1.    Allgemein

 

Die Kaimauer am Oberen Mainkai in Kitzingen ist im Eigentum der Stadt Kitzingen. Die Stadt Kitzingen ist somit für den Unterhalt zuständig.

 

Im Jahre 1857 wurde am Oberen Mainkai mit der Herstellung eines zweiten Aus- und Einladeplatzes für Holz und Landesprodukte mit einem Krahnen begonnen. In diesem Zuge wurde auch die Kaimauer als Ufereinfassung und Anlegestelle erstellt.

 

Die letzte größere Sanierung an der Mauer wurde im Zuge des Ausbaus „Oberer Mainkai“ im Jahre 1975 durchgeführt.

 

Der Zustand, der in die Jahre gekommenen Natursteinmauer, wurde in 2013 sowie zusätzlich in 2014 durch Taucher untersucht. Dabei wurden erhebliche Schädigungen festgestellt. Die Standsicherheit der Mauer ist nicht mehr gegeben. Aus Sicherheitsgründen musste der anliegende Gehweg im Dezember 2013 gesperrt werden.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 30.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Planungsleistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurf) ein entsprechend geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen.

 

Nach Ausschreibung der Ingenieurleistungen im November 2014 wurden die Leistungsphasen 1 + 2 am 12.01.2015 an das Ingenieurbüro HZ Plan GmbH aus 14467 Potsdam vergeben. Das Ingenieurbüro hat bis Juli 2015 die entsprechenden Planungen durchgeführt.

 

Im Januar 2015 wurden für das Baufeld Kampfmittelerkundungen anhand von Luftbildauswertungen durchgeführt.

 

Im April 2015 hat das Geotechnische Institut Prof. Dr. Biedermann aus Würzburg die geotechnischen Erkundungen (Baugrundgutachten) für die Kaimauer ausgeführt. Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Gutachten vom 28.04.2015 vor.

 

Der notwendige Neubau der Kaimauer bietet die Möglichkeit den Oberen Mainkai als 2. Bauabschnitt des Rahmenplanes von 2007 neu zu gestalten und damit bauliche Synergien zu generieren. Daher wurden als Entscheidungsgrundlage über das weitere Vorgehen parallel zur Ausarbeitung des o.g. Gutachtens die groben Kosten einer Neugestaltung des Oberen Mainkai ermittelt.

 

Der Beschluss stellt die Ergebnisse aus der Untersuchung zum Neubau der Kaimauer sowie die grobe Kostenzusammenstellung einer Gesamtgestaltung des Oberen Mainkai dar und spricht eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus.

 

 

 

2.    Ergebnisse des Sanierungskonzeptes zur Kaimauer

 

2.1 Bodenuntersuchungen / Geotechnisches Gutachten

 

Es wurden insgesamt 8 lotrechte Kernbohrungen durch die Kaimauer ausgeführt, um das Mauerwerk beurteilen zu können sowie die Gründungstiefen und den Felshorizont festzustellen. Zudem wurde mittels 5 Schrägbohrungen die Art der Hinterfüllung ermittelt als auch die Dicke der Kaimauer bestimmt.

 

Nach Auswertung der örtlichen Untersuchungen liegt die Gründungssohle der bestehenden Kaimauer zwischen 3,3 und 4,1 m unter Geländeoberkante bzw. Oberkante Mauer. Die Mauerstärke wurde anhand der Schrägbohrungen mit 1,2 bis 1,5 m ermittelt.

 

Die aus den Kernbohrungen gewonnenen neuen Erkenntnisse beschreibt der Bodengutachter wie folgt:

 

„Unter der auf der Mauer aufliegenden Betonplatte (Blumenkübel-Auflage) mit ca. 0,2 m Dicke, folgt zunächst eine Mauerkopfplatte aus massigem Kalkstein. Danach folgt bis in die angegebenen Endtiefen bzw. Gründungssohlen der Mauer, stark klüftiges Kalkstein-Mauerwerk (teilweise auch Ziegelreste). Stellenweise ist ein Bohrverlust in den Bohrungen vorhanden gewesen, was auf die „Löcher“ in der Mauer zurückzuführen ist. Soweit Mörtel vorhanden war, wurde dieser Mörtel teilweise beim Bohren ausgespült.“

 

Mit den Aussagen des Bodengutachters über den inneren Zustand der Mauer werden die Erkenntnisse aus den äußeren Untersuchungen (Taucheruntersuchungen in 2013 und 2014) bekräftigt.

