Betreff
Neue Geschäftsordnung für den Stadtrat
Vorlage
2014/301
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Im Vorfeld der Beratung und Beschlussfassung haben alle Stadtratsmitglieder bereits umfassende Informationen erhalten.

 

Mitte August wurde übermittelt:

-       Vermerk über Änderungen der GeschO (AL 1)

-       Aufsatz des Bayerischen Gemeindetages (BayGT)

-       Muster-Geschäftsordnung des BayGT (für größere Gemeinden)

-       Entwurf für die neue GeschO

 

Ergänzend - auf Wunsch aus den Reihen des Stadtrates – hat das SG 10 eine Gegenüberstellung der „alten“ mit der „neuen“ GeschO erstellt und diese am 05.09.2014 allen Stadtratsmitgliedern per Mail übermittelt.

 

Die Möglichkeit, Fragen im Vorfeld zu stellen, war seit Mitte August permanent gegeben.

 

Auf die oben genannten Informationen wird verwiesen, diese sind erneut als Anlage beigefügt, so dass zunächst bei der Beratung am 16.10.2014 allen Stadtratsmitgliedern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Über die Bedeutung der „neuen“ GeschO wurde nicht nur seitens der Verwaltung umfangreich erläutert. Es sei aber nochmals betont, dass

-        etwa 80-90 % aller bayerischen Gemeinden die Mustergeschäftsordnung des BayGT als Grundlage für ihre eigene GeschO heranziehen

-        damit Rechtssicherheit besteht

-        mit dem Entwurf den Entwicklungen bei der „Digitalisierung der Gremienarbeit“ bereits Rechnung getragen wurde

-        die Steigerung der Wertgrenzen den Empfehlungen des BayGT und damit dem üblichen Rahmen entspricht

-        es künftig weniger „Doppelberatungen“ geben wird und der VBA mehr, der FA weniger Zuständigkeiten erhält (was zur Änderung bei den Terminplanungen führen wird)

-        das Informationsbedürfnis des Stadtrats durch ein Berichtswesen, insbesondere auch zum Sachstand gefasster Beschlüsse befriedigt werden muss.

 

 

Fazit:

 

-       Mit Beschluss des vorliegenden GeschO-Entwurfs gehört die Stadt Kitzingen zur großen Mehrheit der bayerischen Kommunen, die den Empfehlungen ihres Spitzenverbandes BayGT folgt.

-       Die GeschO ist dadurch lückenlos und rechtssicher, der mehr als 11-jährige „Stillstand“ (die aktuelle GeschO ist vom 16.04.2003) beendet.

-       Nicht zuletzt erfüllt sie eine der wesentlichen Empfehlungen des BKPV im Orga-Gutachten (siehe S. 60 - 63 des OG).

 

 

Angesichts der Bedeutung der GeschO für die Arbeit des Stadtrats als auch der Verwaltung findet auch die Vorberatung am 16.10.2014 im Stadtrat statt.

 

Hier kann insbesondere auch nochmal der als Anlage beigefügte Antrag der Bayern Partei zur GeschO diskutiert werden sowie alle anderen Bestimmungen der „neuen“ GeschO.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung des Entwurfs und hofft auf eine den Entwicklungen der letzten 11 Jahre angepasste Grundlage für die künftige Zusammenarbeit mit dem Stadtrat.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit dem vorgelegten Entwurf vom 30.09.2014 besteht Einverständnis.

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 05.11.2014 in Kraft.