Betreff
Errichtung von zwei Reihenhäusern an der Flugplatzstraße, Flst. Nr. 6500;
hier: Information
Vorlage
2014/136
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.    Ausgangslage

Dem Bauamt liegen zwei Bauanträge vom 24.03.2014 (Eingang Stadtbauamt: 25.03.2014) vor. Beantragt wird die Errichtung von insgesamt 8 Reihenhäusern auf Flst. Nr. 6500 an der Flugplatzstraße (s. Anlage 1 – Lageplan).

Die Baukosten der einzelnen Bauanträge liegen jeweils unter der Höchstgrenze von 1 Mio. Euro, sodass die Erteilung der Baugenehmigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2.124 GO in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.

Auf Grund seiner städtebaulichen Bedeutung wird das Vorhaben dem Verwaltungs- und Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

2.    Vorhabensbeschreibung

Der Antragsteller plant die Errichtung von Reihenhäusern, bestehend aus zwei Gruppen mit 3 und 5 Häusern in den einheitlichen Dimensionen von ca. 5 x 10,5 m je Haus. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf dem Grundstück sind insgesamt sieben Garagen vorgesehen.

Die geplanten Reihenhäuser werden mit 3 Vollgeschossen errichtet, wobei das oberste (dritte) Geschoss ein sogenannten Staffel- bzw. Terrassengeschoss ist. Als Dachform wählte der Antragsteller ein Pultdach mit ca. 10° Dachneigung in grauer Trapezblecheindeckung. Es ist jeweils nach Süden hin geneigt. Mit dieser Dachform soll eine optimale Ausnutzung des obersten Geschosses und der Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien (mittels optionaler Photovoltaik-Anlage) erzielt werden.

Jedes Reihenhaus verfügt über 1 Wohneinheit und ein Kellergeschoss.

Die Firsthöhe bzw. oberste Dachbegrenzungskante liegt insgesamt deutlich unterhalb der Höhen im Umfeld, sie beträgt rund 9,50 über OK Erdgeschossfußboden.

Näheres kann den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.

 

3.    Planungsrechtliche Situation

Das Baugrundstück Flst. Nr. 6500 an der Flugplatzstraße hat etwa 4 Jahre brach gelegen, nachdem das frühere Gebäude an dieser Stelle abgebrochen wurde und eine offene Baugrube sichtbar war. Der zuletzt beabsichtigte Neubau des „Kinderhort Marienthal“ kam dort nicht zustande.

Es ist eben, liegt nicht mehr innerhalb des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Mains und ist an der Nordseite durch die Flugplatzstraße und rückseitig durch den Storchwiesenweg verkehrlich erschlossen.

Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor, er ist als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB zu betrachten und konkret wie ein Misch-/Dorfgebiet einzustufen. Das Umfeld ist neben Wohnbebauung punktuell von Gewerbe, vor allem aber auch landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.

Die Wohngebäude im Umfeld weisen zwei- bis dreigeschossige Bauweise auf, ebenso variieren die Dachformen und -neigungen in einem breiteren Spektrum.

 

 

 

4.    Resümee

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben, mit dem jetzt eine größere Baulücke im Gefüge des Ortsteils Etwashausen nach längerer Brachzeit wieder geschlossen wird. Mit dem Vorhaben wird neuer hochwertiger Wohnraum für die Bevölkerung geschaffen. Der Standort ist dafür auf Grund seiner verkehrsgünstigen und ruhigen Lage in landwirtschaftlich/gärtnerisch geprägtem Umfeld sehr gut geeignet.

Aus Sicht der Verwaltung sind beide Bauanträge genehmigungsfähig, es stehen keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegen. Die Nachbarbeteiligung wird auf Antrag des Bauherren durch die Stadt Kitzingen durchgeführt (betroffen sind 2 Nachbarn).

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.