1.
Anlass
und Ziele der Planung
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 24 „Flugplatzstraße“ setzt ein Industriegebiet fest. Das Gebiet ist über die Flugplatzstraße erschlossen und über die Panzerstraße an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Der bestehende Bebauungsplan soll in Richtung Osten auf Teile der Flächen der ehemaligen Harvey Barracks erweitert werden. Den beiden in diesem Bereich ansässigen Unternehmen (LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Höhn) soll damit die Möglichkeit der Betriebserweiterung und Optimierung eingeräumt werden um eine langfristige Standortsicherung zu ermöglichen.
Die Erweiterung des Industriegebietes an der Flugplatzstraße stellt somit den ersten Schritt einer Entwicklung von Teilflächen der ehemaligen Harvey Barracks dar. Mit der Bebauungsplanänderung wird eine Fläche von ca. 2,54 ha als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO sowie eine Fläche von ca. 0,56 ha als Industriegebiet nach § 9 BauNVO überplant.
2. Erneute Auslegung/Änderungsbedarfe
Im Rahmen der erneuten
verkürzten Auslegung ging eine sehr umfängliche Stellungnahme seitens eines
angrenzenden Industriebetriebes ein. Hintergrund der Stellungnahme waren
Befürchtungen im Hinblick auf künftige Nutzungskonflikte, die durch die Neuausweisung des Gewerbegebietes ausgelöst
werden könnten. Der Industriebetrieb sah sich durch die Ausweisung des
Gewerbegebietes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten und in der Bestandsicherung
eingeschränkt.
Zur Vermeidung möglicher
Konfliktsituationen und zum Interessenausgleich fand mit allen Beteiligten am
Tisch des Herrn Oberbürgermeisters ein Abstimmungstermin statt. Im Gespräch haben
sich alle Beteiligte darauf geeinigt, dass der Bebauungsplan nochmals geändert
werden soll. Die nördliche Teilfläche der Fa. Höhn soll in ein Industriegebiet
gewandelt werden. Damit genießt diese Fläche im Hinblick auf den
Schallimmissionsschutz einen geringeren Schutzgrad was dem angrenzenden
Industriebetrieb im Umkehrschluss mehr Freiräume ermöglicht. Die nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Betriebsinhaberwohnung
soll dabei in diesem Bereich weiterhin möglich bleiben. Für den Bereich von
LEONI bleibt es bei der Festsetzung des Gewerbegebietes wobei ausnahmsweise
zulässige Betriebsinhaberwohnungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen sind.
Aufgrund dieser Änderung muss
der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden. Alle relevanten Unterlagen und auch
das Schallimmissionsgutachten wurden entsprechend angepasst.
3. Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
24 „Flugplatzstraße“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am
18.10.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst. Der Stadtrat hat die
Vorentwürfe der 40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan und der Bebauungsplanänderung bzw.
-erweiterung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
(2)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2013 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum
15.04.2013 gebeten.
(3)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
in Form einer 4-wöchigen Planauflage im Stadtbauamt statt (11.03.2013 –
12.04.2013). Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet
bereitgestellt.
(4)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2013 wurden
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen gewürdigt und der Billigungsbeschluss gefasst.
Desweiteren wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
(5)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 2
BauGB fand in Form einer Planauslage im Stadtbauamt vom 04.11.2013 bis
06.12.2013 statt. Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet
bereitgestellt.
(6)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 28.10.2013 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum
06.12.2013 gebeten.
(7)
Der geänderte Bebauungsplanentwurf wurde durch den Stadtrat
in seiner Sitzung am 10.07.2014 erneut gebilligt. Die erneute verkürzte
Auslegung wurde beschlossen.
(8)
Die erneute verkürzte Auslegung nach § 4a Abs. 3
Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB fand in Form einer Planauslage im
Stadtbauamt vom 28.07.2014 bis 08.08.2014 statt. Parallel wurden die
Planunterlagen auch im Internet bereitgestellt.
(9)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V .m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben
vom 17.07.2014 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplanänderungsverfahren
beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum 11.08.2014 gebeten.
