Jugendpolitik und
jugendpolitisches Engagement ist in Kitzingen seit vielen Jahren ein wichtiges
Arbeitsfeld. Dies spiegelt sich in den strukturellen Begebenheiten des
Jugendstadtrates und der politischen Anerkennung durch den Stadtrat wider.
Durch die realen
Veränderungen im Alltag junger Menschen hat Jugendpolitik aus Sicht der
Jugendlichen an Attraktivität eingebüßt. Junge Menschen scheinen durch die
Einbindung in das Schulsystem tendenziell weniger Zeit für soziales/
jugendpolitisches Engagement zu haben. Laut der Shell-Jugendstudie sind junge
Menschen der heutigen Generation in ihrer Verhaltenstendenz eher angepasst und
unpolitisch. Eigene Ressourcen und kreative Ideen spiegeln sich mehr in der
Optimierung des eigenen Werdegangs als in einem Engagement im Gemeinwesen
wider. Angebote im Gemeinwesen werden eher als angebotene Dienstleistung
verstanden und gegebenenfalls genutzt.
Selbstverständlich
spricht dies nicht für alle jungen Menschen. Daher ist es wichtig, Strukturen
der politischen Bildung zu festigen und derart zu erneuern, dass sie dem
Nutzungsverhalten junger Menschen annähern und Antworten auf vorhandene
Probleme geben.
Während unseres
Engagements für und mit dem Jugendstadtrat hat sich in den letzten Jahren
ebenfalls herausgestellt, dass mehr junge Menschen benötigt werden. Hierzu
scheint uns eine Anpassung der Satzung des Jugendstadtrates notwendig. Sowohl
jungStil als auch der Jugendstadtrat erhoffen sich durch eine gebündelte
Zuständigkeit durch jungStil eine zeitliche Entlastung, sowohl der Verwaltung
als auch des Stadtrates selbst. Die Bündelung von Gestaltungs- und
Entscheidungskompetenzen führt zukünftig zu
beschleunigten Entscheidungsprozessen und sichert somit die
Handlungsfähigkeit des Jugendstadtrates (z.B. §3 Abs.2).
Inhaltliche
Änderungen sollen dazu führen,
- dass der Jugendstadtrat eigenständiger
agiert (Anhebung des Alters §2 Abs.2)
- die beteiligten Personen kontinuierlicher
dem Jugendstadtrat beiwohnen
- die Beteiligung Dritter punktuell möglich
ist (§8 Abs.2; Kooption)
- dass die Beteiligung/das Interesse
Jugendlicher an Wahlen erhöht wird (§3 Abs.2)
Durch eine Anhebung
des Durchschnittsalters kann eine größere Verbindlichkeit und auch ein effektiveres
Selbstmanagement erwartet werden. Außerdem erhofft sich jungStil wie auch der
Jugendstadtrat ein breiteres Engagement bei einzelnen Projekten durch die Möglichkeit
der Kooption. Hier können punktuell junge Menschen aktiviert, sensibilisiert
und motiviert werden, ihre Interessen kund zu tun und auch in Projekten durchzusetzen.
Ein großer Vorteil ist hier, dass der Jugendstadtrat nicht alle
jugendrelevanten Themen alleine bearbeiten muss. Dazu kommt, dass die
öffentliche Wahrnehmung des Jugendstadtrates unter den jungen Menschen stark
verbessert werden kann.
Mit der
Grundsätzlichen Möglichkeit, die Jugendstadtratswahlen online durchzuführen,
wird auf das Nutzungsverhalten junger Menschen eingegangen. Die grundsätzliche
Möglichkeit einer zeitlichen und räumlichen
Anbindung an die Bundestagswahlen, kann ein großer Gewinn für die
öffentliche Wahrnehmung des Jugendstadtrates und für eine erfolgreiche Heranführung
junger Menschen ans Wählen-Gehen darstellen.
Bezugnehmend auf
die Stadtratssitzung am 05.02.2015 wird es nicht unser Ziel sein, jede Änderung
in der neuen Satzung im Einzelnen zu thematisieren. Im Vorfeld wurden alle Fraktion
um ihre Stellungnahme und ihre Ideen gebeten. Anregungen und Ideen der
Fraktionen sind bei den einzelnen Änderungen der Satzung mit einbezogen worden.
Herr Oberbürgermeister Müller und Hauptamtsleiter Herr Hartner äußerten sich in
einem gemeinsamen Gespräch ebenfalls positiv. Der vorliegende Satzung wurde in
detaillierter Absprache mit Frau Schmöger entworfen. Die Satzungsänderung wurde
im Jugendbeirat sehr ernsthaft diskutiert. Über die abschließende positive
Stellungnahme des Beirates informiert Sie der Jugendreferent, Herr Dr. Küntzer,
gerne in der Sitzung.
Somit wurde nach
der Auffassung von jungStil und des Jugendstadtrates bereits ein politischer
Konsens gefunden.
Details können dem
beiliegenden neuen Satzungs-Entwurf
entnommen werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen:
2. Mit dem als Anlage beigefügten Entwurf
der Satzung für den Jugendstadtrat von Kitzingen besteht Einverständnis. Sie
tritt mit Wirkung vom 06.02.2015 in
Kraft. Einer Satzungsänderung des Jugendstadtrates, wie im Sachvortag
beigefügt, wird zugestimmt.