1. Ausgangslage
a)
Seit
b)
Mit Schreiben vom
c)
Die Laufzeit der o. g. Vereinbarung geht vom
d)
Die LKW GmbH hat mit Schreiben vom
e) Der Abschluss bzw. Beitritt für die Rahmenvereinbarung sowie für die Stromlieferungsverträge steht nun zur Entscheidung an.
2.
Vertragslage
Wie bereits
erwähnt, wird die Stadt seit
Angemerkt sei, dass sich alle nachfolgenden Preisangaben auf den reinen Netto-Arbeitspreis beziehen und sich zuzüglich der üblichen Nebenkosten für den Strompreis (EEG-Umlage, Steuern, Netzentgelte etc.) verstehen.
Derzeit wird seitens der Stadt Kitzingen dafür ein reiner Arbeitspreis von 7,60 Ct/kWh bezahlt.
Als Vertriebspartner der N-Ergie AG liefern die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH den Strom für alle Lieferstellen im Bereich der Stadt Kitzingen zum gleichen Preis wie die N-Ergie AG.
Die Vertragslaufzeit für die Rahmenvereinbarung wurde, wie ebenfalls bekannt, wegen der drohenden Überschreitung des Schwellenwertes nicht für die angebotenen 3 Jahre, sondern nur für jeweils ein Jahr abgeschlossen. Die Option auf den Arbeitspreis von 7,60 Ct/kWh hält die Stadt noch für das Jahr 2011 inne.
Die N-Ergie AG
legt nun mit Schreiben vom
Hiernach
besteht für die Stadt die Gelegenheit, in den Jahren 2012 bis 2014 zu festen
Konditionen Strom zu beziehen. Die Preise werden mit 6,90 Ct/kWh für
konventionellen Strommix bzw. mit 7,25 Ct/kWh für zertifizierten Öko-Strom
beziffert. Die Laufzeit dieser Vereinbarung geht von
Sofern sich
die Stadt noch bis
Die LKW GmbH
hat mit Schreiben vom
Eine entsprechende Beitrittsvereinbarung wurde mit gleichem Schreiben vorgelegt.
3. Vergaberecht
Gemäß § 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) gilt ein Schwellenwert von 193.000 € für „alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge“.
Zum Schwellenwert sind bei Stromlieferverträgen nicht die Verbrauchs-Kosten für Straßenbeleuchtungsanlagen, für Sportstätten und Sondervertragsstellen (bspw. Kläranlage) hinzuzurechnen, ebenso wenig die Mehrwertsteuer sowie das Netznutzungsentgelt.
Derart bereinigt fallen bei der Stadt jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 80.000 € an.
Diesen Schwellenwert würde die Stadt bei einem Beitritt zur Rahmenvereinbarung mit dreijähriger Laufzeit überschreiten. Sie wäre in der Folge gezwungen, den Strombezug europaweit auszuschreiben.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Rahmenvereinbarung 2009 bis 2011 werden keine Einwendungen erhoben, wenn die Stadt, wie zahlreiche andere Kommunen auch, eine einjährige Vertragslaufzeit wählt, die dann, wie im aktuellen Fall, jeweils um ein Jahr bis 2014 verlängert werden kann..
Die N-Ergie AG hat bereits signalisiert, dass sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden wäre.
Angemerkt sei, dass der Prüfungsverband in Gesprächen 2008 bei einer europaweiten Ausschreibung keine positiven Erfahrungen bei Gemeinden gesammelt hat, die eine solche Ausschreibung vorgenommen haben. Viele mussten dafür mehrere Tausend Euro an ein Fachbüro für Ausschreibungsvorbereitung und –durchführung mit dem Ergebnis bezahlen, dass als einzige Anbieter in der Regel nur die regionalen Energieversorger Angebote abgaben. Eine Ausschreibung ist demnach auch aus wirtschaftlichen Aspekten nicht zielführend.
4.
Künftige
Strompreisentwicklung
Durch die
Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeit der Kernkraftwerke zu
verlängern, ist den kleinen und mittleren Stromerzeugern, die zunehmend auf
nachhaltige Stromerzeugung gesetzt haben, eine wichtige Kalkulationsgrundlage
weggebrochen.
Alle Anzeichen deuten auch darauf hin, dass die Energiekosten in den nächsten Jahren mehr oder weniger deutlich ansteigen werden.
Die anliegende Grafik der europäischen Energiebörse „European Energy Exchange“ (EEX) zeigt den Trend der letzten 10 Jahre, siehe Anlage 3, auf.
Auch wenn der Anstieg des Strompreises überwiegend der Erhöhung der Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, EEG-Umlage und KWK-Umlage geschuldet war, kann doch einigermaßen gesichert davon ausgegangen werden, dass der reine Arbeitspreis für Strom in den nächsten Jahren nicht sinken wird.
5.
Vorschlag der Verwaltung
Mit den Konditionen, die die N-Ergie AG unterbreitet, ist es möglich, der Stadt in den nächsten Jahren zusätzliche Ausgaben für Strombeschaffung und europaweite Ausschreibung zu sparen.
Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, der vom Bayer. Gemeindetag Bezirksverband Mittelfranken und der N-Ergie AG ausgearbeiteten Rahmenvereinbarung 2012 bis 2014 zunächst für ein Jahr mit dem zugesicherten Arbeitspreis von 6,90 bzw. 7,25 Ct/kWh beizutreten. Des Weiteren wird empfohlen, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils um ein Jahr bis maximal 2014 zu verlängern.
Nach bisheriger Handhabe wurde zertifizierter Öko-Strom, also Strom, der nachgewiesener Maßen aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird, bezogen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Strom 0,35 Ct pro kWh teurer ist als der herkömmliche Strommix und der Stadt dadurch bei einem jährlichen Energieverbrauch von rund 1,7 Mio. kWh Mehrkosten von rund 6.000 € entstehen.
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2.
Es besteht Einverständnis damit, der
Rahmenvereinbarung „Strom Kommune Plus Öko 2014“ der N-Ergie AG vom
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Rahmenvereinbarung und ggf. die sich hieran anschließenden Verträge mit der N-Ergie AG sowie der LKW GmbH zu unterzeichnen.