Betreff
Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle/Hotelschiffsanlegestelle; hier: 1. Änderungssatzung
Vorlage
2015/112
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Seitens der Tourist-Information und auch der Kämmerei wurden Wünsche zur Änderung der „Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle“ und der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle“ an das SG 30 herangetragen.

 

Dem trägt die im Beschlussentwurf enthaltene Änderungssatzung Rechnung:

 

Zu 1. und 2.:

Die Tourist-Information hatte vorgeschlagen, den sperrigen Begriff der „Personenschifffahrtsanlegestelle“ durchgängig durch „Hotelschiffsanlegestelle“ zu ersetzen.

 

Zu 3.:

Die Kontaktdaten der Tourist-Information haben sich geändert: diese sind nun auf dem neuesten Stand.

 

Zu 4.:

Das ausdrückliche Verbot der Nutzung eigener Stromerzeugungsanlagen sowie des Laufenlasses des Schiffsmotors wurde erforderlich, nachdem es verschiedene Anliegerbeschwerden gegeben hat.

 

Zu 5.:

Um den Anforderungen der Rechtsprechung an die Ahndung von Satzungsverstößen mit Bußgeldern zu genügen, war § 17 um die entsprechende Rechtsgrundlage zu ergänzen.

 

Dem Wunsch, die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung aus Gründen der besseren Handhabung in einer Satzung zusammenzufassen, kann nicht entsprochen werden.

Gemäß Art. 2 Abs. 1 KAG sind die Gebühren in einer gesonderten Abgabensatzung zu erheben.

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:

 

1.      Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen“.

2.      In den §§ 1, 16 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.

3.      § 7 Nr. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„1. Die Fahrzeuge sind von den Schiffsführern oder den Eigentümern baldmöglichst im Voraus schriftlich bei der Tourist-Information der Stadt Kitzingen (Telefon: 09321/20-8888, Fax: 09321/20-98888, E-Mail: tourismus@stadt-kitzingen.de) anzumelden und rechtzeitig vor Verlassen der Anlegestelle dort wieder abzumelden.“

4.      In § 13 Nr. 1 wird folgender Satz angefügt: „Während der Liegezeit ist der Betrieb eigener Stromerzeugungsanlagen sowie das Laufenlassen des Schiffsmotors untersagt.“

5.      § 17 wird wie folgt gefasst: „Gemäß Art. 24 Abs. 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2.500,00 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1.   gegen Anordnungen vorübergehender Art nach § 3 Nr. 3 verstößt,

2.   entgegen §§ 5, 12, 13 als Schiffsführer oder als dessen Vertreter nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen dieser Satzung innerhalb seines Verantwortungsbereiches eingehalten werden,

3.   entgegen § 11 das Betreten durch Beauftragte der Stadt Kitzingen nicht duldet.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft.