Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Bunkeranlage Klosterforst";
hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und Wirksamkeitsbeschluss
Vorlage
2015/137
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.   Ausgangslage

Für die Nachnutzung der ehem. Bunkeranlage im Klosterforst Kitzingen wird derzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt (vgl. zuletzt Vorlage Nr. 2015/ 123, Verwaltungs- und Bauausschuss v. 11.06.2015). Damit soll das erforderliche Planungsrecht für die Nachnutzung zu Lagerzwecken geschaffen werden.

Da sich gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln müssen, ist im vorliegenden Fall eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (35. Änderung im sog. Parallelverfahren). Bislang wurde im Flächennutzungsplan der Bereich als Flächen für „Wald“ dargestellt. Mit der Änderung wird der Bereich der ehemals militärisch genutzten Bunkeranlage künftig als Sondergebiet „Lager“ ausgewiesen.

 

2.   Verfahrensstände

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Klosterforst“ wurde am 26.07.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst. In derselben Sitzung wurde auch der Beschluss zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung) gefasst.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2012 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Planauslage vom 28.01.2013 bis 15.02.2013 statt.
  4. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen wurden am 22.05.2014 in öffentlicher Stadtratssitzung abgewogen und beschlossen.
  5. Die Planentwürfe von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan wurde am 22.05.2014 im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung gebilligt.
  6. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2014 nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf beteiligt. (Hinweis: Über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Fachbehörden hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 24.07.2014 abgewogen)
  7. Der gebilligte Planentwurf des Flächennutzungsplans wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.2014 bis einschließlich 28.11.2014 öffentlich ausgelegt.

 

3.   Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung (Nr. 2.7) keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

4.   Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde

Nach Mitteilung der Abwägungsergebnisse aus der Sitzung vom 24.07.2014 (siehe Nr. 2.6) hat sich die höhere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 29.09.2014 insoweit dazu geäußert, dass eine nochmalige interne Auseinandersetzung mit dem Thema „Artenschutz“ mindestens auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sein wird. Hierzu wird auf Vorlage Nr. 2015/123 (Verwaltungs- und Bauausschuss v. 11.06.2015) verwiesen, wonach eine erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt.

Für die 35. Änderung des Flächennutzungsplans bedeutet dies, dass die Genehmigung nur dann erteilt werden kann, wenn ein Nachweis zur Erfüllung des Artenschutzes vorliegt (Errichtung von zwei Schranken auf der Panzerstraße im Klosterforst zur Unterbindung von Durchgangsverkehr) und diesem von der Behörde zugestimmt wurde. Der Abdruck einer entsprechenden Vereinbarung hierzu zwischen dem Vorhabenträger und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsforsten, liegt der Stadt Kitzingen seit 23.04.2015 vor.

 

5.   Fazit / Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans.

Der Flächennutzungsplan (35. Änderung) mit Begründung und Umweltbericht kann somit festgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan bei der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit vorgebracht worden.

 

  1. Die Wirksamkeit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kitzingen im Bereich „Bunkeranlage Klosterforst“ in der Fassung vom  25.06.2015 wird beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan bei der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.