hier: östlich Mainbrücke Dettelbach bis westlich AS Wiesentheid
1. Ausgangslage
a) Anfang 2010 erfolgte die Kenntnisgabe der
Vorentwurfsplanung für den 6-streifigen Ausbau des Abschnitts Mainbrücke
Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid erfolgte durch die
Autobahndirektion Nordbayern.
b) Mitte 2009 erfolgte die Durchführung einer
europaweiten Ausschreibung für die nachfolgende Genehmigungsplanung durch die
Autobahndirektion Nordbayern. Der Abschluss der Ausschreibung fand im September
2009 statt.
c) Mit Schreiben vom
d) Mit Schreiben vom
e) Im Herbst 2010 soll laut Autobahndirektion
Nordbayern voraussichtlich die Festsetzung des rechtsverbindlichen Umgriffs für
den 6-streifigen Ausbau durch Planfestsetzung erfolgen.
f) Am 11.11.2010 beschließt der Stadtrat in
öffentlicher Sitzung seine Stellungnahme ihm Rahmen des Abstimmungsverfahrens
zur Genehmigungsplanung.
g) Mit Schreiben vom 16.08.2011 teilt die
Regierung von Unterfranken mit, dass auf Veranlassung der Autobahndirektion
Nordbayern nun das Planfeststellungs-verfahren durchgeführt wird (05.09. bis
04.10.2011 durch öffentliche Planauslage im Stadtbauamt). Stellungnahmen können
bis spätestens 19.10.2011 abgegeben werden.
h) Vorlage der Planentwürfe im Stadtrat in der
Sitzung am 13.10.2011 (Vorlage Nr. 269/2011). Abgabe einer schriftlichen
Stellungnahme an die Autobahndirektion mit Schreiben vom 14.10.2011.
2. Erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Gemeinden 2015
Die Autobahndirektion
Nordbayern hat der Regierung von Unterfranken Planänderungen im
Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A
3 (Frankfurt - Nürnberg) im Teilabschnitt östlich Mainbrücke Dettelbach bis
westlich Anschlussstelle Wiesentheid vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren
für diesen rund 12,4 km langen Ausbauabschnitt wurde bereits im Sommer 2011
eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Folgezeit im September und Oktober
2011 in den betroffenen Gemeinden aus.
Der Stadtrat wurde mit Vorlage
Nr. 269/2011 in der Sitzung am 13.10.2011 über die Planfeststellung informiert
(Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Gemeinden). Die von der
Verwaltung hierzu vorgelegte Stellungnahme wurde einstimmig beschlossen und anschließend
der Autobahndirektion Nordbayern mit Schreiben vom 14.10.2011 mitgeteilt (s.
oben Ziff. 1 h).
Aufgrund der im Rahmen der
Öffentlichkeits- und Gemeindebeteiligung eingegangenen Einwendungen und
Stellungnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern die ausgelegten
Planunterlagen in Teilen überarbeitet.
Die von der Stadt Kitzingen abgegebene
Stellungnahme wurde dabei abgewogen und berücksichtigt, wie aus der
Beantwortung der Autobahndirektion Nordbayern hervorgeht (s. Anlage 1).
3. Planänderungen
Eine wesentliche Planänderung betrifft
insbesondere die veränderte Führung der Gemeindeverbindungsstraße von
Mainsondheim zur St 2271. Entgegen der ursprünglichen Planung soll diese die A
3 nicht mehr überqueren, sondern sie soll im Wesentlichen nördlich parallel zur
Autobahn verlaufen. Die Gemeindeverbindungsstraße soll an die nördliche
Anschlussstelle (Fahrtrichtung Würzburg bzw. Frankfurt) anbinden. Dies bedingt,
dass der dortige Anschlussstellenast- anders als ursprünglich geplant - nicht
in den Nordwestquadranten verlegt werden kann, sondern im Nordostquadranten
unter Anpassung an den sechsstreifigen Ausbau verbleibt, wo er sich bereits im
Bestand befindet. Die so entstehende Kreuzung (Gemeindeverbindungsstraße, St
2271, Anschlussstellenast) wird mit einer Ampelanlage versehen (s. Anlagen
2.1/2.2).
Als weitere Planänderungen
sind beispielhaft zu nennen die Errichtung eines Pendlerparkplatzes an der
Anschlussstelle sowie Anpassungen der Straßenentwässerung, der landschaftspflegerischen
Begleitplanung und am nachgeordneten Straßen- und Wegenetz.
Die geänderten Pläne wurden ab
Mitte März 2015 für einen Monat in den insgesamt acht betroffenen Kommunen zur
allgemeinen Einsicht ausgelegt (Gemeinden Albertshofen, Biebelried und
Mainstockheim; Märkte Kleinlangheim, Schwarzach am Main und Wiesentheid: Städte
Dettelbach und Kitzingen). Die Frist zur Abgabe erneuter Stellungnahmen endet
am 30.04.2015.
