Betreff
Bausache - Abbruch und Neubau Schrannenstraße 34, hier: Beschluss über das Neubaukonzept
Vorlage
168/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Für das Anwesen Schrannenstraße 34 liegt dem Bauamt aktuell eine Bauvoranfrage zum Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes vor. Es soll durch einen Neubau mit 3 Wohneinheiten ersetzt werden.

 

b)        Anfang Oktober 2008 bat die Stadt Kitzingen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (LfD) um Überprüfung der Denkmaleigenschaften des Gebäudes.

 

c)         Am 20.10.2008 wurde das Anwesen in die Denkmalliste eingetragen.

 

d)        Die vorliegende Anfrage wurde nicht durch die jetzige Eigentümerin eingereicht. Sie wird stattdessen vertreten durch Herrn Herbert Schmitt aus Wiesenbronn.

 

e)        Der Antragsteller legte dem Bauamt nach intensiver Beratung bereits mehrere Bebauungsvarianten vor.


 

f)          Am 11.05.2010 wurde dem Verwaltungs- und Bauausschuss ein sein des Bauamtes vertretbarer Entwurf zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss empfahl dem Antragsteller, den Entwurf insbesondere unter Berücksichtigung der Gestaltungs-satzung zu überarbeiten.

 

g)        Der Verwaltungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.07.2010 einen Grundsatzbeschluss zum Abbruch eines denkmalgeschützten Wohnhauses und Ersatz durch einen Neubau getroffen. Hierzu wird auf die Drucksache Nr. 077/2010 verwiesen.

 

 

2.        Städtebauliche und baurechtliche Bewertung

 

a)        Städtebauliche Einstufung

       Hierzu wird auf die Drucksache Nr. 077/2010 verwiesen.

 

b)        bauordnungsrechtliche Einstufung

Das Vorhaben befindet sich in einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und in einem ausgewiesenen städtebaulichen Sanierungsgebiet. Es unterliegt zusätzlich den Vorgaben der Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen, zuletzt geändert am 18.12.2003.

Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt die Anregungen des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 27.07.2010 auch in Bezug auf die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen.

 

Die alte Planung wurde entsprechend in folgenden Punkten geändert:

 

·         die Balkone zur Schrannenstraße hin werden durch einen Glaserker ersetzt

·        die Dachgauben sind nun konform zur Gestaltungssatzung

·        Glaserker und Dachgauben weisen eine einheitliche Dachform auf Empfehlung des Bauamtes auf

 

 

3.        Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung spricht die Empfehlung aus, dem Vorhaben in der vorliegenden Fassung vollumfänglich zuzustimmen.

 

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Finanzausschuss stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau des Anwesens Schrannenstraße 34 in der vorgelegten Fassung zu.