Betreff
Antrag CSU-Stadtratsfraktion - Lärmbelastungen DB AG, hier: Schallmessungen an der DB-Trasse im Stadtgebiet Kitzingen
Vorlage
256/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Die CSU-Fraktion hat mit Antrag vom 10.10.2010 die Verwaltung aufgefordert, bahnlärmmindernde Maßnahmen, z. B. Einführung von Geschwindigkeits-begrenzungen und/oder den Bau von Lärmschutzwänden über die DB einzuleiten, so dass die zulässigen Grenzwerte für den Zugverkehr in Wohngebieten unverzüglich erreicht werden.

 

b)        In der Stadtratsitzung vom 14.10.2010 wurden, unter Sitzungsvorlage Nr. 181/2010, die Vereinbarungen DB Netz AG / Stadt Kitzingen für die Lärmschutzwände Nr. 1 und 6 an der Nordtangente beschlossen.

Unabhängig davon wurde die Verwaltung angewiesen Lärmmessungen vor Ort zu beauftragen.

 

 

2.        Stellungnahme der Verwaltung

 

a)        Das Eisenbahnbundesamt (EBA) wurde, als zuständige Behörde für den Bahnverkehr, mit Schreiben vom 05.11.2010 (siehe Anlage) angeschrieben und auf die unerträglichen Lärmbelastungen im Stadtgebiet, verursacht durch den Bahnverkehr, hingewiesen.

Des Weiteren wurde zur Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen aufgefordert.

 

b)        Mit einschlägigen Fachbüros wurde bereits Kontakt aufgenommen. Hier wurde seitens der Experten betont, dass Lärmmessungen keine Rechtsansprüche gegenüber unzulässigen Lärmbelastungen begründen.

Die Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen beruht immer auf den gesetzlichen Vorgaben einer rechnerischen Lärmermittlung.

Hier werden verschiedene Faktoren, wie z. B. Verkehrsmenge, Zugarten, Länge der Züge, Geschwindigkeiten, Bremsenarten und Anzahl etc., berücksichtigt.

Die Berechnung ergibt Mittelwerte die mit den zulässigen Tabellenwerten verglichen werden können.

Bei Neubaumaßnahmen ist eine ggf. erforderliche Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu prüfen. Diese ist z. B. Grundlage für den Bau der Nordtangente.

Für bestehende Bahnanlagen greift die 16. BImSchV nicht. Hier hat die DB AG Lärmsanierungsprogramme, die jedoch höhere zulässige Lärmbelastungen als nach der BImSchV zulassen, am laufen.

 

c)         Das Eisenbahnbundesamt hat Lärmkartierungen an Bahnstrecken durchführen lassen. Die Ergebnisse können im Internet unter

 

http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/index.aspx?site=EBA&project=EBA_VIEWER&map=121&&ovop

 

eingesehen werden.

 

 

3.        Weiteres Vorgehen

 

a)        Zur Lösung der Problematik schlägt die Verwaltung vor, vorsorglich Angebote für eine flächendeckende Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen einzuholen und gleichzeitig ein einschlägiges Fachbüro zur Aufklärung und Beratung in das Stadtratgremium einzuladen.


 

b)        Bis dahin empfiehlt die Verwaltung, die Anträge der CSU-Fraktion und den Stadtratsbeschluss zur Beauftragung einer Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen vorerst zurückzustellen.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Die Anträge der CSU-Fraktion und der Stadtratsbeschluss zur Beauftragung einer Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen werden vorerst zurückgestellt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine flächendeckende Lärmmessung entlang der DB-Eisenbahntrassen einzuholen und gleichzeitig ein einschlägiges Fachbüro zur Aufklärung und Beratung in das Stadtratgremium einzuladen.