Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 12.02.2014 auf Einrichtung eines Halteverbots und Errichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der "Markgrafenstraße" in Sickershausen
Vorlage
2014/302
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Antrag vom 12.02.2014 beantragte die CSU-Fraktion die Prüfung, ob in Sickershausen, „Markgrafenstraße“ ein eingeschränktes Halteverbot, sowie ein Fußgängerüberweges am Ortsausgang Richtung Kitzingen-Siedlung errichtet werden kann. Der Verwaltung wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 29.04.2014 ein entsprechender Prüfauftrag erteilt.

 

Mit der Polizeiinspektion Kitzingen wurden die entsprechenden Bereiche Vorort in Augenschein genommen.

 

a)    Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes in der „Markgrafenstraße“

 

Im Antrag der CSU-Fraktion wird die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes auf Höhe der Anwesen Hausnrn. 4 bis 8 beantragt. An dieser Stelle ist der Straßenverlauf etwas enger. Aus Richtung Kitzingen kommend sei die Verkehrssituation nicht immer, gerade im Hinblick auf Begegnungsverkehr, klar erkennbar. Aus diesem Grund sei eine Verbesserung wünschenswert.

 

Aus Richtung Kitzingen kommend gilt in der gesamten „Markgrafenstraße“ linksseitig ein eingeschränktes Halteverbot. Rechtsseitig ist das Parken derzeit ab Einmündung des „Hohlgrabens“ im gesamten Straßenverlauf erlaubt. Des Weiteren ist die maximale Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Polizeiinspektion Kitzingen teilte mit, dass die Strecke hinsichtlich eines Unfallaufkommens unauffällig ist. Eine Änderung der Verkehrssituation erscheint, aus Sicht der Polizei, derzeit nicht als notwendig.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist eine Änderung der Verkehrssituation ebenfalls nicht unbedingt notwendig. Die Errichtung eines eingeschränkten Halteverbotes würde die verkehrliche Situation nicht wesentlich verbessern. Im Gegenzug würden jedoch Parkmöglichkeiten für Anwohner und deren Besucher entfallen.

 

b)    Errichtung eines Fußgängerüberweges in der „Markgrafenstraße“ im Bereich Einmündung „Hohlgraben“ und Anwesen Hausnummern 1a/4

 

Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wird die Prüfung auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der „Markgrafenstraße“ (Ortsausgang Sickershausen Richtung Kitzingen-Siedlung linksseitig) ab Ende des Fußgängerweges zum Übergang auf den rechten Fußweg Richtung Kitzingen Siedlung beantragt.

 

Bei der Errichtung von Fußgängerüberwegen (FÜG) ist die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ zu beachten. Demnach sind FÜG mit Zeichen 293 StVO („Zebrastreifen“) zu markieren, mit Zeichen 350 StVO zu beschildern und ausreichend zu beleuchten.

 

Fußgängerüberwege sind nur bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Situationen möglich. Dabei setzt die Anlage eines FÜG dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Ein FÜG muss aus einer Entfernung von mindestens 50 m gut erkennbar sein, des Weiteren müssen die Warteflächen von 30 m gut eingesehen werden können. Diese Mindestsichtweiten werden im vorliegenden Fall in Richtung KT nicht erreicht. Des Weiteren darf die Anlage von FÜG nur dort erfolgen, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. In dem vorgeschlagenen Bereich liegt diese Voraussetzung nicht vor, da jeweils nur auf einer Straßenseite ein Geh- bzw. Fußweg vorhanden ist. In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sind FÜG‘s ebenfalls nicht erlaubt.

 

Im vorgesehenen Bereich liegt das Verkehrsaufkommen bei 948 Kfz/24h, somit bei durchschnittlich ca. 40 Kfz/h. Damit liegt die Verkehrsbelastung weit unterhalb der in der Richtlinie FÜG geforderten Zahl von mind. 200 – 300 Kfz/ h, bei einem gleichzeitigem Fußgängeraufkommen von 50 – 100 Fußgängern/h. Gesicherte Fußgängerzahlen lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht vor.

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass ein FÜG im vorgeschlagenen Bereich aufgrund der ausgeführten Punkte, aus Sicht der Verwaltung, nicht befürwortet werden kann.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286-… StVO) in der Markgrafenstraße in Höhe der Anwesen Hausnummern 4 bis 8 wird zugestimmt.

 

3.    Der Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Markgrafenstraße innerhalb des räumlichen Bereiches von der Einmündung Hohlgraben/ Markgrafenstraße bis Markgrafenstraße Höhe der Anwesen 1a/ 4 wird zugestimmt und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.