Betreff
Kreisverkehr E-Center, hier: Vorstellung des Bauentwurfes
Vorlage
197/2010
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage:

 

a)          Erstmals wurde im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie zum Umbau der „Edeka-Kreuzung“ durch das Straßenbauamt Würzburg in Abstimmung mit der Stadt Kitzingen in Auftrag gegeben, insbesondere um die unbefriedigende Verkehrssituation im Umfeld der E-Center Zufahrt bzw. der Marktbreiter Straße und der Südrampe der St 2271 zu verbessern. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass an dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz umgesetzt werden könnte.


 

b)          Im Jahr 2005 wurde auf der Grundlage o. g. Studie durch das Straßenbauamt Würzburg ein Vorentwurf für einen entsprechenden Kreisverkehr einschl. einer Kostenschätzung erstellt. Diese Schätzung ging von 270.000 € Gesamtbaukosten aus.

 

c)           Mit Schreiben vom 24.04.2006 stimmte die Edeka Handelsgesellschaft nach mehrfachen Abstimmungsgesprächen über den Planungsanlass, -zweck und –umfang grundsätzlich zu, sich an den Umbaukosten zu beteiligen.

 

d)          In den Jahren 2007/08 wurde o. g. Maßnahme zwischen der Stadt Kitzingen und dem Straßenbauamt Würzburg zwar immer wieder thematisiert, letztendlich haben jedoch die knappen Haushaltsmittel zu einer zeitlichen Verlagerung geführt.

 

e)          Ende 2008 sagte das Straßenbauamt Würzburg zu, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, welches unter Berücksichtigung der verkehrlichen Situation auf der B 8 und auf der St 2271 die Möglichkeit des Baus eines Kreisverkehrs prüfen sollte. Dieses Gutachten wurde im Februar 2009 beauftragt.

 

f)            Im Laufe des Jahres 2009 wurden dann mehrere Verkehrszählungen durchgeführt. Diese Zählungen sowie weitere Untersuchungen im Hinblick auf eine „Grüne Welle“ auf der B 8 sowie zur Leistungsfähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte flossen in das Gutachten vom November 2009 ein.

Das Gutachten selbst sagt nun aus, dass ein Kreisverkehr für die Abwicklung der Verkehrsströme geeignet ist und dass die benachbarten Lichtsignalanlagen nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden.

 

g)          Im März 2010 erteilte das Straßenbauamt Würzburg den Auftrag für die Entwurfsplanung an das Büro plan2o aus Giebelstadt.

 

h)          In weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten wurde die Maßnahme abgestimmt. Der Entwurf mit der entsprechenden Kostenberechnung wurde Anfang September 2010 vorgelegt und steht nun zur Entscheidung an.

 

 

2.        Bestand

 

Der Entwurf überplant den Bereich Südrampe St 2271 / Marktbreiter Straße / Zufahrt E-Center. Die vorhandenen Verkehrsverhältnisse führen zusammen mit der Verkehrsbelastung zu unübersichtlichen Verkehrsabläufen und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

 Angemerkt sei, dass der Kreisverkehr sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Marktbreiter Straße“ (1. Änderung) befindet. Der Kreisverkehr ist im Bebauungsplan nicht dargestellt. Er wird in die kommende Planfortschreibung mit eingearbeitet.

 

 

3.        Technische Entwurfsvorstellung und Bewertung

 

Die Entwurfselemente des Kreisverkehrs wurden auf der Basis der „Verkehrstechnischen Untersuchung vom November 2009 sowie nach den Vorgaben des „Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren“ (Ausgabe 2006) festgelegt:

 

a)         Kreisverkehr

 

Durchmesser                             35,00 m
Breite Kreisfahrbahn                   8,00 m
Durchmesser Kreisinsel             19,00 m
Breite der Zufahrten                    3,75 m
Breite der Ausfahrten                  4,00 m

b)        Bauklasse

Kreisverkehr                         Bauklasse II                 70 cm Oberbau
Anbindungen             Bauklasse III               65 cm Oberbau
Rad- und Gehweg                 nach RStO                   40 cm Oberbau

c)         Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt über Pflasterrinnen mit Straßenabläufen in die Ortskanalisation.


d)        Beleuchtung

Straßenlampen zwischen den Knotenpunktarmen werden in die vorhandene Straßenbeleuchtung eingebunden.

