41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Anhörung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2, erneute Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfes, Beschluss zur erneuten Offenlage.
1.
Anlass und Ziele der Planung
Flächennutzungsplandarstellung
Der nördliche,
großteils bereits versiegelte und bebaute Bereich des ehemaligen Kasernenareals
soll zu einem modernen Gewerbe- und Gründerzentrum umgenutzt werden. Es soll
ein Potential zur Ansiedlung von Büros und Unternehmen aus den Branchen neuer
Technologien sowie Logistik geschaffen werden. Dementsprechend wurden im
Flächennutzungsplan Gewerbeflächen dargestellt.
Die nördliche
Randeingrünung wird entsprechend als Ortsrandeingrünung dargestellt. Die
Grünflächen im westlichen Gewerbegebiet werden als „Allgemeine Grünfläche“ dargestellt.
Die vorhandene Bahntrasse wird entsprechend
als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
Außerdem ist
beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten
Leitung von ca. 4,1 MW auf dem
westlichen Teil des ehemaligen Flugfeldes zu errichten. Die Anlage dient dazu,
aus dem erneuerbaren Energieträger Sonnenlicht Strom zu gewinnen und in das
öffentliche Netz der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH
einzuspeisen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2014 wurde der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan hierzu per Satzung beschlossen. Der westliche Teil des ehemaligen
Flugfeldes wurde daher als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt. Die
restlichen Flächen wurden als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der
geplante Sonderlandeplatz wird in der Flächennutzungsplandarstellung noch nicht
berücksichtigt (weitere Ausführungen s. Anlage).
Bebauungsplan
Die zukünftige
Entwicklung des Planungsgebietes gliedert sich grundsätzlich in drei Bereiche.
Insgesamt soll ein Bauflächenpotential für max. 4.000 Arbeitsplätze geschaffen
werden. Der westliche Bereich soll auch als potentielle Erweiterungsfläche für
das in Nachbarschaft angrenzende Industrieunternehmen dienen. Dementsprechend
werden hier eingeschränkte Industriegebiete festgesetzt.
Der zentrale
Teil des gewerblichen Schwerpunktbereiches ist durch eine eher kleinteilige
Gebäudestruktur, einen hohen Durchgrünungsgrad und einen teilweise
erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Dieses Gebiet soll zukünftig als „Campus“
v.a. Büros und Dienstleistungsbetrieben als Standort dienen. Der markante
Gebäudekomplex im Kernbereich des Gebiets soll dazu weitgehend erhalten und
umgenutzt werden. Hier ist der Schwerpunkt der zukünftigen Nutzung im Bereich
Büro / Dienstleistung geplant. Der Bereich bietet sich als attraktiver Standort
für solche Nutzungen im Übergang zur Freifläche des FFH-Gebietes im Süden an.
Dementsprechend werden hier eingeschränkte Gewerbegebiete festgesetzt.
Der östliche
Teil des ehemaligen Kasernenareals welcher im Bestand durch große Lager-hallen
und – flächen gekennzeichnet ist, soll ebenfalls als Standort für
Industriebetriebe entwickelt werden. Der Bebauungsplan weist entsprechend eingeschränkte
Industriegebiete nach § 9 BauNVO aus. Produktions- und Logistikbetriebe finden
hier ggf. geeignete Standortbedingungen.
Beabsichtigt
ist, die Ansiedlung von Logistikbetrieben v.a. auf den östlichen Teil des
Areals zu lenken. Für diese verkehrsintensiven Unternehmen ist über die Zufahrt
Ost ein direkter Anschluss an die Staatsstraße möglich.
2.
Erneute Auslegung / Änderungsbedarfe
Im Rahmen der erneuten verkürzten Auslegung
ging eine sehr umfängliche Stellungnahme seitens eines angrenzenden
Industriebetriebes ein. Hintergrund der Stellungnahme waren Befürchtungen im
Hinblick auf künftige Nutzungskonflikte, die durch die Neuausweisung des Gewerbegebietes ausgelöst
werden könnten. Der Industriebetrieb sah sich durch die Ausweisung des
Gewerbegebietes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten und in der Bestandsicherung
eingeschränkt. Desweiteren ist das Unternehmen daran interessiert die direkt an
das bestehende Betriebsgelände angrenzenden, östlichen Teilflächen im
Gebietsumgriff des Bebauungsplanes, als Erweiterungsfläche für zu erwerben.
Zur Vermeidung möglicher Konfliktsituationen
und zum Interessenausgleich fand mit allen Beteiligten am Tisch des Herrn
Oberbürgermeisters ein Abstimmungstermin statt. Im Gespräch haben sich alle
Beteiligte darauf geeinigt, dass der Bebauungsplanentwurf in folgenden Punkten
zu ändern ist:
(1) Die
im Westen des Geltungsbereichs festgesetzten eingeschränkten Industriegebiete 6
und 7 werden in Richtung Osten bis zur bestehenden Straße bzw. deren nördlicher
Verlängerung hin erweitert.
