Betreff
Planfeststellung zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 3 Frankfurt - Nürnberg;
hier: östlich Mainbrücke Dettelbach bis westlich AS Wiesentheid
Vorlage
2015/101
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.      Ausgangslage

a)    Anfang 2010 erfolgte die Kenntnisgabe der Vorentwurfsplanung für den 6-streifigen Ausbau des Abschnitts Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid erfolgte durch die Autobahndirektion Nordbayern.

b)   Mitte 2009 erfolgte die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die nachfolgende Genehmigungsplanung durch die Autobahndirektion Nordbayern. Der Abschluss der Ausschreibung fand im September 2009 statt.

c)    Mit Schreiben vom 01.07.2010 (Eingang Bauamt 06.07.2010) wurde die aktuelle gültige Genehmigungsplanung an die Kommunen zur Stellungnahme mit Frist bis 23. Juli 2010 vorgelegt.

d)   Mit Schreiben vom 07.07.2010 erbittet die Stadt Kitzingen eine Fristverlängerung, da eine Beratung im Stadtrat kurzfristig nicht möglich ist und erst nach der Sommerpause erfolgen kann.

e)    Im Herbst 2010 soll laut Autobahndirektion Nordbayern voraussichtlich die Festsetzung des rechtsverbindlichen Umgriffs für den 6-streifigen Ausbau durch Planfestsetzung erfolgen.

f)     Am 11.11.2010 beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung seine Stellungnahme ihm Rahmen des Abstimmungsverfahrens zur Genehmigungsplanung.

 

g)    Mit Schreiben vom 16.08.2011 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass auf Veranlassung der Autobahndirektion Nordbayern nun das Planfeststellungs-verfahren durchgeführt wird (05.09. bis 04.10.2011 durch öffentliche Planauslage im Stadtbauamt). Stellungnahmen können bis spätestens 19.10.2011 abgegeben werden.

h)    Vorlage der Planentwürfe im Stadtrat in der Sitzung am 13.10.2011 (Vorlage Nr. 269/2011). Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme an die Autobahndirektion mit Schreiben vom 14.10.2011.

 

2.      Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Gemeinden 2015

Die Autobahndirektion Nordbayern hat der Regierung von Unterfranken Planänderungen im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt - Nürnberg) im Teilabschnitt östlich Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für diesen rund 12,4 km langen Ausbauabschnitt wurde bereits im Sommer 2011 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Folgezeit im September und Oktober 2011 in den betroffenen Gemeinden aus.

Der Stadtrat wurde mit Vorlage Nr. 269/2011 in der Sitzung am 13.10.2011 über die Planfeststellung informiert (Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Gemeinden). Die von der Verwaltung hierzu vorgelegte Stellungnahme wurde einstimmig beschlossen und anschließend der Autobahndirektion Nordbayern mit Schreiben vom 14.10.2011 mitgeteilt (s. oben Ziff. 1 h).

Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Gemeindebeteiligung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern die ausgelegten Planunterlagen in Teilen überarbeitet.

Die von der Stadt Kitzingen abgegebene Stellungnahme wurde dabei abgewogen und berücksichtigt, wie aus der Beantwortung der Autobahndirektion Nordbayern hervorgeht (s. Anlage 1).

 

3.      Planänderungen

Eine wesentliche Planänderung betrifft insbesondere die veränderte Führung der Gemeindeverbindungsstraße von Mainsondheim zur St 2271. Entgegen der ursprünglichen Planung soll diese die A 3 nicht mehr überqueren, sondern sie soll im Wesentlichen nördlich parallel zur Autobahn verlaufen. Die Gemeindeverbindungsstraße soll an die nördliche Anschlussstelle (Fahrtrichtung Würzburg bzw. Frankfurt) anbinden. Dies bedingt, dass der dortige Anschlussstellenast- anders als ursprünglich geplant - nicht in den Nordwestquadranten verlegt werden kann, sondern im Nordostquadranten unter Anpassung an den sechsstreifigen Ausbau verbleibt, wo er sich bereits im Bestand befindet. Die so entstehende Kreuzung (Gemeindeverbindungsstraße, St 2271, Anschlussstellenast) wird mit einer Ampelanlage versehen (s. Anlagen 2.1/2.2).

Als weitere Planänderungen sind beispielhaft zu nennen die Errichtung eines Pendlerparkplatzes an der Anschlussstelle sowie Anpassungen der Straßenentwässerung, der landschaftspflegerischen Begleitplanung und am nachgeordneten Straßen- und Wegenetz.

