Betreff
Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes in Kitzingen
Vorlage
2015/156
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Vorbemerkung

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.09.2014 die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes in Kitzingen auf der Grundlage der „Vorschlagsvariante“ aus dem Entwicklungskonzept und unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze und Planungsziele (Anlage 4 und 5 der Vorlage vom 30.09.2014) beschlossen.

 

Dem gingen eine Bürgerbeteiligung und die Erstellung einer Schallimmissionsprognose voraus.

 

 

2.    Sachstand und weiteres Vorgehen

 

1    Die Deutsche Bahn AG hatte die Verhandlungen mit der Stadt Kitzingen über die Verfügbarkeit der eigenen Flächen unterbrochen. Ziel der Bahn AG war es, den gesamten Bahnhof zu veräußern. Erst Anfang 2015 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Jetzt liegt ein Vereinbarungsentwurf vor. Die abschließende Prüfung und Gegenzeichnung der Bahn steht noch aus.

Erst damit ist es der Stadt möglich die Gesamtfläche des Bahnhofsvorplatzes zu planen. Die  Vereinbarung selbst wird Gegenstand einer gesonderten Stadtratsvorlage durch Amt Finanzverwaltung/Liegenschaftsverwaltung.

 

2    Die durch die Unterbrechung der oben genannten Vertragsverhandlungen entstandene zeitliche Verzögerung durch die Bahn AG, soll durch den Verzicht auf das konkurrierende (wettbewerbliche) Verfahren teilweise ausgeglichen werden. Es ist vorgesehen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 1-2) zu vergeben.

Die Abstimmungen dazu sind erfolgt, die Aufgabenstellung (Anlage 1) ist Grundlage für die Beauftragung. Der Planungsauftrag wird umgehend, spätestens nach der Sommerpause 2015 vergeben. Das Ergebnis der Planung wird Ende 2015 vorliegen. Anschließend erfolgt die Abstimmung in den politischen Gremien und die Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zug wird auch zu klären sein, welche Planungen durch ein externes Büro oder durch die Vertreter der Stadtverwaltung weiterhin durchgeführt werden.

 

3    Für die Stellplatzanlage im südlichen Bereich hat die Stadt verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Die Variante (Anlage 2) soll in die weitere Planung einbezogen werden.

Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass mit Datum vom 20.05.2015 neue Erkenntnisse zum Stellplatzbedarf (PKW) und zusätzliche Busaufstellplätze vorliegen (Anlage 3). Es gibt damit eine Differenz von ca. 200 Stellplätzen. Diese sind mit dem bisherigen Konzept (Vorschlagsvariante Büro arcgrün) nicht nachweisbar. Sollte dem erhöhten Bedarf seitens der Stadt nachgekommen werden, ist der bisherige Planungsansatz (ausschließlich ebenerdige Stellplatzanlage) und ggf. Erschließung zu ändern. Das beauftragte Planungsbüro soll hierzu alternative Vorschläge prüfen und der Stadt vorlegen.

 

4    Das Bebauungsplanverfahren (B-Plan) ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Planungsauftrages (Punkt 2) durchzuführen. Damit werden die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen.

 

5    Die Umsetzung des Vorhabens soll, wie bereits vorgesehen, in Abschnitten erfolgen. Eine parallele Realisierung ist nicht möglich. Der südliche Stellplatzbereich soll dabei weiterhin durch die Vertreter der Stadt planerisch weitergeführt und umgesetzt werden. Hier kommt es jedoch auch darauf an, ob dem erhöhten Stellplatzbedarf nachgekommen wird (siehe Punkt 3).

Unbenommen dieser Tatsache wird derzeit die Ausschreibung für die Erneuerung des Kanals im Amalienweg vorbereitet.

 Mit den Vertretern der Regierung Unterfranken sind die Fördermöglichkeiten konkret zu klären und die Anträge entsprechend zu stellen. Vorabstimmungen sind bereits erfolgt.

 

6    Unter Berücksichtigung des oben genannten Planungsvorlaufes und der Beteiligung der Öffentlichkeit ist davon auszugehen, dass die Realisierung für die südlich gelegene Stellplatzanlage 2016 beginnt. Anschließend, voraussichtlich 2017, folgen die weiteren Bauabschnitte (ZOB und unmittelbarer Bahnhofsvorbereich). Die Mittel sind im Haushalt entsprechend zu planen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das konkurrierende Verfahren entsprechend Punkt 4 des Beschlusses vom 30.09.2014 wird nicht durchgeführt.

 

3.    Die Aufgabenstellung (Anlage 1) zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wird bestätigt.

 

4.    Die Planungsvariante der Stadt (Anlage 2) für die Stellplatzanlage wird als Grundlage für die weiteren Planungen herangezogen.