Betreff
Stadtverkehr Kitzingen (Linie 8103- Anrufsammeltaxi, 8103- Ringverkehr und
8103- Stadtverkehr)
Beauftragung des Landratsamtes Kitzingen zur Ausschreibung der Konzessionsvergabe
Vorlage
2013/419
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat hat am 23.09.1999 den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Anrufsammeltaxi (AST)- Systems in Kitzingen gefasst.

 

Mit einem weiteren Stadtratsbeschluss vom 21.09.2000 stimmte der Stadtrat der von der beauftragten Firma Seibt ausgearbeiteten Organisation und dem Fahrplan incl. Fahrpreis zu.

 

Der „Omnibusverkehr Franken“ (OVF) erhielt die Konzession für die Linie 8103 (AST- Verkehr, Stadtverkehr und Ringverkehr). Dieser schloss einen Vertrag bezüglich des AST- Kitzingen sowohl mit der Stadt Kitzingen als auch mit dem Taxen e.V. Kitzingen. Diese Verträge verlängern sich jeweils um zwölf Monate und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die beiden Linien 8103- Stadtverkehr und 8103- Ringverkehr wurden von dem OVF durchgeführt.

 

Die Konzession für den 8103- Anrufsammeltaxiverkehr endet am 30.06.2015. Außerdem endet auch die Konzession für den 8103- Ringverkehr und den 8103- Stadtverkehr. Der OVF teilte mit, dass ein kommerzieller Betrieb dieser Linien nicht möglich sei. Nach der EU-Verordnung 1370/2007 ist die Verkehrsleistung, falls die Stadt Kitzingen diese weiterhin wünschen sollte, über ein Vergabeverfahren zu regeln.

 

Das Landratsamt ist Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Linie 8103 (AST, Ringverkehr, Stadtverkehr) wurde bei den laufenden Ausschreibungen für eine Neuvergabe der Konzessionen herausgenommen, da die Stadt Kitzingen eine evtl. Einführung eines Stadtbusses signalisiert hatte.

 

Der Stadtrat hat nun in seiner Sondersitzung am 10.10.2013 beschlossen, das Thema Stadtbus nicht weiterzuverfolgen.

 

Sollte die Stadt Kitzingen nicht nach Art. 9 BayÖPNVG die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr beantragen und der Landkreis diese Aufgabe übernehmen, muss die Stadt Kitzingen die Kosten (Vergabeverfahren, Betrieb des Verkehrs) nach Art. 19 BayÖPNVG übernehmen. In diesem Fall benötigt der Landkreis neben der Kostenübernahmeerklärung noch eine genaue Definition des Stadtverkehrs (Fahrplan, Tarif, Fahrzeuge – Taxi und / oder Kleinbus-, Genehmigungsdauer) als Grundlage für die Vorabbekanntmachung.

 

Die Ausschreibung der Leistung wird vom Landratsamt Kitzingen vorgenommen. Eine entsprechende Zusage liegt vor.

 

Für das erste Vergabeverfahren im Landkreis sind externe Beraterkosten (Fachkanzlei) von ca. 3.500 € angefallen. Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.

 

Bei Vorlage des Ergebnisses durch das Landratsamt wird der Stadtrat über die Vergabe entscheiden. Bei entsprechender Auftragsvergabe nach Punkt 1 des Beschlussvorschlags hat die Stadt Kitzingen die anfallenden Kosten zu tragen. Eine Zuschussmöglichkeit wird geprüft und gegebenenfalls beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige Zuschüsse für den AST –Verkehr:

 

Das Landratsamt Kitzingen teilte telefonisch am 16.12.2013 mit, dass der Zuschuss für das AST 2014 wie bisher bei ca. 66% bleiben wird, für 2015 jedoch auf ca. 50% sinken werde. Für die zukünftigen Jahre können bezüglich der Zuschusshöhe keine Aussagen getroffen werden.

 

            Beförderungszahlen und Gesamtkosten für den AST –Verkehr:

Jahr

Rechnungsbetrag*

Zuschuss

Anzahl der  beförderten Personen

Anzahl der beförderten Personen

Ges. Personen

Gesamt-kosten der Stadt **

 

in EUR

in EUR

Regeltarif

Behinderte

 

in EUR

2010

47.299,45

31.501,43

4.464

5.880

10.344

19.946

2011

62.840,95

41.852,07

4.456

6.772

11.228

25.303

2012

67.402,61

44.485,72

5.472

6.087

11.559

28.014

2013

64.495,49

42.567,02

6.370

7.021

13.391

26.080

 

* exklusive nicht förderfähige Kosten

** inklusive nicht förderfähige Kosten

 

 

 

 

1.    Die Stadt Kitzingen beauftragt das Landratsamt Kitzingen, die Konzession für den Bedarfsverkehr -Stadt Kitzingen- auf folgender Grundlage für drei Jahre auszuschreiben:

a.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- Fahrplan 8103- AST incl. 8103-Stadtverkehr und 8103-Ringverkehr (gemäß Anlagen)

oder

b.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- Fahrplan 8103- AST (gemäß Anlage)

oder

c.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- Fahrplan 8103- AST incl. 8103- Stadtverkehr (gemäß Anlagen)

oder

d.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- Fahrplan 8103- AST incl. 8103- Ringverkehr (gemäß Anlagen)

oder

e.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- 8103- Stadtverkehr und 8103- Ringverkehr (gemäß Anlagen)

oder

f.     Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- 8103- Stadtverkehr (gemäß Anlage)

oder

g.    Bedarfsverkehr Stadt Kitzingen- 8103- Ringverkehr (gemäß Anlage)

 

Die Kosten für das Verfahren (Ausschreibung) trägt die Stadt Kitzingen.

 

2.    Die voraussichtlichen Kosten für die Ausschreibung in Höhe von ca. 3.500,00 € werden bei der Haushaltsstelle 7920.6721 des Verwaltungshaushaltes 2014 bereitgestellt.

 

3.    Das Ergebnis der Ausschreibung wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.