Betreff
Erweiterung des Firmengeländes der Fa. LEONI Bordnetz-Systeme GmbH und der Fa. Höhn 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Flugplatzstraße" Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Anhörung gem.§ 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs.2 bzw. § 4 Abs.2 BauGB, erneute Billigung des Bebauungsplanentwurfs, Beschluss zur erneuten Offenlage.
Vorlage
2014/333
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

    

1.      Anlass und Ziele der Planung

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 24 „Flugplatzstraße“ setzt ein Industriegebiet fest. Das Gebiet ist über die Flugplatzstraße erschlossen und über die Panzerstraße an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Der bestehende Bebauungsplan soll in Richtung Osten auf Teile der Flächen der ehemaligen Harvey Barracks erweitert werden. Den beiden in diesem Bereich ansässigen Unternehmen (LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Höhn) soll damit die Möglichkeit der Betriebserweiterung und Optimierung eingeräumt werden um eine langfristige Standortsicherung zu ermöglichen.

Die Erweiterung des Industriegebietes an der Flugplatzstraße stellt somit den ersten Schritt einer Entwicklung von Teilflächen der ehemaligen Harvey Barracks dar. Mit der Bebauungsplanänderung wird eine Fläche von ca. 2,54 ha als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO sowie eine Fläche von ca. 0,56 ha als Industriegebiet nach § 9 BauNVO überplant.

 

 

2.      Erneute Auslegung/Änderungsbedarfe

 

Im Rahmen der erneuten verkürzten Auslegung ging eine sehr umfängliche Stellungnahme seitens eines angrenzenden Industriebetriebes ein. Hintergrund der Stellungnahme waren Befürchtungen im Hinblick auf künftige Nutzungskonflikte, die durch die  Neuausweisung des Gewerbegebietes ausgelöst werden könnten. Der Industriebetrieb sah sich durch die Ausweisung des Gewerbegebietes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten und in der Bestandsicherung eingeschränkt.

 

Zur Vermeidung möglicher Konfliktsituationen und zum Interessenausgleich fand mit allen Beteiligten am Tisch des Herrn Oberbürgermeisters ein Abstimmungstermin statt. Im Gespräch haben sich alle Beteiligte darauf geeinigt, dass der Bebauungsplan nochmals geändert werden soll. Die nördliche Teilfläche der Fa. Höhn soll in ein Industriegebiet gewandelt werden. Damit genießt diese Fläche im Hinblick auf den Schallimmissionsschutz einen geringeren Schutzgrad was dem angrenzenden Industriebetrieb im Umkehrschluss mehr Freiräume ermöglicht. Die nach § 9  Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Betriebsinhaberwohnung soll dabei in diesem Bereich weiterhin möglich bleiben. Für den Bereich von LEONI bleibt es bei der Festsetzung des Gewerbegebietes wobei ausnahmsweise zulässige Betriebsinhaberwohnungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen sind.

 

Aufgrund dieser Änderung muss der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden. Alle relevanten Unterlagen und auch das Schallimmissionsgutachten wurden entsprechend angepasst.

 

 

3.      Verfahrensstand

 

(1)          Der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 18.10.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst. Der Stadtrat hat die Vorentwürfe der 40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und der Bebauungsplanänderung bzw.
-erweiterung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

(2)          Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2013 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 15.04.2013 gebeten.

(3)          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer 4-wöchigen Planauflage im Stadtbauamt statt (11.03.2013 – 12.04.2013). Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet bereitgestellt.

(4)          Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2013 wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  eingegangenen Anregungen gewürdigt und der Billigungsbeschluss gefasst. Desweiteren wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

(5)          Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 2 BauGB fand in Form einer Planauslage im Stadtbauamt vom 04.11.2013 bis 06.12.2013 statt. Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet bereitgestellt.

(6)          Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2013 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 06.12.2013 gebeten.

(7)          Der geänderte Bebauungsplanentwurf wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 10.07.2014 erneut gebilligt. Die erneute verkürzte Auslegung wurde beschlossen.

(8)          Die erneute verkürzte Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB fand in Form einer Planauslage im Stadtbauamt vom 28.07.2014 bis 08.08.2014 statt. Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet bereitgestellt.

(9)          Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V .m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 17.07.2014 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplanänderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 11.08.2014 gebeten.

