Mit Schreiben vom 27.05.2009 wurde seitens eines Bürgers aus dem Stadtteil Repperndorf die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (30 km/h-Zone) für folgende Bereiche beantragt:
1. „Am Seelein“ in westlicher Verlängerung bis zur Autobahnunterführung A 7
2. Straße nördlich Sportplatz in westlicher Verlängerung bis Einmündung „Am Seelein“
In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 14.07.2009 wurde der Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht zugestimmt.
Mit Schreiben vom 15.05.2010 wurde erneut durch zwei Bürger aus dem Stadtteil Repperndorf die Einrichtung der Tempo 30-Zone von der Straße „Am Seelein“ bis zur Autobahnbrücke A 7 sowie in der „Rennerstraße“ bis zur Einmündung der Verlängerung „Am Seelein“ beantragt.
Als Begründung für diesen Antrag wird ausgeführt:
1.
Beide Wege sind als Flurwege gekennzeichnet und
damit ist bis zum Ortsschild Kitzingen-Repperndorf eine Geschwindigkeit von 100
km/h erlaubt.
2.
Die Flurwege sind als Radwege markiert.
3.
Die Wege zwischen Biebelried und Repperndorf
werden von Autofahrern und Motorradfahrern als Abkürzung genutzt (Teile der
Straße wurden im Zuge der Errichtung der Windkraftanlagen neu asphaltiert).
4. Die Wege werden häufig von Fußgängern (mit und ohne Hunde), Kindern und Radfahrern frequentiert. Aufgrund der Wegeführung mit Kurven, geringer Breite der Wege und teilweise dichtem Bewuchs des Wegrandes ist ein frühzeitiges Erkennen von Fußgängern nicht möglich. Dies wird in den Frühjahrs-, Herbst- und Wintermonaten durch die Dunkelheit verschärft.
Nachdem die Antragsteller der Auffassung sind, dass sich der Antrag vom 15.05.2010 in der Begründung von dem Antrag vom 27.05.2009 unterscheidet (ausgewiesener Radweg usw.), wird der Antrag erneut den Mitgliedern des Verwaltungs- und Bauausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Nach den Feststellungen der Polizeiinspektion Kitzingen sind die genannten Straßen unauffällig, d. h. es wurden keinerlei Unfälle bekannt.
Der Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Kitzingen, Stadtteil Repperndorf, wird zugestimmt - nicht zugestimmt -.