 

Des Weiteren wurde bei den örtlichen Untersuchungen festgestellt, dass die bestehende Kaimauer, entgegen den bisherigen Annahmen, nicht auf dem Kalkstein-Fels gegründet ist. Die Kaimauer gründet gem. den Untersuchungsergebnissen auf einer 0,4 bis 1,5 m starken Kiesschicht. Darunter folgt erst der anstehende Kalkstein-Fels. Positiv ist jedoch, dass die angetroffene Kiesschicht in der Gründungssohle mitteldicht bis dicht gelagert ist und somit als Gründungssohle bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie einem Neubau geeignet ist.

 

Der Bodengutachter weist im Weiteren darauf hin, dass infolge der Gründung der Kaimauer auf der Kiesschicht eine Umläufigkeit durch den Mainwasserspiegel auftritt. Hierdurch stellt sich hinter der Mauer (landseitig) der gleiche Grundwasserstand wie der Mainspiegel ein. Wegen der Umläufigkeit ist bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie einem möglichen Neubau auf alle Fälle immer ein geschlossener Spundwandkasten (wasser- und landseitige Spundwände mit Querschotten) erforderlich.

 

In seinen Empfehlungen geht der Bodengutachter auf folgende 3 Bauvarianten ein:

 

1.    Instandsetzung der alten Mauer mit einer rückverankerten Betonvorsatzschale

 

2.    Schwergewichtsmauer mit Betonvorsatzschale vor der alten Mauer

 

3.    Neubau Kaimauer

 

Zu der Variante Neubau der Kaimauer äußert sich der Bodengutachter wie folgt:

 

„Die sauberste Lösung wäre natürlich die vorhandene Mauer, die in einem desolaten Zustand ist vollständig zu entfernen und durch eine neue Schwergewichtsmauer zu ersetzten. Die neue Mauer könnte normal auf den entsprechenden Erd- und Wasserdruck von der Landseite her dimensioniert und ohne eine Verankerung hergestellt werden. Damit ist eine dauerhafte Sicherung, wie bei allen Bauwerken an einem Gewässer, gewährleistet.“

 

In weiteren Abstimmungsgesprächen und Telefonaten empfiehlt der Bodengutachter den Neubau der Kaimauer. Bei den Instandsetzungsmaßnahmen sieht er die Gefahr von unkalkulierbaren Schwierigkeiten die letztendlich zu erheblichen Mehrkosten führen könnten. Ein Neubau hingegen kann klar geplant und ausgeschrieben werden. Die Risiken werden minimiert.

 

 

 

2.2 Ergebnisse der Vorplanung

 

Aufgrund der Bauwerksuntersuchungen aus den Jahren 2013 und 2014 sowie den zusätzlichen Erkenntnissen aus dem Geotechnischen Gutachten vom 28.04.2015 ist eine oberflächige („kostengünstige“) Instandsetzung nicht möglich. Der Zustand der bestehenden Kaimauer erfordert umfangreichere Maßnahmen um die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit wieder herzustellen. Hierzu hat das Geotechnische Institut Prof. Dr. Biedermann in seinen Empfehlungen 3 Varianten aufgezeigt. Diese wurden im Weiteren durch die HZ Plan GmbH planerisch ausgearbeitet.

 

a)    Vorstellung der prinzipiell möglichen Varianten:

 

1)    Rückverankerte Betonvorsatzschale:

Bei dieser Variante würde vor die bestehende Kaimauer eine Stahlbetonvorsatzschale angebracht. Die Vorsatzschale müsste nach überschlägiger Statik eine Dicke von ca. 80 cm haben und mittels Einstab-Ankern rückwärtig (landseitig) in den anstehenden Fels verankert werden um die auftretenden Kräfte abzuleiten. Ein Querschnitt dieser Variante ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Für die Herstellung der Vorsatzschale ist wasserseitig eine Spundwand erforderlich, die von einem  Ponton aus eingebracht werden muss. Die Spundwand muss in den Muschelkalkfels einbinden. Hierzu sind Vorbohrungen im Felsbereich erforderlich.

