Betreff
„WirKT“ Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement
hier: Antrag auf Förderung der Jahre 2015 – 2017
Vorlage
2015/099
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf die Anträge des Koordinationszentrums Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ wird verwiesen (Anlage 1 und Anlage 2).

 

WirKT verweist dabei auf die Entstehung im Jahr 2012 und die finanzielle Unterstützung durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Höhe von 12.000,00 € sowie auf die Unterstützung des Landkreises in Höhe von 18.000,00 € für die Jahre 2012 – 2014. An die Stadt Kitzingen wurde seinerzeit kein Zuschussantrag gerichtet.

 

Aufgrund Wegfall der Förderung des Staatsministeriums beantragte „WirKT“ als Ausgleich der dann fehlenden 12.000,00 € eine Aufstockung des Zuschusses des Landkreises (auf 24.000,00 €) sowie einen Zuschuss der Stadt Kitzingen in Höhe von 6.000,00 € (Anlage 1).

 

Die Verwaltung verwies mit Schreiben vom 10.09.2014 (Anlage 3) auf eine Behandlung bei den Haushaltsberatungen 2015, letztlich wartete die Verwaltung noch die Entscheidung des Landkreises ab.

 

Nachdem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2015 einen (geringeren) Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € beschloss, stellte WirKT ergänzend den Antrag (Anlage 2) an die Stadt Kitzingen, die fehlenden 9.000,00 € des Landkreises zu übernehmen und somit einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € zu leisten.

 

Hinsichtlich der Arbeit von WirKT wird auf die Jahresberichte sowie auf die Pressespiegel der Jahre 2013 und 2014 verwiesen. Beide werden im Intranet eingestellt sowie ergehen als Mail an die Stadträte. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine ausgedruckte Fassung.  

 

Nachdem es letztlich die Entscheidung des politischen Gremiums ist, gibt die Verwaltung als Grundlage folgende Anmerkungen:

 

·      Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Koordinationszentrum eine wertvolle Aufgabe für den Landkreis Kitzingen und somit auch für die Stadt Kitzingen übernimmt.

 

·      Für die Stadt Kitzingen stellt dies eine freiwillige Leistung dar.

 

·      Es ist bedenklich, dass der Staat nach einer Anschubfinanzierung nun die Last und somit die Verantwortung auf die Kommunen abwälzt.

 

·      Auch wenn in der Übersicht lt. Anlage 2 der Schwerpunkt der Arbeit (ca. 50 %) in der Stadt Kitzingen erfolgt, so leistet auch die Stadt, ebenfalls wie alle weiteren Gemeinden, bereits ihren Beitrag über die Kreisumlage.

 

·      Die Stadt Kitzingen fördert für ihren Bereich über das Vereinswesen in hohem Maße ehrenamtliches Engagement.

 

·      Bei einer möglichen Förderung ist das Verhältnis zwischen Landkreis (15.000,00 €) sowie dem Anteil der Stadt Kitzingen zu beachten (in Kitzingen leben 20 % der Landkreisbevölkerung). Dieses Verhältnis wäre grundsätzlich bei der ursprünglichen Beantragung vom August 2014 (Landkreis mit 24.000,00 €, Stadt mit 6.000,00 €) gegeben gewesen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2 a) Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ für drei Jahre befristet mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € zu unterstützen.

 

Alternative

 

 b) Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement  „WirKT“ für drei Jahre befristet mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe

von _____________ zu unterstützen.

 

3.    Die Mittel werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 4701.7011 im Jahr 2015 bereitgestellt.

 

Alternative

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Antrag auf finanzielle Unterstützung des Koordinationszentrums für Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ wird abgelehnt.