Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-
men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
1. Meine
Siedlung - Unser Kitzingen
Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen -
Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-
programm Soziale Stadt aufgenommen. Die
Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept
Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschiedene
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und
funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu be-
seitigen, die soziale Infrastruktur zu
stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration
des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt,
auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungs-
aufgaben zu fördern.
Durch die Instandsetzung und Modernisierung
der Wohnungen und Geschäftsräume sowie Stärkung der sozialen Einrichtungen soll
der Zurückhaltung bei Investitionen und deren Folgen, wie
Vermietungsschwierigkeiten und Leerständen entgegengewirkt wer-
den.
Die Aufwertungsmaßnahmen zielen zudem auf
die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf
die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Somit soll auch der
Stadtteil Siedlung als Wohn- und Freizeitstandort besser wahr-
genommen und entwickelt werden.
Mit der Partizipation verschiedener Akteure
(wie die Einbeziehung von Vereinen, Ver-
bänden und sozialen Trägern sowie
insbesondere der Schulen und der gesamten Be-
völkerung) verfolgen die Maßnahmen das
"Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige
Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.
2. Geplante
Maßnahmen für 2015 - Anmeldung zur Bedarfsmitteilung 2015
Im Jahr 2015 soll das Integrierte
Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Die bisher durchgeführten Projekte,
generellen Abweichungen zum bestehenden Integrierten Hand-
lungskonzept und neue Gegebenheiten im
Quartier machen diese Fortschreibung not-
wendig.
So ist insbesondere die Ansiedlung eines
Bürgerparks zwischen Breslauer Straße und B 8
sehr kritisch zu hinterfragen, weil mit dem Umbau des St. Vinzenz das
Stadtteilzen-
trum an einer anderen Stelle realisiert
wird.
Der Spielplatz an der Königsberger Straße
(zwischen Königsberger Straße, Böhmer-
waldstraße und Ernst-Reuter-Straße) soll
unter entsprechender Bürgerbeteiligung auf-
gewertet werden.
Die Gestaltung kleinerer Parkflächen (Punkt
2.3) soll die Aufenthaltsqualität in den ein-
zelnen Bereichen erhöhen.
Die Neuordnung des Straßenverkehrs an der
Gleiwitzer Straße und der Königsberger Straße soll durch die Erbauung einer
Kreisverkehrsanlage umgesetzt werden.
Der Verfügungsfonds ermöglicht die
Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der Bewohner.
Der Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung, basierend auf den
Rahmenbedingungen und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale
Stadt“.
Der Investitionsfonds dient der
kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der
Lebensraumqualität und damit auch zur Stabilisierung und Förderung der
Identifikation im Quartier und mit dem Quartier. Mit dem Instrument
Investitionsfonds sollen kleine Maßnahmen im investiven Bereich kurzfristig und
unbürokratisch finanziert werden.
1. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 wie folgt festgesetzt:
2015: 290.000 €
2016: 632.800 €
2017: 2.578.800 €
2018: 78.800 €
Gesamt 2015 - 2018: 3.634.200 € (davon bisher bewilligt: 53.800 €)
2. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.