1.
Ausgangslage
a)
Am
b)
Am
„Die Larson Barracks sollen innovativ, nachhaltig und mit dem
Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe entwickelt werden. Daneben ist die
Ansiedlung von Bildungs- bzw. Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
wünschenswert. Die umliegenden bereits bebauten Gebiete sind bei der Planung zu
berücksichtigen. Bei der Vergabe besonders zu begrüßen sind zudem
arbeitsplatzintensive Branchen“.
c) Anfang April 2010 teilte der Landkreis Kitzingen mit, dass ggf. ein neuer Standort für das Kreiskrankenhaus in Erwägung gezogen wird und die Konversionsstandorte Larson Barracks und Marshall Heights in der engeren Wahl stünden.
d)
In Abstimmung mit den Referenten für Konversion und
Stadtentwicklung am
e)
Am
f)
In seiner Sitzung am
g)
Der Standort Larson Barracks behält somit die am
h)
Der Erwerb der Liegenschaft Larson Barracks
erfolgte am
2.
Planungs-
und Entwicklungsstand
a)
Planerische
Rahmenbedingungen
Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Kitzingen ist der Bereich Larson Barracks als Gemeinbedarfsfläche mit militärischer Nutzung ausgewiesen.
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2006 weist als Zielvorgabe für das Areal „Larson Barracks“ die Entwicklungsrichtung Gesundheit, Wellness, Erholung und Wohnen aus.
Diese
Entwicklungsrichtung wurde mit Stadtratsbeschluss vom
Nunmehr soll in den Larson Barracks ein innovatives Gewerbegebiet mit begleitenden Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen entstehen.
b)
Eigentumsverhältnisse
Nach Mitteilung der BIMA wurden die Larson Barracks Ende Oktober 2010 an die Firma Innopark Kitzingen GmbH verkauft.
Dies bestätigte zwischenzeitlich auch die neue Eigentümerin, die Firma Innopark Kitzingen GmbH.
3.
Inhalt des
vorgelegten Nutzungskonzeptes
a)
Bauliche
Nutzungen
Der Vorhabenträger plant grundsätzlich die Errichtung eines Gewerbegebietes. Im Kernbereich soll es keinen Einschränkungen unterliegen.
Der Kernbereich soll von einem eingeschränkten Gewerbegebiet umgeben werden, d. h. dass z.B. gewerbliche Nutzungen in ihrer Lärmwirkung tags/nachts eingeschränkt sein werden.
Darüber hinaus soll am Südrand des Gebietes eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Im Moment bestehen auf dieser Fläche vier Wohngebäude. Diese sollen nach Aussagen des Nutzungskonzeptes für die Beschäftigten am Standort Larson Barracks zur Verfügung gestellt werden.
b)
Erschließung
Das Nutzungskonzept legt dar, dass sowohl eine Straßenanbindung des Gebietes, eine innere Straßenerschließung als auch technische Infrastruktur vorhanden ist. Über den Zustand o. g. Infrastrukturanlagen liegen der Verwaltung nur wenige Erkenntnisse vor.
Aussagen, ob diese Infrastrukturanlagen in Zukunft zum Teil in öffentliche Hand gehen sollen, werden im Nutzungskonzept nicht getroffen.
c)
Weitere
Angaben des Vorhabenträgers
Am Standort sollen sich neben Tochterunternehmen der Innopark GmbH auch weitere Firmen ansiedeln, um den Standort bewusst in einer großen gewerblichen Vielfalt entwickeln zu können.
Neben einer klassischen Produktion steht hierbei auch die Ansiedlung von Forschung und Entwicklung im Fokus.
Nach Auskunft des neuen Eigentümers haben bereits mehrere Firmen Interesse bekundet, ihren Firmenstandort einschließlich Produktion nach Kitzingen in das Areal der ehemaligen Larson Barracks zu verlagern. In deren Folge mit einer deutlichen Ausweitung der Produktion und der Schaffung neuer Arbeitsplätze im dreistelligen Bereich gerechnet werden könnte. Erste Sondierungsgespräche mit ansiedlungswilligen Firmen lassen nach Meinung des neuen Eigentümers eine Anzahl von ca. 450 neuen Arbeitsplätzen bis 2015 als realistisch erscheinen.
Bei einer entsprechend großzügigen Bauleitplanung würde das Areal genügend Flächen aufweisen, um eine Expansion dieser Firmen über Jahre zu ermöglichen. So könnte auch deutlich höhere Beschäftigungszahlen Realität werden. Als Primärziel wird nicht die Umverlagerung von Arbeitsplätzen, sondern die Schaffung neuer Arbeitsplätze im innovativen und produzierenden Gewerbe gesehen.
Abschließend wird angemerkt, dass ein weiterer Interessent sich im Bereich der Elektromobilität ansiedeln möchte.
4.
Resümee
Die Verwaltung
empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten Nutzungskonzept seine grundsätzliche
Zustimmung auszusprechen, da es in der dargestellten Entwicklungsrichtung dem
Beschluss zur ISEK-Änderung vom
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sowohl die äußeren Nutzungskonflikte mit der vorhandenen Wohnbebauung, als auch der sich abzeichnende Nutzungskonflikt mit der im südlichen Bereich geplanten Wohnbebauung, spätestens im Bebauungsplan-verfahren gelöst werden muss.
Entsprechend wird daraufhin gewiesen, dass ggf. mit Einschränkungen in der gewerblichen Nutzung gerechnet werden sollte.
5.
Weiteres
Vorgehen
a) Als nächster Schritt sollte eine Prüfung des Konzepts durch das Büro für das beauftragte Stadtentwicklungsmanagement erfolgen.
b) Deren Empfehlungen und Hinweise sollten vom Stadtrat beraten und beschlossen werden.
c) Je nach Sachlage wären diese im Rahmen der anstehenden Bauleitplanung bzw. der städtebaulichen Verträge zu berücksichtigen.
d)
Aus Gründen der Zeitnot sollte am
e) Nahezu zeitgleich wäre zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Kitzingen ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der sämtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten insbesondere die Zuständigkeiten für das Bauleitplanverfahren regelt (u.a. Kosten).
f) Im weiteren Verfahren müsste dann auch noch ein Durchführungsvertrag erstellt werden, in dem das Vorhaben dargestellt und insbesondere Erschließungsfragen zu regeln wären.
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für ein innovatives wie nachhaltiges Gewerbegebiet im Areal der Larson Barracks zur Kenntnis und spricht grundsätzlich seine Zustimmung aus.
3. Die Wohngebietsausweisung im Nutzungskonzept wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass über die rechtssichere Festsetzung eines solchen Gebietes erst im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens entschieden werden kann.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für ein entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten und umzusetzen.