Die geänderten Pläne wurden ab Mitte März 2015 für einen Monat in den insgesamt acht betroffenen Kommunen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt (Gemeinden Albertshofen, Biebelried und Mainstockheim; Märkte Kleinlangheim, Schwarzach am Main und Wiesentheid: Städte Dettelbach und Kitzingen). Die Frist zur Abgabe erneuter Stellungnahmen endet am 30.04.2015.

Neue Einwendungen können sich nur gegen die geänderte Planung richten, Einwendungen, die bereits gegen die ursprüngliche Planung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

 

4.      Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen derzeit keine Einwände gegen die geänderten Planungen. Insbesondere wurde von der Autobahndirektion der mit den anderen betroffenen Gemeinden (hier insbesondere Albertshofen) diskutierte Vorschlag zur Umlegung der Gemeindeverbindungsstraße Mainsondheim-Albertshofen auf die Nordseite der BAB 3 berücksichtigt.

a)    Sachgebiet 23-Liegenschaften

Aus Sicht des Sachgebietes Liegenschaften bestehen keine Einwände gegen die nun vorliegende Planung.

Folgende Grundstücke sollen gemäß Grunderwerbsverzeichnis auf der Gemarkung Kitzingen bzw. Klosterforst in Anspruch genommen werden:

Flst.Nr.

Nutzungsart

Größe

Abzutretende Teilfläche

Vorüberge-
hende Inan-spruchnahme

2938

Mischwald

586.754 qm

6.604 qm

 

70

Straße

18.422 qm

8.323 qm

6.653 qm

77

Weg

590 qm

590 qm

 

78

Straße

3.746 qm

2.860 qm

300 qm

80

Schutzstreifen

1.055 qm

1.055 qm

 

80/1

Weg

984 qm

984 qm

 

85

Weg

1.647 qm

226 qm

116 qm

117

Weg

3.512 qm

28 qm

1.100 qm

130

Weg

7.500 qm

 

112 qm

143

Weg

3.605 qm

 

76 qm

144

Weg

2.595 qm

108 qm

2.487 qm

145

Schutzstreifen

3.100 qm

621 qm

82 qm

Gesamt:

21.399 qm

10.926 qm

 

Dem Vorschlag der Vorhabenträgerin bzgl. des Flurstücks Nr. 2938 (Klinge), dieses im Eigentum der Stadt zu belassen, wenn auf der Basis einer Vereinbarung mit Grundbucheintrag es dem Vorhabenträger ermöglicht wird, die Fläche entsprechend der Planfeststellungsunterlagen aufzuforsten, kann zugestimmt werden.

b)   Sachgebiet 61-Stadtplanung

Die Hinweise und Anregungen des Sachgebiets Stadtplanung wurden soweit vom Vorhabenträger berücksichtigt. Begrüßt wird Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Mainsondheim-Albertshofen mit der gleichzeitigen Anlage eines Pendlerparkplatzes nördlich der BAB 3.

Im Übrigen wird auf das Antwortschreiben der Vorhabenträgerin verwiesen (Anlage 1).

c)    Sachgebiet 63-Tiefbau

Die wesentlichen Belange des Sachgebiets 63-Tiefbau sind als erfüllt zu betrachten, wenn das Erläuterungsschreiben der Vorhabenträgerin (Anlage 1) vom 13.02.2015 mit den eingereichten Planänderungsunterlagen vom 07.11.2014 Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Unterfranken werden. Zum jetzigen Verfahrensstand bestehen keine weiteren Forderungen des Sachgebietes Tiefbau.

 

5.      Resümee

Die seitens der Autobahndirektion Nordbayern vorgelegte Planung des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn 3 im Abschnitt östlich der Mainbrücke Dettelbach bis zur Autobahnanschlussstelle Wiesentheid soll eine bessere Bewältigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A 3 bewirken und kann innerhalb der Stadt Kitzingen ebenfalls zur einer Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverkehres beitragen.

Die Stellungnahme der Stadt Kitzingen vom 14.10.2011 wurde umfänglich berücksichtigt. Es besteht derzeit kein Anlass zur erneuten Anregungen oder Hinweisen.

Die Verwaltung wird dies der Vorhabenträgerin fristgemäß mitteilen.

 

  1. Vom Sachvortrag zum Planfeststellungsverfahren wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass Einverständnis mit dem vorliegenden Planungsstand besteht, keine negative Beeinträchtigung von Belangen der Stadt Kitzingen erfolgt  und beauftragt die Verwaltung, diese der Autobahndirektion Nordbayern mitzuteilen.