 

Wegen der Umläufigkeit der Mauer (landseitiges Grundwasser drückt über die Kiesschicht unter der best. Mauer in die Baugrube) muss auch landseitig eine Spundwand, die in den anstehenden Fels eingebunden wird, eingebracht werden. Um eine trockene Baugrube zu erhalten, sind die Bereiche zwischen landseitiger und wasserseitiger Spundwand durch Querschotte zu schließen.

 

Die landseitigen Spundwände können nach Fertigstellung der Instandsetzungsmaßnahme wieder gezogen werden. Wasserseitig sollten die Spundwände verbleiben und lediglich auf Oberkante Fundament abgebrannt werden. Hierdurch wird die Gefahr von evtl. Nachsetzungen vermieden. Des Weiteren dient die verbleibende Spundwand als Kolkschutz und verhindert somit Unterspülungen der Kaimauer.

 

Vorteile:

Bei dieser Variante ist kein Abbruch der bestehenden Mauer nötig. Auch die Hinterfüllung (teilweise mit Bauschuttresten) kann bestehen bleiben.

 

Gegenüber einem Neubau ist die Variante Betonvorsatzschale mit Rückverankerung rd. 200.000 € günstiger.

 

Nachteile:

Für die Herstellung der Verankerung muss das bestehende Mauerwerk durchbohrt werden. Aufgrund von Hohlräumen und losen Steinen kann es hier zu Komplikationen kommen, die zu Mehrkosten führen können.

 

Der Materialverbrauch an Verpressgut für die Rückverankerungen kann sich z. B. durch Klüfte im Fels erhöhen.

 

Durch die im Erdreich liegenden Verankerungen kann eine Nachnutzung eingeschränkt werden.

 

Aufgrund des desolaten bestehenden Mauerwerkes kann es bereits beim Einbau des Verbaus (Spundwände) durch Erschütterungen zu weiteren Schädigungen bzw. Teileinstürzen kommen.

 

Bei der Betonage der Vorsatzschale müssen auch die Fehlstellen im Mauerwerk und Unterspülungen mit ausbetoniert werden. Der Materialverbrauch ist hier unsicher.

 

Nachdem die Grundstücksgrenze an der Vorderkante der bestehenden Mauer liegt, würde die Vorsatzschale auf dem Grundstück der Bundesrepublik Deutschland liegen. Nach Abstimmungen mit dem Wasserschifffahrtsamt würde dies aber über eine Nutzungserlaubnis abgewickelt werden können.

 

 

2)    Statische Ertüchtigung durch Schwergewichtsmauer:

Anstelle einer rückverankerten Betonvorsatzschale könnte auch eine Schwergewichtsmauer direkt vor die bestehende Kaimauer gesetzt werden. Die Vorsatzschale muss dabei so dimensioniert werden, dass die aus der Hinterfüllung resultierenden Kräfte aufgenommen bzw. über die Gründungssohle abgeleitet werden können. Die Stand-, Gleit- und Grundbruchsicherheit muss gewährleistet werden. Aufgrund des desolaten Zustandes der bestehenden Mauer ist die Einbeziehung der bestehenden Mauer in das Gesamtsystem fraglich. Bei der Vorplanung wurde somit die bestehende Mauer nicht in Ansatz gebracht. Dies entspricht im Endeffekt einer neuen Mauer vor der alten Mauer.  Ein Querschnitt dieser Variante ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Die Baugrubenumschließung muss analog der Variante 1) mit einem geschlossenen Spundwandkasten erfolgen.

 

Vorteile:

Bei dieser Variante ist kein Abbruch der bestehenden Mauer nötig. Auch die Hinterfüllung (teilweise mit Bauschuttresten) kann bestehen bleiben.

 

Durch das Schwergewichtssystem werden keine Rückverankerungen benötigt.

 

Nachteile:

Aufgrund des desolaten bestehenden Mauerwerkes kann es bereits beim Ein-bau des Verbaus (Spundwände) durch Erschütterungen zu weiteren Schädi-gungen bzw. Teileinstürzen kommen.

 

Bei der Betonage der Vorsatzschale müssen auch die Fehlstellen im Mauer-werk und Unterspülungen mit ausbetoniert werden. Der Materialverbrauch ist hier unsicher.

 

Nachdem die Grundstücksgrenze an der Vorderkante der bestehenden Mauer liegt, würde die Vorsatzschale auf dem Grundstück der Bundesrepublik Deutschland liegen. Gegenüber der Variante 1 müsste eine Hydraulische Nachberechnung des Mains veranlasst werden. Nach telefonischem Kontakt mit dem Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg ist die Zustimmung jedoch fraglich. Es müsste aufgeuzeigt werden, dass es keine andere technische Möglichkeit gibt. Des Weiteren würde hier evtl. ein Grunderwerb erforderlich.