Neue Einwendungen können sich
nur gegen die geänderte Planung richten, Einwendungen, die bereits gegen die
ursprüngliche Planung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.
4. Stellungnahme
der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen derzeit keine Einwände gegen die geänderten Planungen. Insbesondere
wurde von der Autobahndirektion der mit den anderen betroffenen Gemeinden (hier
insbesondere Albertshofen) diskutierte Vorschlag zur Umlegung der Gemeindeverbindungsstraße
Mainsondheim-Albertshofen auf die Nordseite der BAB 3 berücksichtigt.
a)
Sachgebiet 23-Liegenschaften
Aus Sicht des Sachgebietes Liegenschaften
bestehen keine Einwände gegen die nun vorliegende Planung.
Folgende Grundstücke sollen gemäß
Grunderwerbsverzeichnis auf der Gemarkung Kitzingen bzw. Klosterforst in
Anspruch genommen werden:
Flst.Nr. |
Nutzungsart |
Größe |
Abzutretende Teilfläche |
Vorüberge- |
2938 |
Mischwald |
586.754 qm |
6.604 qm |
|
70 |
Straße |
18.422 qm |
8.323 qm |
6.653 qm |
77 |
Weg |
590 qm |
590 qm |
|
78 |
Straße |
3.746 qm |
2.860 qm |
300 qm |
80 |
Schutzstreifen |
1.055 qm |
1.055 qm |
|
80/1 |
Weg |
984 qm |
984 qm |
|
85 |
Weg |
1.647 qm |
226 qm |
116 qm |
117 |
Weg |
3.512 qm |
28 qm |
1.100 qm |
130 |
Weg |
7.500 qm |
|
112 qm |
143 |
Weg |
3.605 qm |
|
76 qm |
144 |
Weg |
2.595 qm |
108 qm |
2.487 qm |
145 |
Schutzstreifen |
3.100 qm |
621 qm |
82 qm |
Gesamt: |
21.399
qm |
10.926
qm |
Dem Vorschlag der Vorhabenträgerin bzgl. des
Flurstücks Nr. 2938 (Klinge), dieses im Eigentum der Stadt zu belassen, wenn
auf der Basis einer Vereinbarung mit Grundbucheintrag es dem Vorhabenträger
ermöglicht wird, die Fläche entsprechend der Planfeststellungsunterlagen
aufzuforsten, kann zugestimmt werden.
b)
Sachgebiet 61-Stadtplanung
Die Hinweise und Anregungen des Sachgebiets
Stadtplanung wurden soweit vom Vorhabenträger berücksichtigt. Begrüßt wird
Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Mainsondheim-Albertshofen mit der
gleichzeitigen Anlage eines Pendlerparkplatzes nördlich der BAB 3.
Im Übrigen wird auf das Antwortschreiben der
Vorhabenträgerin verwiesen (Anlage 1).
c)
Sachgebiet 63-Tiefbau
Die wesentlichen Belange des Sachgebiets 63-Tiefbau
sind als erfüllt zu betrachten, wenn das Erläuterungsschreiben der
Vorhabenträgerin (Anlage 1) vom 13.02.2015 mit den eingereichten Planänderungsunterlagen
vom 07.11.2014 Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von
Unterfranken werden. Zum jetzigen Verfahrensstand bestehen keine weiteren
Forderungen des Sachgebietes Tiefbau.
5. Resümee
Die seitens der
Autobahndirektion Nordbayern vorgelegte Planung des sechsstreifigen Ausbaus der
Bundesautobahn 3 im Abschnitt östlich der Mainbrücke Dettelbach bis zur Autobahnanschlussstelle
Wiesentheid soll eine bessere Bewältigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A
3 bewirken und kann innerhalb der Stadt Kitzingen ebenfalls zur einer Reduzierung
des überörtlichen Durchgangsverkehres beitragen.
Die Stellungnahme der Stadt
Kitzingen vom 14.10.2011 wurde umfänglich berücksichtigt. Es besteht derzeit
kein Anlass zur erneuten Anregungen oder Hinweisen.
Die Verwaltung wird dies der
Vorhabenträgerin fristgemäß mitteilen.
- Vom Sachvortrag zum Planfeststellungsverfahren wird Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat beschließt, dass Einverständnis mit dem vorliegenden Planungsstand besteht, keine negative Beeinträchtigung von Belangen der Stadt Kitzingen erfolgt und beauftragt die Verwaltung, diese der Autobahndirektion Nordbayern mitzuteilen.