Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt; Bedarfsmitteilung 2015
Vorlage
2014/344
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-

men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

1.      Meine Siedlung - Unser Kitzingen

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen - Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-

programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu be-

seitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungs-

aufgaben zu fördern.

Durch die Instandsetzung und Modernisierung der Wohnungen und Geschäftsräume sowie Stärkung der sozialen Einrichtungen soll der Zurückhaltung bei Investitionen und deren Folgen, wie Vermietungsschwierigkeiten und Leerständen entgegengewirkt wer-

den.

Die Aufwertungsmaßnahmen zielen zudem auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Somit soll auch der Stadtteil Siedlung als Wohn- und Freizeitstandort besser wahr-

genommen und entwickelt werden.

Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Ver-

bänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Be-

völkerung) verfolgen die Maßnahmen das "Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.

 

2.      Geplante Maßnahmen für 2015 - Anmeldung zur Bedarfsmitteilung 2015

Im Jahr 2015 soll das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Die bisher durchgeführten Projekte, generellen Abweichungen zum bestehenden Integrierten Hand-

lungskonzept und neue Gegebenheiten im Quartier machen diese Fortschreibung not-

wendig.

 

 

 

 

So ist insbesondere die Ansiedlung eines Bürgerparks zwischen Breslauer Straße und     B 8 sehr kritisch zu hinterfragen, weil mit dem Umbau des St. Vinzenz das Stadtteilzen-

trum an einer anderen Stelle realisiert wird.

 

Der Spielplatz an der Königsberger Straße (zwischen Königsberger Straße, Böhmer-

waldstraße und Ernst-Reuter-Straße) soll unter entsprechender Bürgerbeteiligung auf-

gewertet werden.

 

Die Gestaltung kleinerer Parkflächen (Punkt 2.3) soll die Aufenthaltsqualität in den ein-

zelnen Bereichen erhöhen.

 

Die Neuordnung des Straßenverkehrs an der Gleiwitzer Straße und der Königsberger Straße soll durch die Erbauung einer Kreisverkehrsanlage umgesetzt werden.

 

Der Verfügungsfonds ermöglicht die Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der Bewohner. Der Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung, basierend auf den Rahmenbedingungen und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“.

 

Der Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität und damit auch zur Stabilisierung und Förderung der Identifikation im Quartier und mit dem Quartier. Mit dem Instrument Investitionsfonds sollen kleine Maßnahmen im investiven Bereich kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden.

 

1.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 wie folgt festgesetzt:

 

2015:                                            290.000 €

2016:                                            632.800 €

2017:                                         2.578.800 €

2018:                                              78.800 €

Gesamt 2015 - 2018:               3.634.200 €   (davon bisher bewilligt: 53.800 €)

 

2.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.