Betreff
Soziale Stadt
Stadtteilzentrum Siedlung
Nutzungskonzept / Mietkonditionen
Vorlage
2015/148
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Am 26.04.2012 hat der Stadtrat beschlossen das Grundstück mit der Bebauung zu erwerben und das vorhandene Pfarrzentrum zum Stadtteilzentrum für die Siedlung umzubauen.

 

Eine Grundlage war das damalige Nutzungskonzept.

 

Inzwischen, nachdem das Bauvorhaben weitgehend abgeschlossen ist, hat sich auch die künftige Nutzung konkretisiert. Es ist davon auszugehen, dass sogenannten „Kern-Mietern“ wie der JungStil und das Quartiersmanagement im Gebäude untergebracht werden. Daneben sollen unter anderem die Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA), die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Sport- und Physiotherapie Platz im Stadtteilzentrum Siedlung finden.

 

Alle Mieter erhalten einen Mietvertrag. Die Konditionen richten sich nach der Anlage 2. Erst mit Beschluss des Stadtrates können die Verträge verbindlich geschlossen werden.

 

Im Rahmen des „Runden Tisches der Sozialen Akteure“ im Gebiet gab es mehrere Abstimmungen zur zukünftigen Nutzung des Stadtteilzentrums (Anlagen). Die Diskussionsergebnisse und Zwischenergebnisse sind auch im Arbeitskreis Soziale Stadt erörtert worden.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es stets Veränderungen geben wird. Das Nutzungsinteresse und die Vielfalt sind schon jetzt sehr groß. Ein Stadtteilzentrum wird in der Nutzungsvielfalt auf die künftigen Bedarfe reagieren müssen.

Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Statteilzentrum auch gesamtstädtische Bedeutung haben wird.

Mit dem Veranstaltungssaal gib es ein Angebot für viele Interessengruppen.

 

Auf einen Stadtratsbeschluss für das Nutzungskonzept wird wegen der Veränderbarkeit bewusst verzichtet. Es wird in Zukunft die Aufgabe der Stadt, des Referenten für Soziale Stadt und dem Quartiersmanager das Stadtteilzentrum zu beleben und die Nutzungen unterzubringen, die die entsprechenden Bedarfe und notwendigen Angebote für den Stadtteil Siedlung schaffen.

 

Neben den sozialen, kulturellen Angeboten besteht aber auch die Möglichkeit die Räume für Vereine und private Interessen zu nutzen. Auch deshalb ist es erforderlich, dass Mietkonditionen festgelegt werden (Anlage 2).

 

Entsprechend der Kitzinger Geschäftsordnung § 2 Abs. 17 sind diese Mietkonditionen zu beschließen. Der Arbeitskreis Soziale Stadt hat diesen Vorschlag (zuletzt am 08.07.2015) diskutiert und empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss entsprechend Punkt 3 des Beschlussentwurfes.

Es wird dabei darauf hingewiesen, dass es eine sogenannte Probephase (zunächst für ein Jahr) geben soll. Aus diesen Erfahrungen können weitere Empfehlungen und Entscheidungen abgeleitet werden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat nimmt das Nutzungskonzept entsprechend Anlage 1, den Hausordnungsentwurf (Anlage 3) sowie den Mietvertragsentwurf inklusive Checkliste (Anlage 4) zur Kenntnis.

 

3.    Der Stadtrat beschließt die Vermietung der Räumlichkeiten im Stadteilzentrum Kitzingen Siedlung gemäß Anlage 2.