a) Bei der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der öffentlichen Feld- und Waldwege wurde festgestellt, dass der Weg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „Muldenweg“. seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Aus der Anlage 1 ist ersichtlich, dass die östliche Teilfläche des Flurstücks 3741 nicht mehr als Weg genutzt wird. Sie ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 26 „Muldenweg“ nicht als Verkehrsfläche festgesetzt, sondern als WA-Fläche (siehe Anlage 2, rot schraffierter Teil).
b) Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3471 / Teilfläche, hat seine Verkehrsbedeutung verloren und ist deshalb einzuziehen.
Die Fläche bleibt nach der Einziehung im Besitz der Stadt Kitzingen.
Das Einziehungsverfahren ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuleiten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,037 km das Einziehungsverfahren einzuleiten.