Betreff
Antrag der KIK-Fraktion vom 08.10.2010 - Ausbau Friedrich-Ebert-Straße, hier: Planung des Gehweges entlang des Rosengartens bis zur Einmündung Schmiedelstraße
Vorlage
262/2010
Aktenzeichen
SG 63/Vo-Ml
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.    Ausgangslage:

 

Die KIK-Fraktion stellte mit Schreiben vom 08.10.2010 den Antrag Nr. 78-2010 zur Beschlussfassung:

 

·           Der Stadtrat möge die Planung am Gehweg der Friedrich-Ebert-Straße am Rosengarten von der B 8 bis zur Einmündung der Schmiedelstraße in Hinblick auf die Standorte von vier Baumscheiben und der Lage der Entwässerungsrinne am Blumenladen ändern. Seitens der KIK-Fraktion wird vorgeschlagen, die vier Bauminseln aufzulassen und die Pflanzstandorte für die geplanten Bäume an den Gehwegrand oder in den Rosengarten zu verlegen, um den Neupflanzungen bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

Gleichzeitig soll technisch und gestalterisch geprüft werden, ob die Entwässerungsrinne am Blumenladen verlegt werden sollte, da sich durch diese Rinne unnötige Gefährdungen von Passanten ergeben würden. Die KIK-Fraktion bittet die Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und ggf. mit dem Zuschussgeber abzusprechen und die Änderungen vorzunehmen, solange sie noch ohne größeren Aufwand umgesetzt werden können.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Zum Antrag Nr. 78-2010 der KIK-Fraktion vom 08.10.2010 nimmt die Verwaltung Stellung:

 

a)        Planerische, gestalterische und technische Aspekte zum KIK-Antrag:

Die Anordnung der im Antrag genannten Pflanzinseln beruht auf einer bewusst gewählten Baumgestaltungsachse, die den Alleecharakter der Friedrich-Ebert-Straße als Gestaltungsschwerpunkt betonen soll. Gleichzeitig sollen die ebenfalls axial ausgerichteten Grünbestände der angrenzenden Straßen wie Moltkestraße und Bismarckstraße stimmig fortgeführt werden. Eine Verschiebung der genannten Bauminseln an das Ende des Gehweges oder sogar in den Grünbereich des Rosengartens würde die Gesamtgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße und des Stadteingangs am Falterturm wesentlich beeinträchtigen und einen Störfaktor im ansonsten einheitlich geordneten Straßenbild darstellen.

Entsprechend sah die ursprüngliche Planung vor, die bestehenden Ahornbäume in diesem Bereich zu erhalten und durch gezielte Ergänzungen zu vervollständigen. Leider konnte dieser Baumbestand durch die bauseitig verursachten Schädigungen am Wurzelwerk nicht erhalten werden. Nichtsdestotrotz musste aus gestalterischen Gründen für die Neupflanzungen die geplanten Baumstandorte bzw. -inseln beibehalten werden.

Die örtlichen Gehwege weisen im Bereich der Bauminseln zur Bushaltestelle ca. 1,50 m und zum Grünbereich des Rosengartens ca. 1.00 m Gehwegbreiten auf. Insgesamt weitet sich der Gehweg in diesem Bereich auf ca. 4,25 auf.

Die Mindestbreite von Gehwegen nach den einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen von 1,50 m ist somit aus technischer Sicht eingehalten. Rechnet man den schmaleren Gehwegbereich entlang des Grünbereiches hinzu, wird an der schmalsten Stelle eine Gesamtbreite des Gehweges von 2,50 m erreicht.

 

Die ebenfalls im Antrag angesprochene Entwässerungsrinne im Vorfeld des Blumenladens stellt aufgrund der komplexen Höhen eine unverzichtbare technische Notwendigkeit dar.

Die Änderungen des Straßen und Gehwegkörpers führten letztendlich zu unterschiedlich neuen Ausbauhöhen, die wiederum keine reguläre Entwässerungsführung ermöglichten.


