HSt. 2121 6800 - D. Paul-Eber-Schule, Kalkulatorische Abschreibungen
HSt. 2121 6850 - D. Paul-Eber-Schule, Kalkulatorische Zinsen
Bei der Bildung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2013 im Herbst 2012 war nicht bekannt, dass die D. Paul-Eber-Schule in die Anlagennachweise aufgenommen werden soll. Die Erfassung der Kosten für die Generalsanierung sowie des Grundstücks mit Außenanlagen und des beweglichen Vermögens erfolgte im Laufe des Jahres 2013, so dass eine Durchbuchung der Kalkulatorischen Kosten im Haushaltsjahr 2013 möglich war.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2013 folgende Haushalts- überschreitungen genehmigt wurden
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 2121 6800 2121 6850 |
D. Paul-Eber-Schule; Kalkulatorische Abschreibungen D. Paul-Eber-Schule; Kalkulatorische Zinsen |
0,00 € 0,00 € |
184.094,00 € 98.516,00 € |
Die Deckung erfolgte für
HSt. 2121 6800 durch Mehreinnahmen bei HSt. 9151 2700 - Kalkulatorische
Einnahmen; Abschreibungen
HSt. 2121 6850 durch Mehreinnahmen bei HSt. 9151 2750 - Kalkulatorische
Zinsen (98.358,47 €) und durch Ausgabeneinsparungen
bei HSt. 2140 6412 - Sportanlage Deusterpark; Umsatz-
steuer als Vorsteuer (157,53 €)