Betreff
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Großen Kreisstadt Kitzingen (Gestaltungssatzung);
hier: Neufassung 2014
Vorlage
2014/309
Aktenzeichen
6130/61-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Für den Altstadtbereich („Altstadt-Dreieck“) der Großen Kreisstadt Kitzingen existiert seit März 1998 eine Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (sogenannte „Gestaltungssatzung“).

Mit Wirkung vom 18.12.2003 wurde diese Satzung zum 1. mal geändert. Eine erneute Änderung trat am 29.05.2011 in Kraft (2. Änderung). In beiden Fällen wurde § 17 „Antennenanlagen“ neu geregelt. Übrige Bestimmungen wurden nicht angepasst.

 

Auf Grund von Anwendungsschwierigkeiten durch unzeitgemäße Bestimmungen und Regelungsdefiziten bestand seit langem auch der politische Wunsch, eine Neufassung zu erarbeiten.

 

Einen Vorentwurf hat das Stadtbauamt zur Vorberatung am 12.09.2012 dem Stadtentwicklungsbeirat vorgelegt. Auf Basis der aus diesem Gremium entgegengenommenen Anregungen und Hinweise wurde die nunmehr vorliegende Fassung erstellt.

Sie hat auch Ihre Zustimmung sowohl durch den früheren Stadtheimatpfleger Herrn Bilz wie auch den aktuellen Nachfolger Herrn Dr. Knobling erhalten. Ebenso hat das Landesamt für Denkmalpflege dem Entwurf zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 15.08.2014 wurde der Entwurf allen Stadträten zur Durchsicht und mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 15.09.2014 übersandt. Rückmeldungen sind nicht eingegangen.

 

Der Beschluss über die Neuaufstellung wird von der Verwaltung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die bisherige Satzung dann außer Kraft und die neue Satzung erlangt Rechtskraft.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen erlässt die Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Großen Kreisstadt Kitzingen gemäß Anlage neu.