 

Weiter verstärkt wurde die Entwässerungsproblematik durch die nachträgliche Erlaubnis des Straßenbaulastträgers die Bordsteinhöhe im Kreuzungsbereich zur Schmiedelstraße und Moltkestraße zugunsten einer erleichterten Anlieferung verringern zu dürfen.

Die zusätzliche Schaffung eines ebenerdigen Ladenzugangs am Blumenladen machte die Anordnung der Entwässerungsrinne nötig, um der Verkehrssicherungspflicht (Vermeidung von Rutsch- und Glatteisgefahren) gerecht zu werden. Gleichzeitig war zu verhindern, dass das Niederschlagswasser Beschädigungen am Gebäude hervorruft oder über den Eingangsbereich in das Gebäude eintritt.

Die Gestaltung der Entwässerungsrinne wurde so gewählt, dass sie sich in die insgesamt 2,80 m breite Gehwegfläche nahezu mittig einpasst. Die relativ ebene Oberfläche der Rinne und das geringe Stichmaß verursacht weder eine Einschränkung der Nutzbarkeit, noch stellt sie eine Gefährdung des Gehwegnutzers dar.

 

b)        Fördertechnische Aspekte

Die Aspekte einer Verlegung der Baumstandorte wurden mit dem Fördergeber abgestimmt.

Von Seiten des Fördergebers wurde dringend empfohlen, die bisherigen Baumstandorte und damit das abgestimmte städtebauliche Gesamtkonzept zur Aufwertung des Stadteingangs „Falterturm“ beizubehalten.

Der Fördergeber weist darauf hin, dass grundsätzlich  die Planungshoheit bei der Stadt Kitzingen liegt und sie somit ihre Planung jederzeit verändern kann. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine Änderung des städtebaulich abgestimmten Planungskonzeptes aufgrund der Fördermittelzusage beantragt werden müsste. In punkto Förderfähigkeit o. g. Antrages wird angemerkt, dass dieser nicht als eine Aufwertung des städtebaulich bedeutsamen Stadteingangs gesehen wird und somit einer Förderung in diesem Bereich zuwiderlaufen würde.

Der Vorschlag der Verwaltung die punktuellen Engstellen an der Bushaltestelle mit sog. Baumscheiben zu lösen, ist grundsätzlich förderfähig. Die Baumscheiben könnten in die Summe der gesamtförderfähigen Kosten eingerechnet werden. Die Mehraufwendungen wären insoweit förderfähig, wenn die gesamtförderfähigen Kosten konstant blieben.

 

c)         Resümee

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag Nr. 78-2010 der KIK-Fraktion vom 08.10.2010 abzulehnen.

Die technischen Anforderungen an die Gehwegflächen sind sowohl für die Bereiche der Baumstandorte sowie für die Bereiche der Entwässerung erfüllt.

Im Gegensatz dazu gefährdet die Verschiebung der Baumstandorte erhebliche Anteile an Fördergeldern.

Alternativ könnten drei der vier im Antrag angesprochenen Baumstandorte mit Abdeckungen versehen werden, die den Gehweg tatsächlich zur Bushaltestelle hin auf ca. 1,90 m und zum Rosengarten hin auf ca. 1,40 m erweitern würden.

Die in der Friedrich-Ebert-Straße bereits verwendeten Baumscheiben könnten auch hier mit geringem Aufwand eingebaut werden.

 

 

 

 

 

Der Antrag der KIK-Fraktion zur Verlegung von 4 Baumstandorten entlang des Rosengartens an den östlichen Gehwegrand bzw. in die Grünzone des Rosengartens wird aus planerischer und fördertechnischer Sicht abgelehnt.

Ebenso wird die Änderung der Entwässerungsrinne aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht gemäß den einschlägigen Erläuterten abgelehnt.

 

Alternativ werden die im Vorfeld der Bushaltestelle liegenden Bauminseln mit begeh- bzw. befahrbaren Baumscheiben analog der bereits in der Baumaßnahme verwendeten Abdeckungen zur Vergrößerung der Gehwegflächen versehen.