Betreff
Mobilfunk in Kitzingen; Information über geplante Errichtung eines Mobilfunkmastes gemäß Mobilfunkpakt-II und gem. § 26 BImSchV
Vorlage
2015/063
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1. Ausgangslage

Der TÜV Rheinland informiert mit Schreiben vom 23.01.2015 (Eingang Stadtbauamt: 26.01.2015) im Auftrag des Mobilfunkbetreibers Vodafone über die geplante Errichtung eines neuen Mobilfunksendemastes (s. Anlage 1).

Der Mast ist geplant auf Flst. Nr. 6044, ca. 250 m östlich des Gewerbegebietes Goldberg (s. Anlage 2).

Gemäß der Vereinbarung des bayerischen Mobilfunkpakts und gemäß § 7a der 26. BImSchV vom 22.08.2013 wird die Gemeinde aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des Schreibens ihre Mitwirkungsbereitschaft kund zu tun.

Dies ist dem Betreiber vorsorglich durch das Stadtbauamt bereits mitgeteilt worden.

Innerhalb weiterer 30 Tage, also 60 Tage ab Eingang des Schreibens, kann die Kommune eigene Standortvorschläge in das Verfahren einbringen.

Hintergrund für den geplanten Standort ist, dass die Nutzungsverträge auf dem AWO-Gebäude, Klettenberg 90, zum Ende des Jahres 2014 ausgelaufen sind. Seitdem besteht ein erhebliches Versorgungsdefizit im östlichen Bereich des Stadtteils Siedlung und vor allem im Ortsteil Hoheim, der bislang über keine direkte Mobilfunkversorgung durch den Betreiber Vodafone (D2-Netz) verfügte.

 

2. Einschätzung und Empfehlung der Verwaltung

Wie aus den Unterlagen ersichtlich ist, soll der geplante Mast mit einer Höhe von 45 m im Außenbereich gem. § 35 BauGB errichtet werden. Aus planungsrechtlicher Sicht steht dem nichts entgegen, entsprechende Anlagen sind nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Ebenfalls aus Anlage 3 geht hervor, dass die anfallenden Abstandsflächen vollständig auf dem Privatgrundstück Flst. Nr. 6044 zu liegen kommen.

Aus städtebaulicher Sicht wird mit diesem neuen Standort eine optische Verbesserung im bebauten Bereich des Stadtteils Siedlung insofern erzielt, dass dort der „Antennenwald“ auf dem AWO-Gebäude zurückgenommen wird.

In Bezug auf die elektromagnetischen Immissionen durch die Funkanlage ist anzumerken, dass Außenbereichsstandorte mit zunehmender Entfernung zum Versorgungsgebiet ungünstiger werden, da dann eine erhöhte Sendeleistung notwendig wird und somit auch höhere Immissionen auf das Versorgungsgebiet einwirken. Hierzu sei auch ausdrücklich an die Ausführungen des Referenten Dr. Nießen bei der Informationsveranstaltung vom 14.07.2014  in der Alten Synagoge erinnert.

Die im Enorm-Konzept von 2007 enthaltenen Standortvorschläge innerhalb des Gewerbegebietes Goldberg eignen sich nicht, da einerseits ein Zugriff auf geeignete Grundstücke nicht möglich war und andererseits bestehende Gebäude nicht die baulichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines (kleineren) Mobilfunksendemastes erfüllen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den geplanten Standort zu akzeptieren, um damit weiterhin eine ausreichende Mobilfunkversorgung durch den Betreiber Vodafone in der östlichen Siedlung und insbesondere in Hoheim zu gewährleisten.

 

 

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.