 

 

4.    Vorbereitende Bauleitplanung

 

Der Flächennutzungsplan stellt an dieser Stelle aktuell Gemeinbedarfsfläche dar. Aufgrund der angestrebten Nutzung ist eine Flächennutzungsplanänderung und eine Darstellung als Gewerbegebiet erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Da sich im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB  keine Änderungen für den Flächennutzungsplan ergeben haben, wurde der Flächennutzungsplan am 10.07.2014 vom Stadtrat beschlossen. Durch die aktuelle Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich kein Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan. Dieser wird der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung übermittelt.

 

 

5.    Wesentliche Planungsbestandteile

 

       Im Rahmen der Bauleitplanung haben sich folgende Themen als wesentliche Planungsbestandteile herauskristallisiert. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und beinhaltet die aus Sicht der Stadtverwaltung wesentlichen oder besonders zu berücksichtigenden Gesichtspunkte.

 

 

       5.1 Schallimmissionsprognose

 

       Geräuschimmissionen infolge der GI- und GE-Flächen des Plangebietes

       Zur Bewertung der schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Nutzung wurde eine Schallimmissionsprognose durch den Vorhabenträger erstellt. Diese kommt zu folgendem Ergebnis:

 

       Die mit den zu Grunde gelegten Geräuschkontingenten, die eine für GE-Gebiete übliche Nutzung zulassen, im südlich gelegenen WA-Gebiet zu erwartenden Schallimmissionen liegen um ca. 10 dB (A) unter den für WA maßgebenden Orientierungswerten der Anlagenlärmimmissionen. Die Flächen des Bebauungsplanes (Erweiterung) tragen somit im Sinne der TA Lärm nicht relevant zu den Immissionen bei. An den benachbarten gewerblichen Nutzungen sind keine unzulässigen Geräuscheinwirkungen zu erwarten.

       Der Nachweis der Einhaltung der im Bebauungsplan festzulegenden Geräuschkontingente ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Betriebe zu erbringen.“

 

       Es wurden für das Gewerbegebiet folgende Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 festgesetzt:

 

       GI tags 65 dB(A)/LEK nachts 50 dB(A)

GE tags 65 dB(A)/LEK nachts 50 dB(A)

 

 

       Sonderlandeplatz

       Im Rahmen des Schallimmissionsgutachtens wurde eine Einschätzung des Konfliktpotentials zwischen der geplanten Nutzung des Gewerbegebietes sowie des geplanten Sonderlandeplatzes gemacht. Folgende Aussage wurde hierzu getroffen:

 

       „Der ehemalige militärische Flugplatz soll in Teilbereichen für zivile Luftfahrt weitergenutzt werden. Eine Untersuchung des durch den Flugbetrieb zu erwartenden Fluglärms kann erst bei Vorliegen der luftverkehrsrechtlichen Untersuchung erfolgen. Sofern Einschränkungen des Flugbetriebes des geplanten Sonderlandeplatzes zu erwarten sind, sind diese durch das WA-Gebiet „Siedlung“ bedingt. Durch die geplante Erweiterung des GE-Gebietes „Flugplatzstraße“ sind auf Grund der vergleichbaren Position des GE-Gebietes zur An-/Abflugstrecke und des geringeren Schutzanspruches keine zusätzlichen Konflikte zu erwarten.“

 

       Anlagen- und Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet

       „Die im Plangebiet zu erwartenden Anlagenlärmimmissionen infolge der Nutzungen der benachbarten Gewerbeflächen des Bebauungsplanes „ConneKT – Technologiepark“ führen aufgrund der reduzierten Geräuschkontingente in der Regel nicht zu Richtwertüberschreitungen. Die von den Nutzungen der angrenzenden GI-Flächen (B-Plan „Flugplatzstraße „ und ggf. Franken Guss) verursachten Geräuschimmissionen können an der GE-Fläche zu Richtwertüberschreitungen, vor allem während der Nacht, führen.

       Die im Plangebiet zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen liegen um mindestens 5 dB (A) unter den in GE-Gebieten maßgebenden Orientierungswerten.

Zur Vermeidung einer möglichen Konfliktsituation zwischen Betriebswohnungen und den bestehenden benachbarten GI-Flächen sieht der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes den Ausschluss von Betriebswohnungen auf der GE-Fläche vor. Auf der GI-Fläche sollen Betriebswohnungen ausnahmsweise zugelassen werden. Aufgrund der für GI-Nutzungen maßgebenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 70 dB(A) tags und nachts sind hier keine kritischen Situationen zu erwarten.

Der Schallimmissionsschutz  von Nutzungen mit Schutzanspuch (Büros, Betriebswohnungen) ist durch baulich Maßnahmen an den Gebäuden nach DIN 4109 sicherzustellen. Für Räume mit Schlaffunktion sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen.“

 

           

       5.2 Verkehr

       Das Planungsgebiet wird ausschließlich über die Flugplatzstraße erschlossen. Eine Anbindung an das geplante westlich liegende Gewerbegebiet conneKT über eine Verlängerung der Flugplatzstraße, ist seitens der Vorhabenträger ausdrücklich nicht gewünscht und wurde im Bebauungsplanverfahren nicht berücksichtigt.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens wurde seitens der Vorhabenträger zum Nachweis der äußeren Erschließung ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden die aus der künftigen Nutzung zusätzlich entstehenden Verkehre auf das Verkehrsnetz umgelegt und die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knotenpunkte (Panzerstraße/Flugplatzstraße, Panzerstraße/St 2271) auf Basis eines Prognoseszenarios des Verkehrsentwicklungsplanes überprüft.

 

Grundlage für die Verkehrsuntersuchung bildeten die Annahmen, dass für die Erweiterung der LEONI-Fläche künftig maximal 500 zusätzliche Arbeitsplätze und für die Höhn-Fläche maximal 25 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

 

Unter Berücksichtigung der o.g. zusätzlichen Nutzungen wurde im Ergebnis seitens des beauftragten Ingenieurbüros festgestellt, dass der Kreuzungspunkt Panzerstraße/Flugplatzstraße für den zukünftigen Zustand ausreichend leistungsfähig ist. Der Knotenpunkt Panzerstraße/St 2271 ist laut Untersuchung bereits heute überlastet und mit Qualitätsstufe QSV F nicht leistungsfähig. Die Auslastung in der Zufahrt Panzerstraße beträgt etwa 390 %.

 

Um die äußere Erschließung des Planungsgebietes sicherstellen zu können und Schleichverkehre durch sensible Siedlungsgebiete zu vermeiden, ist eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.     Der Gutachter, das staatliche Bauamt sowie die Stadtverwaltung sieht hier aufgrund der Knotengeometrie mit drei Hauptästen eine Lichtsignalanlage als einzig angemessene umsetzbare Lösung.

 

       Siehe hierzu Grundsatzbeschluss zur verkehrlichen Erschließung Nr. 326 sowie Anlage.

 

       5.3 Ausgleichsflächen

       Für den durch die Baugebietsausweisung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft mit einem zu berücksichtigenden Eingriffsbereich von 2,57 ha, wird ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 1,89 ha ermittelt. Die Fläche wird außerhalb des Geltungsbereiches im benachbarten FFH-Gebiet „Flugplatz Kitzingen“ zugeordnet.

 

 

       5.4 Artenschutzrechtlicher Ausgleich

       Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde seitens der höheren Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben, in welcher die Planung und Umsetzung zusätzlicher Lebensräume für die Zauneidechse gefordert wurden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Sicherung der kontinuierlichen Funktionalität können der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) entnommen werden.

 

 

6.    Ergebnis der Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.

Die Verwaltung empfiehlt die Abwägung gemäß den jeweiligen Vorschlägen in der Zusammenstellung.

 

7.    Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.

Die Verwaltung empfiehlt die Abwägung gemäß den jeweiligen Vorschlägen in der Zusammenstellung.

 

8.      Weiteres Vorgehen/nächste Verfahrensschritte

 

Im nächsten Schritt wird die erneute Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange aufgrund der unter Punkt 2 genannten Belange durchgeführt. Nach Auswertung und Würdigung der eingegangenen Einwände werden diese dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3
    Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden
    nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.

 

  1. Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 17.11.2014, mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.11.2014 sowie Lärmgutachten vom 17.11.2014 wird erneut gebilligt.

 

  1. Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.