4. Vorbereitende
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan stellt an dieser
Stelle aktuell Gemeinbedarfsfläche dar. Aufgrund der angestrebten Nutzung ist
eine Flächennutzungsplanänderung und eine Darstellung als Gewerbegebiet
erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Da sich im Rahmen der Auslegung nach § 3
Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB keine Änderungen
für den Flächennutzungsplan ergeben haben, wurde der Flächennutzungsplan am
10.07.2014 vom Stadtrat beschlossen. Durch die aktuelle Änderung des Bebauungsplanes
ergibt sich kein Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan. Dieser wird der
Regierung von Unterfranken zur Genehmigung übermittelt.
5. Wesentliche
Planungsbestandteile
Im Rahmen der Bauleitplanung haben sich folgende Themen als wesentliche Planungsbestandteile herauskristallisiert. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und beinhaltet die aus Sicht der Stadtverwaltung wesentlichen oder besonders zu berücksichtigenden Gesichtspunkte.
5.1
Schallimmissionsprognose
Geräuschimmissionen
infolge der GI- und GE-Flächen des Plangebietes
Zur Bewertung der schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Nutzung wurde eine Schallimmissionsprognose durch den Vorhabenträger erstellt. Diese kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die
mit den zu Grunde gelegten Geräuschkontingenten, die eine für GE-Gebiete übliche
Nutzung zulassen, im südlich gelegenen WA-Gebiet zu erwartenden Schallimmissionen
liegen um ca. 10 dB (A) unter den für WA
maßgebenden Orientierungswerten der Anlagenlärmimmissionen. Die Flächen des
Bebauungsplanes (Erweiterung) tragen somit im Sinne der TA Lärm nicht relevant
zu den Immissionen bei. An den benachbarten gewerblichen Nutzungen sind keine
unzulässigen Geräuscheinwirkungen zu erwarten.
Der
Nachweis der Einhaltung der im Bebauungsplan festzulegenden Geräuschkontingente
ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Betriebe zu erbringen.“
Es wurden für das Gewerbegebiet folgende Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 festgesetzt:
GI tags 65 dB(A)/LEK nachts 50 dB(A)
GE tags 65 dB(A)/LEK nachts 50 dB(A)
Sonderlandeplatz
Im Rahmen des Schallimmissionsgutachtens wurde eine Einschätzung des Konfliktpotentials zwischen der geplanten Nutzung des Gewerbegebietes sowie des geplanten Sonderlandeplatzes gemacht. Folgende Aussage wurde hierzu getroffen:
„Der ehemalige militärische Flugplatz
soll in Teilbereichen für zivile Luftfahrt weitergenutzt werden. Eine
Untersuchung des durch den Flugbetrieb zu erwartenden Fluglärms kann erst bei
Vorliegen der luftverkehrsrechtlichen Untersuchung erfolgen. Sofern Einschränkungen
des Flugbetriebes des geplanten Sonderlandeplatzes zu erwarten sind, sind diese
durch das WA-Gebiet „Siedlung“ bedingt. Durch die geplante Erweiterung des
GE-Gebietes „Flugplatzstraße“ sind auf Grund der vergleichbaren Position des
GE-Gebietes zur An-/Abflugstrecke und des geringeren Schutzanspruches keine
zusätzlichen Konflikte zu erwarten.“
Anlagen- und Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet
„Die im Plangebiet zu erwartenden
Anlagenlärmimmissionen infolge der Nutzungen der benachbarten Gewerbeflächen
des Bebauungsplanes „ConneKT – Technologiepark“ führen aufgrund der reduzierten
Geräuschkontingente in der Regel nicht zu Richtwertüberschreitungen. Die von
den Nutzungen der angrenzenden GI-Flächen (B-Plan „Flugplatzstraße „ und ggf.
Franken Guss) verursachten Geräuschimmissionen können an der GE-Fläche zu
Richtwertüberschreitungen, vor allem während der Nacht, führen.
Die im Plangebiet zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen
liegen um mindestens 5 dB (A) unter den in GE-Gebieten maßgebenden
Orientierungswerten.
Zur Vermeidung einer möglichen
Konfliktsituation zwischen Betriebswohnungen und den bestehenden benachbarten
GI-Flächen sieht der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes den Ausschluss von
Betriebswohnungen auf der GE-Fläche vor. Auf der GI-Fläche sollen Betriebswohnungen
ausnahmsweise zugelassen werden. Aufgrund der für GI-Nutzungen maßgebenden
Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 70 dB(A) tags und nachts sind hier keine
kritischen Situationen zu erwarten.
