Betreff
Jugendstadtrat- Änderung der bestehenden Satzung
Vorlage
2015/008
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Jugendpolitik und jugendpolitisches Engagement ist in Kitzingen seit vielen Jahren ein wichtiges Arbeitsfeld. Dies spiegelt sich in den strukturellen Begebenheiten des Jugendstadtrates und der politischen Anerkennung durch den Stadtrat wider.

 

Durch die realen Veränderungen im Alltag junger Menschen hat Jugendpolitik aus Sicht der Jugendlichen an Attraktivität eingebüßt. Junge Menschen scheinen durch die Einbindung in das Schulsystem tendenziell weniger Zeit für soziales/ jugendpolitisches Engagement zu haben. Laut der Shell-Jugendstudie sind junge Menschen der heutigen Generation in ihrer Verhaltenstendenz eher angepasst und unpolitisch. Eigene Ressourcen und kreative Ideen spiegeln sich mehr in der Optimierung des eigenen Werdegangs als in einem Engagement im Gemeinwesen wider. Angebote im Gemeinwesen werden eher als angebotene Dienstleistung verstanden und gegebenenfalls genutzt.

 

Selbstverständlich spricht dies nicht für alle jungen Menschen. Daher ist es wichtig, Strukturen der politischen Bildung zu festigen und derart zu erneuern, dass sie dem Nutzungsverhalten junger Menschen annähern und Antworten auf vorhandene Probleme geben.

 

Während unseres Engagements für und mit dem Jugendstadtrat hat sich in den letzten Jahren ebenfalls herausgestellt, dass mehr junge Menschen benötigt werden. Hierzu scheint uns eine Anpassung der Satzung des Jugendstadtrates notwendig. Sowohl jungStil als auch der Jugendstadtrat erhoffen sich durch eine gebündelte Zuständigkeit durch jungStil eine zeitliche Entlastung, sowohl der Verwaltung als auch des Stadtrates selbst. Die Bündelung von Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen führt zukünftig zu  beschleunigten Entscheidungsprozessen und sichert somit die Handlungsfähigkeit des Jugendstadtrates (z.B. §3 Abs.2).

Inhaltliche Änderungen sollen dazu führen,

-       dass der Jugendstadtrat eigenständiger agiert (Anhebung des Alters §2 Abs.2)

-       die beteiligten Personen kontinuierlicher dem Jugendstadtrat beiwohnen

-       die Beteiligung Dritter punktuell möglich ist (§8 Abs.2; Kooption)

-       dass die Beteiligung/das Interesse Jugendlicher an Wahlen erhöht wird (§3 Abs.2)

Durch eine Anhebung des Durchschnittsalters kann eine größere Verbindlichkeit und auch ein effektiveres Selbstmanagement erwartet werden. Außerdem erhofft sich jungStil wie auch der Jugendstadtrat ein breiteres Engagement bei einzelnen Projekten durch die Möglichkeit der Kooption. Hier können punktuell junge Menschen aktiviert, sensibilisiert und motiviert werden, ihre Interessen kund zu tun und auch in Projekten durchzusetzen. Ein großer Vorteil ist hier, dass der Jugendstadtrat nicht alle jugendrelevanten Themen alleine bearbeiten muss. Dazu kommt, dass die öffentliche Wahrnehmung des Jugendstadtrates unter den jungen Menschen stark verbessert werden kann.

Mit der Grundsätzlichen Möglichkeit, die Jugendstadtratswahlen online durchzuführen, wird auf das Nutzungsverhalten junger Menschen eingegangen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer zeitlichen und räumlichen  Anbindung an die Bundestagswahlen, kann ein großer Gewinn für die öffentliche Wahrnehmung des Jugendstadtrates und für eine erfolgreiche Heranführung junger Menschen ans Wählen-Gehen darstellen.

 

Bezugnehmend auf die Stadtratssitzung am 05.02.2015 wird es nicht unser Ziel sein, jede Änderung in der neuen Satzung im Einzelnen zu thematisieren. Im Vorfeld wurden alle Fraktion um ihre Stellungnahme und ihre Ideen gebeten. Anregungen und Ideen der Fraktionen sind bei den einzelnen Änderungen der Satzung mit einbezogen worden. Herr Oberbürgermeister Müller und Hauptamtsleiter Herr Hartner äußerten sich in einem gemeinsamen Gespräch ebenfalls positiv. Der vorliegende Satzung wurde in detaillierter Absprache mit Frau Schmöger entworfen. Die Satzungsänderung wurde im Jugendbeirat sehr ernsthaft diskutiert. Über die abschließende positive Stellungnahme des Beirates informiert Sie der Jugendreferent, Herr Dr. Küntzer, gerne in der Sitzung.

 

Somit wurde nach der Auffassung von jungStil und des Jugendstadtrates bereits ein politischer Konsens gefunden.

 

 

Details können dem beiliegenden neuen Satzungs-Entwurf  entnommen werden.

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen:

2.         Mit dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung für den Jugendstadtrat von Kitzingen besteht Einverständnis. Sie tritt mit Wirkung vom 06.02.2015  in Kraft. Einer Satzungsänderung des Jugendstadtrates, wie im Sachvortag beigefügt, wird zugestimmt.