscheint, so muss im Sinne
einer möglichst umfassenden Betrachtung doch abschließend auch noch kurz
angemerkt werden, dass ein im Zusammenhang mit dem bisher nicht zustande
gekommenen Neubau eines Gebäudes durchaus diskutierter Aspekt ebenfalls
zumindest relativiert werden würde: Denn sollte aufgrund von Faktoren wie dem
demographischen Wandel oder dem möglicherweise weitergehenden Ausbau der schulischen
Betreuungsmöglichkeiten usw. der aktuell unbestreitbare Bedarf an einem Hort in
fernerer Zukunft nicht mehr als gegeben anzusehen sein, ließe sich das an einem
Schulstandort geschaffene Raumangebot wohl äußerst zweckmäßig einer weiteren
Nutzung durch schulische Angebote zuführen, was der Forderung nach einem
nachhaltigen Mitteleinsatz bestmöglich entspräche.
5.
Zusammenfassung: Vergleichende Gegenüberstellung
der grundsätzlich denkbaren Optionen
|
Marshall Heights |
Sporthalle im Deusterpark |
Mühlenpark |
GSS/MKS |
|
Kriterium |
50 bzw. 75 Plätze |
Variante 1a m. 75 Plätzen |
Variante 1b m. 50 Plätzen |
50 Plätze |
75 Plätze bzw. 50 Plätze |
städt. Eigentum |
nein |
ja |
ja |
nein |
ja |
derzeitige (bau- |
nein, aber grds. möglich |
ja |
ja |
nein |
ja |
Standort |
Stadtrand, dezentral hinsichtlich
beider Schulstandorte |
Innenstadt, Schulnähe
St.-Hedwig-Grundschule |
Innenstadt, Schulnähe
St.-Hedwig-Grundschule |
Stadtrand, Schulnähe
Grundschule Kitzingen-Siedlung |
Stadtrand, direkt an
Siedlungsschulen angrenzend |
Gebäude |
vorhanden, aber sanierungsbedürftig |
vorhanden, aber Umbau
erforderlich |
vorhanden, aber Umbau
erforderlich |
nicht vorhanden |
Im Zuge des Mensabaus
„kostengünstig“ errichtbar |
Freiflächen |
Großzügig vorhanden, an
Hortgebäude angrenzend |
kaum vorhanden |
kaum vorhanden |
nahezu nicht vorhanden |
vorhanden, derzeit aber
wohl nicht an Gebäude angrenzend |
weitere Nutzungsmöglichkeiten
bei sinkendem Bedarf |
offen |
durch Schule |
durch Schule |
offen |
durch Schule |
Beförderung |
von allen drei Schulstandorten |
für Siedlungsgrundschüler
und Schüler der AS Sulzfeld |
für Siedlungsgrundschüler
und Schüler der AS Sulzfeld |
für
St.-Hedwig-Grundschüler |
für
St.-Hedwig-Grundschüler |
Sicht des Trägers |
sehr positiv |
negativ |
negativ |
grundsätzlich positiv |
positiv |
Sonstiges |
|
|
-
Räume z. T. im schlecht belichteten UG -
niedrige Höhe der Räume im UG -
Aufzug erforderlich (Barrierefreiheit) |
-
aktuelles Baufenster schon für 50 Plätze zu klein -
ungünstige Erschließung von der Straße her -
schlechte Belichtung durch Baumbestand |
-
Durch Aufstockung des geplanten Erweiterungsbaus geschätzte monetäre
Vorteile i. H. v. rd. 210.000 EUR (bei 75 Pl.) allein bei Kostengruppe 300
& 400 (Bauwerk – Baukonstruktion und Technische Anlagen) -
Aufgeschlossenheit der Schulleitungen |
gesch. Gesamtkosten (gem.
Nutzungskonzept) |
unbekannt |
1.807.000 EUR |
2.523.000 EUR |
959.000 EUR (ohne Grundstück) |
953.500 EUR (50 Pl.) 1.159.500 EUR (75 Pl.) (je ohne Außenanlagen |
Kosten nur Hort |
unbekannt |
1.284.000 EUR |
1.274.000 EUR |
959.000 EUR (ohne Grundstück) |
953.500 EUR (50 Pl.) 1.159.500 EUR (75 Pl.) (ohne Außenanlagen) |
geschätzte Förderung Hort
(Art. 10 FAG) |
unbekannt |
430.000 EUR |
426.000 EUR |
441.000 EUR (ohne Grundstück) |
440.000 EUR (50 Pl.) |
Verbleibende Kosten
|
unbekannt unbekannt |
854.000 EUR 1.377.000 EUR |
848.000 EUR 2.097.000 EUR |
518.000 EUR 518.000 EUR (ohne Grundstück) |
513.500 EUR (50 Pl.) 550.000 EUR (75 Pl.) 513.500 EUR (50 Pl.) 550.000 EUR (75 Pl.) (je ohne Außenanlagen) |
Kosten pro Hortplatz |
unbekannt |
17.100 EUR |
25.500 EUR |
19.200 EUR (ohne Grundstück) |
19.070 EUR (50 Pl.) 15.500 EUR (75 Pl.) |
1. Vom Sachvortrag wird
Kenntnis genommen.
2. Die dauerhafte Unterbringung
des Schülerhorts soll durch die Schaffung entsprechender Räumlichkeiten im Zuge
des Mensabaus an Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung mitverwirklicht
werden. Die Stadt Kitzingen erkennt an diesem Standort ab Fertigstellung und
Inbetriebnahme des Gebäudes
a)
zwei
Gruppen mit insgesamt 50 Plätzen oder
b)
drei
Gruppen mit insgesamt 75 Plätzen
als
bedarfsnotwendig an. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung vorzubereiten.
alternativ
Über die dauerhafte Unterbringung des Schülerhorts an einem der im Sachvortrag
genannten, grundsätzlich möglichen Standorte wird erst bei Vorliegen
diesbezüglich weitergehender Erkenntnisse abschließend beraten und entschieden.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, vorsorglich eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags mit
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwirken.