Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle/Hotelschiffsanlegestelle; hier: 1. Änderungssatzung
Vorlage
2015/113
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Es wird zunächst Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015/112 vom 12.05.2015 zur Änderung der Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle.

 

Zu 1. und 2.:

Auch hier sollte dann der Name in „Hotelschiffsanlegestelle“ geändert werden.

 

Zu 3. a):

Wie aus der Sitzungsvorlage Nr. 2015/091 zur Gebührenkalkulation zu entnehmen ist, war die Einrichtung defizitär. Das tatsächliche Defizit kann aber nicht vollständig auf die Gebührenhöhe umgelegt werden. Um die Entwicklung aus den Jahren 2013 und 2014 etwas aufzufangen, wird vorgeschlagen, die bisherige Höhe der Anlegegebühr geringfügig zu erhöhen.

 

                                                                alt                               neu

Schiffe bis zu 65 m                              80,00 €                     100,00 €

Schiffe mehr als 65 m                       250,00 €                     300,00 €

 

Zu beachten ist aber, dass Kitzingen schon mit die höchsten Anlegegebühren verlangt. Es bleibt abzuwarten, wie die Reedereien reagieren.

 

Zu 3. b):

Entsprechend der Tz 20 der überörtlichen Prüfung der Jahre 2007 - 2010 waren in die Gebührensatzung noch die Regelungen über die Höhe der Entgelte für die Inanspruchnahme der Versorgungseinrichtungen aufzunehmen (vgl. dazu § 4 Nr. 3 neu).

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:

 

1.   Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen“.

 

2.   In den §§ 1, 2, 3 und 5 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.

 

3.   § 4 erhält folgende Fassung : „§ 4 Gebühren und Fälligkeit“

 

1.   Für die Benutzung bzw. Inanspruchnahme der Hotelschiffsanlegestelle werden Anlegegebühren und Gebühren für die Nutzung der Strom- und Wasserversorgungsstation i. S. d. § 13 Nr. 1 der Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle erhoben.

2.   Die Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 300,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.

3.   Für die Entnahme von Strom aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von 0,95 € pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Für die Entnahme von Wasser aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von 2,50 € pro Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

4.   Die in Nr. 2 und Nr. 3 genannten Gebühren werden 30 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.“

 

§ 2

Inkrafttreten und Übergangsregelungen

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft.

 

Hinsichtlich der Gebührenhöhe tritt § 1 Nr. 3 dieser Satzung erst für Inanspruchnahmen der Hotelschiffsanlegestelle auf der Grundlage von Anmeldungen ab dem 01.07.2015 in Kraft.