Betreff
Energiebeschaffung - Stadt Kitzingen, hier: Stromlieferungsvertrag für die Jahre 2011 -2014
Vorlage
254/2010
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Seit 01.01.2009 wird die Stadt über die Rahmenvereinbarung „Strom Kommune Plus Öko“ für die kommunalen Liegenschaften im Netzgebiet der N-Ergie AG (Sammelkläranlage Marktsteft, 2 Abwassermessstationen, Schulgebäude in Sulzfeld) mit Strom beliefert.

 

b)       Mit Schreiben vom 05.Oktober 2010, eingegangen am 08.10.2010, bietet die N-Ergie AG, die vom Bayer. Gemeindetag Bezirk Mittelfranken und der N-Ergie AG für die Jahre 2012-2014 ausgearbeitete „Rahmenvereinbarung Strom Kommune Plus (Öko)“ als Stromliefervertrag an.

 

c)        Die Laufzeit der o. g. Vereinbarung geht vom 01.01.2012 bis 31.12.2014,  sofern sich die Stadt noch bis 31.12.2010 entscheidet.

 

d)       Die LKW GmbH hat mit Schreiben vom 09.11.2010 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in die gleichen Bedingungen einzutreten und den Strompreis für die Stadt entsprechend anzupassen (Anlage 2). Eine entsprechende Beitrittsvereinbarung wurde mit gleichem Schreiben vorgelegt.

 

e)        Der Abschluss bzw. Beitritt für die Rahmenvereinbarung sowie für die Stromlieferungsverträge steht nun zur Entscheidung an.

 

 

2.        Vertragslage

 

Wie bereits erwähnt, wird die Stadt seit 01.01.2009 auf Basis der Rahmenvereinbarung „Strom Kommune Plus Öko“ für die kommunalen Liegenschaften im Netzgebiet der N-Ergie AG (Sammelkläranlage Marktsteft, 2 Abwassermessstationen, Schulgebäude in Sulzfeld) mit Strom beliefert.

 

Angemerkt sei, dass sich alle nachfolgenden Preisangaben auf den reinen Netto-Arbeitspreis beziehen und sich zuzüglich der üblichen Nebenkosten für den Strompreis (EEG-Umlage, Steuern, Netzentgelte etc.) verstehen.

 

Derzeit wird seitens der Stadt Kitzingen dafür ein reiner Arbeitspreis von 7,60 Ct/kWh bezahlt.

 

Als Vertriebspartner der N-Ergie AG liefern die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH den Strom für alle Lieferstellen im Bereich der Stadt Kitzingen zum gleichen Preis wie die N-Ergie AG.

Die Vertragslaufzeit für die Rahmenvereinbarung wurde, wie ebenfalls bekannt, wegen der drohenden Überschreitung des Schwellenwertes nicht für die angebotenen 3 Jahre, sondern nur für jeweils ein Jahr abgeschlossen. Die Option auf den Arbeitspreis von 7,60 Ct/kWh hält die Stadt noch für das Jahr 2011 inne.

Die N-Ergie AG legt nun mit Schreiben vom 05.Oktober 2010, eingegangen bei der Stadt Kitzingen am 08.10.2010, die vom Bayer. Gemeindetag Bezirk Mittelfranken und der N-Ergie AG für die Jahre 2012 bis 2014 ausgearbeitete „Rahmenvereinbarung Strom Kommune Plus (Öko)“ zum Beitritt durch die Kommune vor.

 

Hiernach besteht für die Stadt die Gelegenheit, in den Jahren 2012 bis 2014 zu festen Konditionen Strom zu beziehen. Die Preise werden mit 6,90 Ct/kWh für konventionellen Strommix bzw. mit 7,25 Ct/kWh für zertifizierten Öko-Strom beziffert. Die Laufzeit dieser Vereinbarung geht von 01.01.2012 bis 31.12.2014.


 

Sofern sich die Stadt noch bis 31.12.2010 entscheidet, der Rahmenvereinbarung Strom Kommune Plus (Öko) 2012 bis 2014 beizutreten, wird zudem für das Jahr 2011 eine Strompreisverringerung von 0,1 Ct/kWh (also von derzeit 7,60 Ct/kWh auf 7,50 Ct/kWh) in Aussicht gestellt. Nähere Erläuterungen können dem Schreiben der N-Ergie AG, siehe Anlage 1, entnommen werden.