(2) Das bisher ausgewiesene eingeschränkte
Gewerbegebiet 10 wird als eingeschränktes Industriegebiet 8 festgesetzt.
(3) In den westlichen eingeschränkten Gewerbegebieten
2, 3b, 4, 5, 9 und in den westlichen eingeschränkten Industrieflächen 6, 7, 8 werden Betriebsinhaberwohnungen ausgeschlossen.
(4) Im Flächennutzungsplan werden ausschließlich
Gewerbegebiete dargestellt. Eine Differenzierung in Gewerbe- bzw.
Industriegebiete, wie bisher enthalten, soll nicht mehr erfolgen.
Aufgrund dieser Änderungen muss der
Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan erneut ausgelegt werden. Alle
relevanten Unterlagen und wurden entsprechend angepasst.
3.
Verfahrensstand
(1)
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Nr. 106 conneKT Technologiepark Kitzingen“ gem. § 2 Abs. 1 in
Verbindung mit § 8 Abs.1 gefasst. Die bestehenden Einleitungsbeschlüsse zur Änderung
des Flächennutzungsplanes vom 26.11.2009 wurden mit diesem Beschluss aufgehoben,
da diese Flächennutzungsplanänderung in vier Teilbereiche unterteilt war. Ziel
ist es mit diesem Verfahren den Flächennutzungsplan über die gesamte Fläche zu
ändern.
(2)
Für die
Vorentwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, vom 05.08.2013
bis zum 06.09.2013 durchgeführt.
(3) Die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4.1 BauGB, erfolgte mit
Schreiben vom 30.07.2013. Es wurde um Stellungnahme bis zum 13.09.2014 gebeten.
(4)
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.03.2014 wurden die Abwägungsvorschläge aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der
Beteiligung der Fachbehörden, gemäß § 4.1 BauGB, beschlossen. Die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Fachbehörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.
(5)
Für die
Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vom 31.07.2014 bis
zum 01.09.2014 durchgeführt.
(6) Die erneute Beteiligung der Fachbehörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgte mit
Schreiben vom 24.07.2014. Es wurde um Stellungnahme bis zum 01.09.2014 gebeten.
(7) Mit diesem Beschluss sollen die Einwände und
Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen sowie der geänderte Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanentwurf
erneut gebilligt werden.
4.
Wesentliche Stadtentwicklungsplanerische
Rahmenbedingungen
Flächennutzungsplan
Mit Aufgabe
der militärischen Nutzung wurde der Flächennutzungsplan 2008 geändert und die
ehemals militärisch genutzten Flächen als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Die
südlichen Flächen (ca. 127,5 ha) wurden als FFH-Flächen ausgewiesen. Das
gesamte Areal ist vor dem Hintergrund einer städtebaulichen Neuordnung als
Außenbereichsfläche anzusehen. Zur Schaffung von Planungsrecht ist daher ein
Bauleitplanverfahren erforderlich. Aufgrund des Planungsumgriffs wird ein
Bebauungsplanverfahren im sog. Regel-Verfahren durchgeführt. Um Synergien in
der Planung zu generieren wird der Flächennutzungsplan parallel geändert.
ISEK
Eine weitere Planungsgrundlage zur
Einschätzung der geplanten Entwicklung stellt das Inte-
grierte
Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006 (ISEK) dar, welches am 07.12.2006
vom Stadtrat beschlossen wurde. Hier wurde für die Flächen der ehemaligen
Harvey Barracks die Entwicklung eines Gewerbestandortes als Zielvorgabe
definiert. Durch das geplante Vorhaben wird diese Zielvorgabe konkretisiert.
Regionalplan
Relevante
Ziele und Grundsätze für die geplanten Bauflächen ergeben sich aus dem Landesentwicklungsprogramm
2006 sowie dem Regionalplan des Regionalen Planungsverbandes Würzburg. Vom
östlichen Siedlungsrand bis Etwashausen erstreckt sich ein Regionaler Grünzug
(s. Begründung in der Anlage S. 10). Dieser ist von Bebauung freizuhalten und
dient
dem Biotopverbund sowie der Gliederung der
Stadtteile Siedlung und Etwashausen.
5.
Geltungsbereiche
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens
erstreckt sich über die Flächen der ehemaligen `Harvey Barracks´ teilweise auch
über angrenzende FFH-Flächen. Für diese Eingriffe wurde eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen. Er beinhaltet eine Fläche von ca. 75
ha. Das Gebiet stellt insofern eine Weiterentwicklung des Industriegebietes an
der Flugplatzstraße dar. Durch die Planung eines Kreisverkehrs an der St 2272
in Richtung Großlangheim wird der Bebauungsplan „Nr. 84 Großlangheimer Straße
Nord“ in Teilen überplant. Daher ist in diesem Bereich parallel eine Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ erforderlich.
Der Umgriff
der Flächennutzungsplanänderung (s.
Anlage 3) erstreckt sich über die gesamte Liegenschaft der ehemaligen `Harvey
Barracks´ und schließt somit auch die FFH-Flächen mit ein (ca. 200 ha).
