Rechenschaftsbericht 2014 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2016 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Vom Jahresabschluss 2014 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 19.03.2015 Kenntnis genommen.
Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2014 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
1. Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 45.023.673,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 9.426.961,85 €
54.450.634,85 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 45.023.673,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 9.426.961,85 €
54.450.634,85 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
2. Stand der Schulden
Schulden aus Krediten 10.099.978,30 €
3. Stand der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 8.724.517,12 €
Sonderrücklage Bestattungswesen 68.516,65 €