1.
Ausgangslage:
a)
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom
b)
Im Verlauf o. g. Sitzung wurde zugesagt, zur
nächsten Finanzausschusssitzung am
c)
In der nicht öffentlichen Sitzung des
Finanzausschusses am
2.
Sachstandsberichtigung
In der Sitzungsvorlage 201/2010 wurde die Eignung der vorgeschlagenen Planungsbüros lediglich mit dem Wort „Fachplaner“ zum Ausdruck gebracht.
Konkrete Eignungsnachweise lagen der Sitzungsvorlage nicht bei, so dass in der einsetzenden Diskussion über die Fach- und Erfahrenskenntnisse, die für eine fachgerechte Sanierung von Freisportanlagen unabdingbar sind, keine befriedigende Antwort auf die diesbezüglich gestellten Fragen, z. B. anhand einer Referenzliste, seitens der Verwaltung gegeben werden konnte.
So entstand der Eindruck, dass die Vergabe der Ingenieurleistungen nicht in Abhängigkeit spezieller fachspezifischer Kenntnisse steht und somit die für die Sanierungsleistungen auch durch beliebige Planungsbüros, Fachfirmen oder durch das Bauamt selbst geleistet werden könnten.
Die Komplexität von Freisportanlagen erfordert sowohl im technischen Aufbau sowie in der Verwendung unterschiedlicher Baustoffe Fachkenntnisse und Erfahrungswerte, um eine nach den einschlägigen Regeln der Technik verlässliche wie wirtschaftliche Sanierung garantieren zu können.
Die seitens der Verwaltung aufgeforderten Büros können anhand Ihrer Referenzlisten dies entsprechend nachweisen.
a)
Angebotseinholung
Mit Schreiben
vom
Dabei waren folgende Vorgaben der Verwaltung zu berücksichtigen:
HOAI 2009, §
39 Freianlagen
Honorarzone III Mindestsatz, anrechenbare Kosten 240.000 € netto
Hierzu sei
angemerkt sei, dass die Verwaltung in der Stadtratssitzung am 30.09.2010auf die
Frage von Herrn Stadtrat Schmidt zum Bearbeitungsstand „Vergabe der
Ingenieurleistungen“ mitteilte, dass bereits Angebote vorlägen und man für die
kommende Sitzungsrunde am
b)
Angebotswertung
Zur Prüfung lagen der Verwaltung 3 Angebote vor. Alle Angebote orientieren sich an den Vorgaben. In keinem Fall wurde ein Umbauzuschlag angesetzt.
Die Angebote unterscheiden sich vor allem in den Leistungen für die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Die Nebenkosten betragen zwischen 3% und 5%. Alle Angebote sind wertbar.
Nach Prüfung
ergibt sich folgender Stand für die angebotenen Honorarkosten inkl. Nebenkosten
und Mehrwertsteuer:
arc.grün,
Kitzingen
Kaiser+Juritza, Würzburg
Kern, Heilbronn
Angemerkt
sei, dass das Büro arc.grün vorschlägt, bei einer Kostenunterschreitung gemäß §
7 HOAI ab 10 % der in der Kostenberechnung ermittelten anrechenbaren Kosten ein
Erfolgshonorar von 15 % des vertraglich festgelegten Honorars zu vereinbaren.
c)
Vergabevorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an das Büro arc.grün, Kitzingen, zu erteilen. Der Auftragswert beträgt inkl. Nebenleistungen voraussichtlich 29.743,60 € brutto.
Die Verwaltung schlägt vor, kein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
3.
Finanzierung
Die notwendigen Mittel für o. g. Planungsauftrag stehen unter der HH-Stelle 1.5602.9501 zur Verfügung. Die Finanzierung ist somit gesichert
4.
Zeitliche
Abwicklung
· Vergabe Ing. Leistungen 42. KW
· Entwurf mit Kostenberechnung Anfang November 2010
· Zuwendungsantrag Mitte November 2010
· Ausschreibung Januar 2011
· Vergabe Februar 2011
· Baubeginn März 2011 (witterungsabhängig)
1. Vom aktualisierten Sachvortrag aus nicht öffentlicher Sitzung wird Kenntnis genommen.
2.
Das Landschaftsarchitekturbüro arc.grün, Kitzingen,
erhält den Auftrag für die Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit den
Sanierungsarbeiten an der Laufbahn im Sickergrund. Grundlage ist das Angebot
vom
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.