Betreff
Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, Weiterleitung der Bundesmittel
Vorlage
213/2010
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat am 28.10.2009 die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bekannt gemacht.

 

Der Bayerische Städtetag teilte mit Email vom 12.11.2009 (siehe Anlage 1) mit, dass die Fördermittel des Bundes dazu bestimmt sind, die Kommunen zu entlasten (sog. Ausbaufaktor). Es ist keine Weiterleitung an die Träger von Einrichtungen vorgesehen und wird auch vom Bayerischen Städtetag grundsätzlich nicht empfohlen.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat ergänzend dazu die Empfehlung ausgesprochen, im Falle eines bestehenden Defizitübernahmevertrages die Mittel aus dem Ausbaufaktor nicht an die Einrichtungen weiterzugeben. In den Fällen, in denen keine Kooperationsvereinbarung besteht, hält er es für ein Gebot der Fairness, die zusätzlichen Mittel an die freigemein-nützigen Träger auszuzahlen, da ja die Träger eventuell ungedeckte Betriebskosten über Eigenmittel finanzieren müssen (siehe Anlage 2).

 

Die Stadt Kitzingen hat mit den Trägern der Kitzinger Kinderbetreuungseinrichtungen Trägerschaftsverträge abgeschlossen, die keine Übernahme eines entsprechenden Defizites beinhalten. Deshalb wurde im Stadtrat 1993 beschlossen, einen jährlichen Zuschuss der Stadt Kitzingen pro Kinderbetreuungsgruppe an die Kindergärten zu gewähren (damals 7.000,00 DM, ab 1994 jährliche Steigerung um den Prozentsatz der Tariferhöhungen). Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses war, dass die Finanzlage der Stadt die Gewährung des Zuschusses zulässt.

 

In der Stadt Kitzingen bestand somit eine sog. „Zwischenlösung“. Den Kindertagesein-richtungen wurde zwar kein Defizitausgleich gewährt, aber ein jährlicher pauschaler Zuschuss, der die Kindergärten bei ihren anfallenden Defiziten entlasten sollte.

 

Mit Beschluss vom 22.11.2007 wurde erneut vom Stadtrat entschieden, ab dem Haushaltsjahr 2008 jedem Kitzinger Kindergarten sowie der BRK-Kinderkrippe einen festen Betriebskostenzuschuss pro Gruppe zu gewähren (1. Gruppe 5.000 €, 2. Gruppe 4.500 €, 3. Gruppe 4.000 € und 4. Gruppe 3.500 €), der jährlich mit 2 % dynamisiert wird.

 

 

 

 

Dieser Betriebskostenzuschuss wird zusätzlich zur der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG gezahlt. Die Höhe des Zuschusses wurde mit allen Trägern im Rahmen einer Runden Tisches in 3 Treffen erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgeschlagen. Beschluss: wie oben erwähnt vom 22.11.2007, siehe Anlage 3 (Auszahlung zum 01. September).

 

Durch die Dynamisierung wird derzeit folgender Betriebskostenzuschuss gezahlt, pro Gruppe (d.h. für alle Kinder dieser Einrichtung, alle anwesenden Altersstufen):

 

1. Gruppe                   2008: 5.000,00 €                                2010: 5.202,00 €

2. Gruppe                   2008: 4.500,00 €                                2010: 4.681,80 €

...

 

Gegenüberstellung der Beträge für den Kitzinger Betriebskostenzuschuss BK (für alle Kinder) und der Bundesmittel BM (für Plätze für Kinder unter drei Jahren):

 

01.09.2009 BK Kitzingen: 135.150,00 €                   Kiga-Jahr 2009/10 BM: 39.212,78 €  *

01.09.2010 BK Kitzingen: 146.696,40 €                   Kiga-Jahr 2010/11 BM: 41.588,16 €  *

 

Das heißt, die Stadt Kitzingen hat mit den Trägern der Einrichtungen vereinbart, das für alle Kinder ein Betriebskostenzuschuss gezahlt wird, darin sind die Unter-Drei-Jährigen mit enthalten.

Deshalb können die Bundesmittel bei der Stadt Kitzingen als finanzieller Ausgleich für die bereits gewährten Betriebskostenzuschüsse verbleiben.

 

Ausnahme:

 

Die auswärtigen Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kinder unter 3 Jahren aus Kitzingen betreuen („Gastkinder“), bekommen von der Stadt Kitzingen die regulären BayKiBiG-Zuschüsse, aber keine weiteren Zuschüsse für Betriebskosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Kitzingen erhält aber auch für diese Kinder Bundesmittel, die somit fairerweise weiterzuleiten wären:

 

2009/10:   *

3 Kinder                                                                                            insgesamt 796,71 €

(Markt Einersheim, Gerbrunn, Prichsenstadt)

 

2010/11:   *

5 Kinder                                                                                            insgesamt 1.529,47 €

(Markt Einersheim, Gerbrunn, Prichsenstadt, Mainstockheim, Buchbrunn)

 

*   Anmeldestand für Abschläge, die Endabrechnungen (mit evtl. Nachmeldungen) für das
    Jahr 2009/10 sind bis spätestens April 2011 über die Kommunen an das Ministerium zu
    stellen.

 

 

 

 

 

 

Alternative 1:

 

Die Stadt Kitzingen gibt die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie und Frauen an die Kommunen durchgeleiteten Bundesmittel an alle Träger der Kindertageseinrichtungen weiter, inkl. der auswärtigen Kindertageseinrichtungen für die Gastkinder aus Kitzingen.

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Kitzingen gibt die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie und Frauen an die Kommunen durchgeleiteten Bundesmittel nur an die auswärtigen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Gastkinder aus Kitzingen weiter.

Für die Kitzinger Einrichtungen werden die Bundesmittel mit dem „Betriebskostenzuschuss der Stadt Kitzingen“ intern verrechnet.