 

Die LKW GmbH hat mit Schreiben vom 09.11.2010 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in die Rahmenvereinbarung einzutreten und den Strompreis für die Stadt, siehe Anlage 2, entsprechend anzupassen.

Eine entsprechende Beitrittsvereinbarung wurde mit gleichem Schreiben vorgelegt.

 

 

3.        Vergaberecht

 

Gemäß § 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) gilt ein Schwellenwert von 193.000 € für „alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge“.

 

Zum Schwellenwert sind bei Stromlieferverträgen nicht die Verbrauchs-Kosten für Straßenbeleuchtungsanlagen, für Sportstätten und Sondervertragsstellen (bspw. Kläranlage) hinzuzurechnen, ebenso wenig die Mehrwertsteuer sowie das Netznutzungsentgelt.

Derart bereinigt fallen bei der Stadt jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 80.000 € an.

 

Diesen Schwellenwert würde die Stadt bei einem Beitritt zur Rahmenvereinbarung mit dreijähriger Laufzeit überschreiten. Sie wäre in der Folge gezwungen, den Strombezug europaweit auszuschreiben.

 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Rahmenvereinbarung 2009 bis 2011 werden keine Einwendungen erhoben, wenn die Stadt, wie zahlreiche andere Kommunen auch, eine einjährige Vertragslaufzeit wählt, die dann, wie im aktuellen Fall, jeweils um ein Jahr bis 2014 verlängert werden kann..

 

Die N-Ergie AG hat bereits signalisiert, dass sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden wäre.

 

Angemerkt sei, dass der Prüfungsverband in Gesprächen 2008 bei einer europaweiten Ausschreibung keine positiven Erfahrungen bei Gemeinden gesammelt hat, die eine solche Ausschreibung vorgenommen haben. Viele mussten dafür mehrere Tausend Euro an ein Fachbüro für Ausschreibungsvorbereitung und –durchführung mit dem Ergebnis bezahlen, dass als einzige Anbieter in der Regel nur die regionalen Energieversorger Angebote abgaben. Eine Ausschreibung ist demnach auch aus wirtschaftlichen Aspekten nicht zielführend.

 

 

4.        Künftige Strompreisentwicklung

 

Durch die Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeit der Kernkraftwerke zu verlängern, ist den kleinen und mittleren Stromerzeugern, die zunehmend auf nachhaltige Stromerzeugung gesetzt haben, eine wichtige Kalkulationsgrundlage weggebrochen.

Alle Anzeichen deuten auch darauf hin, dass die Energiekosten in den nächsten Jahren mehr oder weniger deutlich ansteigen werden.

Die anliegende Grafik der europäischen Energiebörse „European Energy Exchange“ (EEX) zeigt den Trend der letzten 10 Jahre, siehe Anlage 3, auf.


 

Auch wenn der Anstieg des Strompreises überwiegend der Erhöhung der Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, EEG-Umlage und KWK-Umlage geschuldet war, kann doch einigermaßen gesichert davon ausgegangen werden, dass der reine Arbeitspreis für Strom in den nächsten Jahren nicht sinken wird.

 

 

5.        Vorschlag der Verwaltung

 

Mit den Konditionen, die die N-Ergie AG unterbreitet, ist es möglich, der Stadt in den nächsten Jahren zusätzliche Ausgaben für Strombeschaffung und europaweite Ausschreibung zu sparen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, der vom Bayer. Gemeindetag Bezirksverband Mittelfranken und der N-Ergie AG ausgearbeiteten Rahmenvereinbarung 2012 bis 2014 zunächst für ein Jahr mit dem zugesicherten Arbeitspreis von 6,90 bzw. 7,25 Ct/kWh beizutreten. Des Weiteren wird empfohlen, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils um ein Jahr bis maximal 2014 zu verlängern.

 

Nach bisheriger Handhabe wurde zertifizierter Öko-Strom, also Strom, der nachgewiesener Maßen aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird, bezogen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Strom 0,35 Ct pro kWh teurer ist als der herkömmliche Strommix und der Stadt dadurch bei einem jährlichen Energieverbrauch von rund 1,7 Mio. kWh Mehrkosten von rund 6.000 € entstehen.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.        Es besteht Einverständnis damit, der Rahmenvereinbarung „Strom Kommune Plus Öko 2014“ der N-Ergie AG vom 16.09.2010 zunächst für ein Jahr beizutreten.

 

3.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Rahmenvereinbarung und ggf. die sich hieran anschließenden Verträge mit der N-Ergie AG sowie der LKW GmbH zu unterzeichnen.