1.
Ausgangslage
a)
Die
Gesamtanlage des
b)
Die
Rechen- und Sandwaschanlagen weisen neben altersbedingten, stark ausgeprägten Verschleißerscheinungen
insbesondere verfahrenstechnische Mängel sowie sicherheitsrelevante Mängel auf.
Eine Erneuerung der Anlagenteile ist daher unumgänglich.
2.
Bestand
Die Fertigstellung der 1. Ausbaustufe des
·
Einlaufhebewerk
mit Kreiselpumpen, Förderhöhe ca. 11 m
·
Rechen-
und Sandwaschanlage
·
belüfteter
Sandfang mit Fettabscheidung
·
Belebungsbecken
mit 3 Oberflächenbelüftern
·
2
Nachklärbecken mit Rundräumern
·
Auslaufleitung
zum Main
·
Rücklaufschlammpumpwerk
mit Schneckenpumpen
·
2
Überschussschlammeindicker
·
Betriebsgebäude
mit Schaltwarte, Sozialräumen, Labor, Bandfilterpresse
Die bestehende Rechen- und Sandwaschanlage
befinden sich in einem Gebäude, siehe Anlage 2. Sie werden der mechanischen
Reinigungsstufe zugeordnet, stellen aber 2 unabhängige Verfahren dar.
Die Rechenanlage besteht aus 2 Grobrechen,
einem Notumlaufrechen, einer Rechengutpresse sowie Schaltschränken für die
Steuerung.
Die Sandwaschanlage besteht aus einem
Sandwäscher, einem Sandauffangbehälter sowie Schaltschränken für die Steuerung.
Beide Maschinen- und Anlagenteile sind im
Rechengebäude untergebracht, welches in einem Schalt- und einem Maschinenraum
unterteilt ist.
a)
Baulicher Zustand Rechengebäude
Das bestehende Rechengebäude ist bau- und
energietechnisch in seiner gesamten Hülle zu ertüchtigen.
Starke Verschleißerscheinungen weisen die
alten Tore, Türen und Fenster auf. Ebenfalls erneuerungsbedürftig zeigt sich
das Flachdach. Hier sollte ggf. über ein geneigtes Dach nachgedacht werden.
In den Räumlichkeiten selbst herrschen durch
die Vielzahl der maschinentechnischen Anlagenteile sehr beengte Verhältnisse.
So tritt im Schaltraum ein starker
Feuchtigkeitsbefall auf, der sich nicht nur durch Putzabplatzungen,
Stockflecken, sonder auch durch Korrosions- und Steuerungsschäden an den
Anlagenteilen bemerkbar macht.
Im Rechenraum ist ebenfalls ein starker
Feuchtigkeitsbefall feststellbar. Dieser wirkt sich verstärkt durch die
Belüftung, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, aus. Die
Belüftungsanlage ist unterdimensioniert und nicht regelbar. Die unzureichende
Belüftung führt im Zusammenhang mit der Heizung besonders in der kalten
Jahreszeit zu einer übermäßigen Kondenswasserbildung und in der Folge zu einem
starken gesundheitsschädlichen Schimmelbefall.
Der geflieste Fußboden weist starke Schäden
auf und ist reparatur- bzw. erneuerungsbedürftig.
b)
Technischer Zustand
Die Maschinen- und Steuerungsanlagen der
Rechen- und Sandwaschanlage sind in einem schlechten Zustand. Eine Erneuerung
wäre dringend angebracht, da sich eine Generalüberholung konstruktiv und
verfahrenstechnisch mehr als unwirtschaftlich zeigt.
So ist die aktuelle Rechenanlage nicht explosionsgeschützt und dürfte laut
TÜV-Prüfungen von 2007 und 2010 in explosionsungeschützter Ausführung nicht
weiter betrieben werden. Ebenso entsprechen die Schaltanlagen nicht mehr den
Vorschriften der Berufsgenossenschaft (GUV-VA 3).
Der Stababstand des Rechens, mit 2,5 cm ist
viel zu grob und entspricht ebenfalls nicht mehr dem Stand der Technik. So
gelangen ungewollt Stoffe durch den Rechen über den Sandfang in die
nachgeschalteten Belebungsbecken und führen, da sie sich nicht im Sandfang
absetzen, zu erhöhten manuellen Betriebsaufwendungen und Störungen.
Gleichzeitig führen die zu langen Räumintervalle der Rechen immer wieder zum
Anspringen des Notumlaufs.
Mit dem Abwasser gelangen neben Fäkalien
auch Sande in den Zulauf vom Rechengebäude zum Sandfang.
Im Sandwäscher
wird der aus dem Sandfang entnommene Sand gespült und so von Fäkalien und
organischen Stoffen gereinigt.
Im
Angemerkt sei, dass ein ausreichend
dimensionierter Sandwäscher sich im Rechengebäude nicht mehr unterbringen lässt
und somit einen Anbau oder ein separates Gebäude benötigt.
3.
Lösungsmöglichkeiten
Grundsätzlich bieten sich zur Behebung der
bau- und verfahrenstechnischen Mängel mehrere Lösungsansätze an.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann eine
vollständige Neubaulösung vernachlässigt werden, so dass sich aufgrund der bau-
und verfahrenstechnischen Vorgaben letztendlich lediglich 2 Varianten anbieten.