 

 

e)        Zufahrt Sondertransporte

Über die Marktbreiter Straße fahren Sondertransporte zum Hafen am Main. Diese Sondertransporte würden eine Überfahrbarkeit aller Kreisverkehrselemente erfordern. Da dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zweckmäßig ist, werden diese Sondertransporte über eine neue Anbindung der Marktbreiter Straße an die St 2271 abgewickelt. Die neue Anbindung liegt ca. 450 m südlich des Knotenpunktes und wird durch einfache Schutzplanken abgesperrt, die im Transportfall demontiert werden können.

 

 

f)          Bewertung

Der neue Kreisverkehr lässt sicherlich eine Verbesserung der Leichtigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit gegenüber der heutigen Situation erwarten.

Eine nachhaltige Verkehrsverbesserung lässt sich nach Meinung der Verwaltung jedoch nur mit einer kombinierten Ausfahrt für den Rechtsabbiegeverkehr von der Marktbreiter Straße auf die St 2271 aus erzielen.

Die in diesem Bereich seitens des Straßenbauamtes vorgeschlagene Lösung für den Schwerlastverkehr stellt lediglich ein teures Provisorium ohne großen Nutzen für den öffentlichen Verkehr dar.

Die Verwaltung fordert deshalb für diesen Bereich eine voll funktionsfähige Ausfahrt (Rechtsabbieger in Richtung Süden) für den öffentlichen Verkehr.

 

 

4.        Kostenberechnung

 

Die Gesamtbaukosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung betragen einschl. aller Baunebenkosten ca. 686.000 € brutto.

 

Anteil Kreisverkehr                ca.     576.000 € (brutto)

Anteil Sonderzufahrt              ca.     110.000 € (brutto)

 

Die Kosten beinhalten Markierung, Beschilderung, Beleuchtung, Neubepflanzung und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Baunebenkosten.

Die Kosten für die Verlegung der im Planungsbereich befindlichen Kabeltrassen sind ebenfalls enthalten. Grunderwerbskosten fallen nicht an.

 

Die Kosten für den Umbau entfallen anteilig mit jeweils ca. 50 % auf das Straßenbauamt Würzburg sowie die Stadt Kitzingen.

Maßgebend für die Aufteilung sind die jeweils anrechenbaren Fahrbahnbreiten. Die endgültige Regelung soll im Rahmen einer noch abzuschließenden Vereinbarung erfolgen.

 

 

5.        Antrag auf Anbindung der Marktbreiter Straße an die St 2271

 

Bereits im Jahr 2003 stellte ein Anlieger der Marktbreiter Straße erstmals den Antrag, die Ausfahrt von der Marktbreiter Straße aus in Richtung Süden in die St 2271 zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde durch das Straßenbauamt Würzburg wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt. In der Folgezeit wurde dieser Antrag in ähnlicher Form wiederholt, letztmals am 04.08.2010.

 

Das Straßenbauamt weist in seiner Stellungnahme zu diesem Antrag darauf hin, dass das verkehrliche Defizit im Bereich der Ausfahrt E-Center und Marktbreiter Straße mit der Errichtung des Kreisverkehrs behoben würde.

Eine zusätzliche Anbindung der Marktbreiter Straße in Richtung Süden wird weiterhin als nicht sinnvoll erachtet.

 

 

6.        Fördermöglichkeiten

 

Die Maßnahme ist nach GVFG / FAG grundsätzlich förderfähig. Die Stadt Kitzingen wird für ihren Anteil einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellen.

 

Angemerkt sei, dass keine Anliegerbeiträge zum Um- und Ausbau des Kreisverkehrs erhoben werden können.

 

 

7.        Weiteres Vorgehen:

 

a)        Zustimmung zur Entwurfsplanung Oktober 2010

 

b)        Vorbereitung der Ausschreibung ab November 2010

 

c)         Prüfen der Fördermöglichkeiten Oktober/November 2010

 

d)        Zuwendungsantrag Frühjahr 2010

 

e)        Vergabe nach Förderzusage Frühsommer 2011

 

f)          Baubeginn September 2011

 

g)        Bauende Ende/Anfang 2011/12

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Mit der Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage des Entwurfs vom 07.09.2010, siehe Anlage, besteht grundsätzlich Einverständnis.

 

3.        Die Stadt Kitzingen ist jedoch nach wie vor daran interessiert, eine Ausfahrtsmöglichkeit von der Marktbreiter Straße in die St 2271 zu erlangen und wird eine entsprechende Umplanung einfordern.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Staatlichen Bauamt die notwendigen Verhandlungen zu führen und die Ergebnisse dem Stadtrat vorzulegen.