a) Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „ Muldenweg“ (siehe Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 22.01.2015 (siehe Anlage 4) zugestimmt da festgestellt wurde, dass der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Aus der Anlage 3 ist ersichtlich, dass die östliche Teilfläche des Flurstücks 3741 nicht mehr als Weg genutzt wird. Sie ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 26 „Muldenweg“ nicht als Verkehrsfläche festgesetzt sondern als WA-Fläche (siehe Anlage 2, rot schraffierter Teil).
b) Die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 3741 / Teilfläche wurde vom 07.02.2015 bis 06.05.2015 bekannt gemacht. Da hiergegen keine Einwände eingegangen sind wird der Weg gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG eingezogen.
c) Die Fläche wurde laut Herrn Faulhaber dem Nachbarn (Fam. Hanft) zum Kauf angeboten. Die Familie Hanft hat Interesse. Ein endgültiger Kaufvertrag wurde noch nicht abgeschlossen.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „ Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,037 km einzuziehen.