In
der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Hohenfeld
am 07.03.2015 wurde Herr Jürgen Dorsch zum Kommandanten gewählt. Zu seinem
Stellvertreter wurde Herr Uwe Degan gewählt.
Gemäß
Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung
durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur
erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und der Gewählte
weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheint.
Für
den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der Abschluss der
erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben.
Sowohl
Herr Dorsch als auch Herr Degan haben die vorgeschriebenen Lehrgänge besucht.
Im
Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert,
Landratsamt Kitzingen, wird deshalb vorgeschlagen, dem neugewählten
Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung
durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.
Für
die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der
Stadtrat zuständig.
Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 07.03.2015 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Hohenfeld, Herrn Jürgen Dorsch, und dessen in der gleichen Sitzung gewählten Stellvertreters, Herrn Uwe Degan, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.