Der Schallimmissionsschutz von Nutzungen mit Schutzanspuch (Büros, Betriebswohnungen)
ist durch baulich Maßnahmen an den Gebäuden nach DIN 4109 sicherzustellen. Für
Räume mit Schlaffunktion sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen.“
5.2 Verkehr
Das Planungsgebiet wird ausschließlich über die Flugplatzstraße erschlossen. Eine Anbindung an das geplante westlich liegende Gewerbegebiet conneKT über eine Verlängerung der Flugplatzstraße, ist seitens der Vorhabenträger ausdrücklich nicht gewünscht und wurde im Bebauungsplanverfahren nicht berücksichtigt.
Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens wurde seitens der Vorhabenträger zum Nachweis der äußeren Erschließung ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden die aus der künftigen Nutzung zusätzlich entstehenden Verkehre auf das Verkehrsnetz umgelegt und die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knotenpunkte (Panzerstraße/Flugplatzstraße, Panzerstraße/St 2271) auf Basis eines Prognoseszenarios des Verkehrsentwicklungsplanes überprüft.
Grundlage für die Verkehrsuntersuchung bildeten die Annahmen, dass für die Erweiterung der LEONI-Fläche künftig maximal 500 zusätzliche Arbeitsplätze und für die Höhn-Fläche maximal 25 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.
Unter Berücksichtigung der o.g. zusätzlichen Nutzungen wurde im Ergebnis seitens des beauftragten Ingenieurbüros festgestellt, dass der Kreuzungspunkt Panzerstraße/Flugplatzstraße für den zukünftigen Zustand ausreichend leistungsfähig ist. Der Knotenpunkt Panzerstraße/St 2271 ist laut Untersuchung bereits heute überlastet und mit Qualitätsstufe QSV F nicht leistungsfähig. Die Auslastung in der Zufahrt Panzerstraße beträgt etwa 390 %.
Um die äußere Erschließung des Planungsgebietes sicherstellen zu können und Schleichverkehre durch sensible Siedlungsgebiete zu vermeiden, ist eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit erforderlich. Der Gutachter, das staatliche Bauamt sowie die Stadtverwaltung sieht hier aufgrund der Knotengeometrie mit drei Hauptästen eine Lichtsignalanlage als einzig angemessene umsetzbare Lösung.
Siehe hierzu Grundsatzbeschluss zur verkehrlichen Erschließung Nr. 326 sowie Anlage.
5.3
Ausgleichsflächen
Für den durch die Baugebietsausweisung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft mit einem zu berücksichtigenden Eingriffsbereich von 2,57 ha, wird ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 1,89 ha ermittelt. Die Fläche wird außerhalb des Geltungsbereiches im benachbarten FFH-Gebiet „Flugplatz Kitzingen“ zugeordnet.
5.4
Artenschutzrechtlicher Ausgleich
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde seitens der höheren Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben, in welcher die Planung und Umsetzung zusätzlicher Lebensräume für die Zauneidechse gefordert wurden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Sicherung der kontinuierlichen Funktionalität können der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) entnommen werden.
6. Ergebnis
der Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur
Änderung des Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes
ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
Die Verwaltung empfiehlt die Abwägung gemäß
den jeweiligen Vorschlägen in der Zusammenstellung.
7. Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten
Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zur Änderung des
Flächennutzungsplanes ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
Die Verwaltung empfiehlt die Abwägung gemäß den jeweiligen Vorschlägen
in der Zusammenstellung.
8. Weiteres Vorgehen/nächste
Verfahrensschritte
Im nächsten Schritt wird die erneute Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange aufgrund der unter Punkt 2 genannten Belange durchgeführt. Nach Auswertung und Würdigung der eingegangenen Einwände werden diese dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen
der erneuten Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3
Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.
- Die im Rahmen der erneuten
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014
beschlossen.
- Der Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung
mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 17.11.2014,
mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.11.2014 sowie Lärmgutachten vom 17.11.2014 wird
erneut gebilligt.
- Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut
beteiligt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.