Bestandteil
der Flächennutzungsplanänderung ist auch die Planung der Photovoltaikanlage auf
den westlichen Teilen des ehemaligen Flugfeldes.
6. Verkehrliche Erschließung des
Planungsgebietes
Das Planungsgebiet ist über die Staatsstraße 2272 im Norden und über die Panzerstraße im Süden an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Über diese Straßen ist eine direkte Anbindung an die B8 sowie an die Autobahn A3 gegeben. Die internen Haupterschließungsachsen werden als öffentliche Straßen festgesetzt. Die Straßen sollen an die Stadt übergeben und entsprechend öffentlich gewidmet werden. Die verkehrlichen Auswirkungen auf das angrenzende Hauptstraßennetz wurden anhand eines Verkehrsgutachtens dargestellt. An den jeweiligen Zufahrten gestaltet sich die Situation folgendermaßen:
Zufahrt Nord
An der Ausfahrt „Nord“ (Richthofen Circle) ist,
laut Verkehrsgutachten, zur Verkehrsbewältigung ab einer Arbeitsplatzzahl von
1.500 Arbeitsplätzen entweder eine Lichtsignalanlage oder ein Kreisverkehr notwendig.
Bis zu dieser Gebietsauslastung ist eine reine Linksabbiegespur ausreichend.
Aufgrund der städtebaulichen Situation und der verkehrlichen Anforderungen
(Fußgängerquerungen zum Richthofen Circle, Geschwindigkeitsreduzierung am
Ortseingang, Verkehrsfluss) wurde seitens der Stadtverwaltung die
Kreisverkehrslösung präferiert. Diese Lösung wird auch seitens des staatlichen
Bauamtes mitgetragen. Grundlage des Bebauungsplanverfahrens ist daher eine
Kreisverkehrslösung. Die Zufahrt Nord dient der Haupterschließung des
Gewerbegebietes.
Zufahrt Ost
Im Bereich der Zufahrt Ost ist laut Verkehrsgutachten eine Linksabbiegespur zur verkehrssicheren Bewältigung der Verkehre, aus Richtung Großlangheim kommend, erforderlich.
Zufahrt Süd
Die Zufahrt Süd ist bereits im Zuge des Ausbaus der Panzerstraße ausgebaut worden. Hier besteht laut Verkehrsgutachter keine Notwendigkeit weiterer umfangreicher Baumaßnahmen. Seitens der Stadtverwaltung wird an dieser Stelle das Ziel verfolgt, den vorhandenen Fuß- und Radweg, aus Etwashausen kommend, an das Quartier anzubinden.
Radwegenetz
Im Norden entlang der St 2272 in Richtung Großlangheim verläuft ein Fahrradweg welcher unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzt. Im Süden des Planungsgebietes verläuft entlang der Panzerstraße ebenfalls ein Fahrradweg. Zudem führt ein Radweg aus Etwashausen kommend direkt am Planungsgebiet vorbei. Es ist mittelfristig geplant diesen Radweg an das Planungsgebiet anzubinden (z.B. Querungshilfe auf der Panzerstraße). Die Planung und Umsetzung eines eigenständigen Fahrradnetzes im Planungsumgriff, wird auf Wunsch des Investors nicht weiterverfolgt.
ÖPNV
Die
Anbindung des Gebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr soll über Haltstellen
an der Nordausfahrt an der St 2272 im
Bereich des Richthofen Circle erfolgen. Eine Haltestelle im Quartier ist
seitens des Investors nicht gewünscht. Sollte sich in Zukunft ein Bedarf einer
direkten Busanbindung des Gewerbegebietes ergeben, ist die Umsetzbarkeit einer
Bushaltestelle im Planungsgebiet zu prüfen.
Bahntrasse
Die im Bebauungsplanumgriff vorhandene Bahntrasse bleibt zunächst erhalten und wird im Bebauungsplan als Bahnanlage festgesetzt. Als mittelfristiges Ziel ist, seitens des Vorhabenträgers, geplant die Gleisandienung des Gebiets, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht, direkt über das östliche Industriegebiet erfolgen zu lassen. Damit könnte die Gleisanlage von der Zufahrt Ost bis zum Bahnhof Etwashausen entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flächen als Bahnflächen aufgegeben werden und seitens des Eisenbahnbundesamtes entwidmet werden können.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7
BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 28.11.2014
beschlossen.
- Die im Rahmen
der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach
gerechter Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und
untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten
Abwägungsvorschläge mit Stand 28.11.2014 beschlossen.
- Der
beigefügte Entwurf des Bebauungsplans "Nr. 106 conneKT
Technologiepark Kitzingen" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84
"Großlangheimer Straße Nord" mit zeichnerischem Teil,
planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 28.11.2014, mit Begründung und
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 28.11.2014 wird erneut gebilligt.
- Der beigefügte
Entwurf der 41. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.11.2014
wird erneut gebilligt.
- Die gebilligten
Entwürfe werden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 erneut
öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3
BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abschließend zu verhandeln und den Stadtrat baldmöglichst damit zu befassen.