Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen; hier: Beschluss über die Neubekanntmachung gem. § 6 Abs. 6 BauGB
Vorlage
2014/267
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Stadt Kitzingen hat mit Beschluss des Stadtrates vom 21.04.2005 die 23. Änderung des Flächennutzungsplans (Gesamtfortschreibung) einschließlich integriertem Landschaftsplan festgestellt. Dabei wurde die Planzeichnung auch erstmals digital für PC-Nutzung gezeichnet.

 

Inzwischen sind mehrfach Änderungen des Flächennutzungsplanes, etwa durch Parallel-verfahren bei der Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen, erfolgt.

Dies sind im einzelnen

- die 26. Änderung (1. BA Solarpark Steinhügel-Kalpertsbrunn)

- die 27. Änderung

- die 28. Änderung (2. BA Solarpark Steinhügel-Kalpertsbrunn)

- die 30. Änderung (GEA Huppmann)

- die 36. Änderung (Gewerbegebiet Innopark) und

- die 39. Änderung (Biogasanlage Geisspitze).

 

Mit der Einführung eines GIS-Systems (geografisches Informationssystem) seit 2010 im Stadtbauamt (und künftig in der gesamten Stadtverwaltung) besteht die Möglichkeit der digitalen Planauskunft und Planverwaltung. Da die oben genannte Digitalfassung des Flächennutzungsplans von 2005 jedoch nicht mehr mit den aktuellen Programmversionen kompatibel war, hat das Stadtbauamt ein Büro mit der Neuzeichnung beauftragt.

 

Die nun vorliegende und komplett digital überarbeitete Neufassung vom 29.08.2914 enthält nun bereits die Darstellungen der oben genannten Änderungen. Darüber hinaus sind keine Flächen verändert worden; dies hätte ausschließlich über reguläres Änderungsverfahren   gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches erfolgen können.

Gegenüber den jeweiligen Einzelplänen liegt damit nun eine komplette Gesamtplanfassung vor.

 

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB kann die Gemeinde bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung(en) oder Ergänzung(en) erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.

Dies soll mit vorliegendem Beschluss geschehen. Somit wird die erforderliche Rechts-sicherheit hergestellt.

 

Die Verwaltung wird diesen Neufassungsbeschluss dann umgehend öffentlich bekannt machen.

 

Die aktuelle Planfassung steht außerdem weiterhin jedermann öffentlich zur Einsichtnahme im Stadtbauamt und im Internet (Seite der Stadt Kitzingen, Bereich Stadtplanung) zur Verfügung.

 

 

1.      Der Stadtrat beschließt, die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Kitzingen in der Fassung vom 29.08.2014 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB bekannt zu machen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Neufassung öffentlich bekannt zu machen.