hier: erneute Beteiligung zum Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Anlass
und Ziel der Planung
Anlass der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans V.100 „Klosterforst“ ist die allgemeine
Nachfrage an Lagerflächen. Das Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots auf dem
Flurstück mit der Fl.Nr. 5/7 eignet sich besonders für diesen Anlass, da die
Fläche für diese Zwecke (ehemals militärisch) ausgerichtet ist und der Standort
weit außerhalb der Siedlungsflächen liegt. Die bestehenden Bunkeranlagen sollen
hierbei für Lagerzwecke umgenutzt werden, wobei keine baulichen Veränderungen
beabsichtigt sind.
Ziel des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Nutzung der Bunkeranlagen für Lagerzwecke zu schaffen. Dadurch können
bestehende Lagerflächen weiterhin genutzt werden.
2. Vorbereitende
Bauleitplanung
Die Stadt Kitzingen hat am 26.07.2012
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V. 100 „Klosterforst“
beschlossen. Dies ist erforderlich, da das Gebiet bislang nicht überplant ist
und sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Zur Sicherung der Planungs-
und Entwicklungsziele sowie Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
der Stadt Kitzingen besteht gem. § 1 BauGB die Verpflichtung zur Aufstellung
der erforderlichen Bauleitpläne.
Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als Waldfläche dar. Daher ist es
erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB zu ändern.
3. Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan V.100 „Bunkeranlage
Klosterforst“ wurde am 26.07.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.
(2)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2012 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in
der Zeit vom 28.01. bis 15.02.2013 im Rahmen einer Planauflage statt.
(4)
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Anregungen wurden am 22.05.2014 in öffentlicher Stadtratssitzung abgewogen und
beschlossen.
(5)
Der Planentwurf wurde am 22.05.2014 im Rahmen der
öffentlichen Stadtratssitzung gebilligt.
(6)
Der gebilligte Planentwurf wurde nach § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom 10.06. bis einschließlich 11.07.2014 öffentlich
ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 03.06.2014 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.
2 BauGB benachrichtigt.
4. Öffentliche
Auslegung
Es wurden im Rahmen der
öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.
5. Anlass
für die erneute öfftl. Auslegung
Im Zuge der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans war parallel auch der Flächennutzungsplan (FNP)
zu ändern. Nachdem dieser im September 2014 zur Genehmigung bei der Regierung
von Unterfranken eingereicht wurde, hat die Behörde im Zuge der Prüfung
festgestellt, dass eine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlich wird. Für
den FNP ist dies bereits in der Zeit vom 27.10. bis 28.11.2014 erfolgt. Hierzu
wird der Feststellungsbeschluss voraussichtlich am 25.06.2015 im Stadtrat
gefasst.
Beim Bebauungsplan hat das
abwägungsrelevante Thema „Artenschutz“ seitens der höheren Naturschutzbehörde
bei der Prüfung dazu geführt, dass eine Ergänzung in den Planunterlagen unter
nochmaliger Abstimmung und Beteiligung der Fachbehörden bzw. der Öffentlichkeit
zu erfolgen hat. Ein Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger dazu hat am
20.01.2015 stattgefunden. Dabei wurde eine Lösung des Artenschutz-Problems
dahingehend gefunden, dass zur Sicherstellung des Artenschutzes – hier:
Vermeidung der Tötung geschützter Tierarten – zwei Schranken zur Unterbindung
von Fremdverkehr auf der Panzerstraße im Klosterforst (Eigentum des Freistaats
Bayern) zu installieren sind. Mittels schriftlicher Vereinbarung zwischen
Eigentümer und Vorhabenträger wurde dies inzwischen geregelt. Zudem wurde die
von der höheren Naturschutzbehörde geforderte Ergänzung in die textlichen
Festsetzungen aufgenommen (dort: Ziff. 8.2.1).
Somit ist den betroffenen
Fachbehörden (Naturschutzbehörden) und der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben. Deshalb wird der Bebauungsplan erneut ausgelegt
(verkürzte Dauer). Dabei darf sich nur noch zu den geänderten Punkten geäußert
werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der beigefügte Planentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan V.100 „Bunkeranlage
Klosterforst“ mit zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.05.2015, sowie der Begründung mit
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 22.05.2015 wird erneut
gebilligt.
3.
Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 von der erneuten
öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den
geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.