Diese stellen sich grob wie folgt dar:
a)
Variante 1, Sanierung und Erweiterung des Rechengebäudes einschl. neuer
Maschinentechnik
Vorgesehen ist, die bestehenden
Verfahrensabläufe grob beizubehalten, die Rechenanlage im Rechengebäude zu
belassen, das Gebäude bautechnisch zu sanieren und die Maschinen- und
Steuerungstechnik vollständig zu erneuern. Die Sandwaschanlage soll direkt an
das bestehende Rechengebäude angebaut werden und ebenfalls eine neu
dimensionierte Maschinen und Steuerungstechnik erhalten
b)
Variante 2, Sanierung Rechen- und Neubau Sandwaschgebäude einschl. neuer
Maschinentechnik
Vorgesehen ist, die Verfahrensabläufe zu
trennen, die Rechenanlage im Rechengebäude zu belassen, das Gebäude
bautechnisch zu sanieren und die Maschinen- und Steuerungstechnik vollständig
zu erneuern. Die Sandwaschanlage soll ein separates Gebäude direkt neben dem
Sandfangbecken zur Verfahrensoptimierung sowie eine neu dimensionierte Maschinen
und Steuerungstechnik erhalten.
4.
Kostenschätzung
Die Gesamtbaukosten stellen sich für die
jeweiligen Varianten grob geschätzt einschl. der Baunebenkosten sowie der
Mehrwertsteuer von 19 % wie folgt dar:
a)
Variante 1
Sanierungskosten
Rechengebäude ca.
90.000 € brutto
Anbau
Sandwaschgebäude ca.
130.000 € brutto
Maschinentechnische
Ausrüstung ca.
400.000 € brutto
Baunebenkosten ca. 100.000 € brutto
Summe ca. 720.000 € brutto
b)
Variante 2
Sanierungskosten
Rechengebäude ca.
90.000 € brutto
Baukosten
Sandwaschgebäude ca. 160.000 € brutto
Maschinentechnische
Ausrüstung ca. 400.000 € brutto
Baunebenkosten ca. 100.000 € brutto
Summe ca.
750.000 € brutto
5.
Resümee
Die Rechen- und Sandwaschanlagen der
mechanischen Reinigungsstufe lassen sich technisch nicht mehr ertüchtigen und
sind insbesondere unter verfahrentechnischen und wirtschaftlichen Aspekten zu
erneuern.
Hingegen zeigt sich das bestehende
Rechengebäude sowohl technisch wie wirtschaftlich sanierungsfähig, allerdings
räumlich beengt, so dass eine Erweiterung oder ein losgelöster Neubau notwendig
werden. Hierzu wären in der Vorplanungsphase entsprechende Varianten
aufzuzeigen, zu untersuchen und zu bewerten.
Eine technische wie wirtschaftliche Lösung
der Problemstellung lässt sich nach Meinung der Verwaltung nur durch eine
fachspezifische Ingenieurbeauftragung erzielen.
Aktuell werden die diesbezüglichen
Ingenieurleistungen bei Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 750.000 € brutto
anteilig auf ca. 100.000 € brutto geschätzt.
In Anbetracht des Baualters von ca. 30
Jahren und der vermehrt auftretenden Unterhaltungsleistungen empfiehlt die
Verwaltung parallel zu den aktuell notwendigen Maßnahmen ein Handlungskonzept zu
beauftragen, um zielgerichtet nachhaltige Sanierungs- und
Modernisierungsschritte in Abwägung der technischen und wirtschaftlichen
Parameter steuern und planen zu können.
6.
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel für die
Ingenieurleistungen zur Sanierung/Erneuerung der Rechen- und
Sandwaschanlage betragen grob
geschätzt ca. 100.000. € brutto.
Unter der HH-Stelle Nr. 1.7181.9680,
sonstige Bau- und Betriebsanlagen, stehen im Haushalt 2010 Mittel in Höhe von
70.000 € zur Verfügung.
Die Finanzierung der Ingenieurleistungen
wäre damit vorerst bei einer stufenweise Vergabe gesichert. Die weiteren Mittel
in Höhe von 30.000 € wären im Haushalt 2011 anzumelden.
Die erforderlichen Mittel für die
Bauausführung wären ebenfalls in den jeweiligen Haushalten einzustellen.
7. Staatliche Förderung
Die geplanten Baumaßnahmen sind nicht
förderfähig. Auch eine Verrechnung mit der Abwasserabgabe ist nicht möglich.
8. Weitere Vorgehensweise
a)
Um die
mechanische Klärung des Abwassers auch künftig gewährleisten und insbesondere
die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaft einhalten zu
können, sind in einen ersten Schritt Angebote für o. g. Ingenieurleistungen von
sach- und fachkundigen Büros einzuholen und dem Finanzausschuss bzw. Stadtrat
zur Entscheidung vorzulegen.
b)
Geplant
ist die Baumaßnahmen in 2011 zu planen, auszuschreiben und ggf. Mitte 2011 zu
starten.
c)
Die
anteiligen Mittel sind in den kommenden Haushalten zu berücksichtigen.
d)
Das
Bauende ist grob auf Ende 2012 terminiert.
e)
Parallel
zu o. g. Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, ein technisch wirtschaftliches
Handlungskonzept für die anstehenden Unterhaltungs- Sanierungs- und
Modernisierungsleistungen auf der Kitzinger Kläranlage durch geeignete
Planungsbüros erarbeiten lassen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt insbesondere aus bau-, verfahrens- und sicherheitstechnischen Gründen der Sanierung/Erneuerung der Rechen- und Sandwaschanlage zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Vergabe der Planungsleistungen einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in den Haushalten 2011 und 2012 einzustellen.
4.
Des Weiteren folgt der Stadtrat der Empfehlung der
Verwaltung, parallel zu o. g.
Maßnahmen ein technisch wirtschaftliches Handlungskonzept für die anstehenden
Unterhaltungs- Sanierungs- und Modernisierungsleistungen auf dem Kitzinger