 

 

 

 

3)    Neubau der Kaimauer:

Die 3. mögliche Variante wäre der Rückbau der bestehenden Kaimauer und Erstellung einer neuen Mauer an gleicher Stelle. Die neue Mauer sollte als Schwergewichtsmauer (ohne Rückverankerungen) erstellt werden. Dies entspricht den Regeln der Technik. Ein Querschnitt dieser Variante ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die Baugrubenumschließung muss analog der Variante 1) mit einem geschlossenen Spundwandkasten erfolgen.

 

Vorteile:

Beim Neubau der Kaimauer ist eine „sichere Planung“ möglich.

 

Durch einen Neubau wird ein auf Jahrzehnte sicheres Bauwerk erstellt.

 

Beschädigungen beim Einbringen der Spundwandkästen sind unproblematisch, da die gesamte alte Mauer ausgebaut wird.

 

Durch die identische Lage der neuen zur alten Mauer gibt es keine Probleme mit Grunderwerb und wasserrechtlichen Bestimmungen.

 

Eine Angleichung zum Vorlandbereich ist problemlos möglich. Die momentanen Höhenunterschiede zur Straße, die mit Betoneinfassungen und Grünstreifen ausgeglichen sind, können entfallen. Eine Überplanung des jetzigen Vorlandbereiches (Gehwege, Straße, Parkstände etc.) ist somit unkomplizierter.

 

 

Nachteile:

Als Nachteil bei einem Neubau sind die größeren Abbruch- und Aushubmassen, die entsprechend zu entsorgen sind, zu sehen.

 

Die Variante ist geringfügig teurer als die Variante 1 und 2.

 

 

 

b)    Kostenschätzung:

 

Das Ingenieurbüro HZ Plan GmbH hat für die oben aufgezeigten Varianten je eine Kostenschätzung in Anlehnung an die DIN 276 aufgestellt. Die nachfolgenden geschätzten Kosten beinhalten die Gesamtkosten (Bau- und Baunebenkosten) jedoch ohne einen evtl. erforderlichen Grunderwerb.

 

Kostenschätzung:

 

Variante 1) Rückverankerte Betonvorsatzschale                       ca. 2,66 Mio. €

 

Variante 2) Stat. Ertüchtigung durch Schwergewichtsmauer     ca. 2,73 Mio. €

 

Variante 3) Neubau der Kaimauer                                              ca. 2,87 Mio. €

 

Hinweis:   Ein großer Kostenfaktor ist die Herstellung des erforderlichen wasserdichten Baugrubenverbaus (Spundwandkästen). Allein die Kosten hierfür werden auf brutto rd. 700.000 € geschätzt.

 

Des Weiteren wurden noch folgende zusätzliche Möglichkeiten untersucht und kostenmäßig abgeschätzt:

 

·         Treppenanlage analog Mainpromenade BA II, zusätzliche Kosten ca. 500 €/lfm Treppe.

 

·         Dalben für Hotelschiffsanlegestelle, 4 Stück, zusätzliche Kosten ca. 40.000 €/Psch.

 

 

2.3 Zwischenfazit

Aufgrund des geringen Kostenunterschiedes zwischen den Instandsetzungsvarianten zu einem Neubau sowie die aufgezeigten Nachteile der Instandsetzungsvarianten, die zu nicht vorhersehbaren Mehrkosten führen können, ist ein Abbruch der alten Kaimauer mit anschließendem Neubau anzuraten. Nach ausgiebigen Untersuchungen sprechen sich hierfür auch der Planer sowie der Bodengutachter aus.

 

Die in Anlage 4 dargestellte Variante eines Neubaus stellt einen ersten Lösungsansatz dar, der jetzt im Zusammenhang mit einem Gestaltungskonzept weiter ausgearbeitet werden sollte. Entsprechend des ausgearbeiteten Gestaltungskonzeptes wird sich der Kostenrahmen verändern können.

 

 

3.    Neugestaltung des Oberen Mainkai

 

3.1 Planungsgrundlagen/Gestaltung

Eine wesentliche Grundlage für die Neugestaltung der Mainpromenade bildet das ISEK aus dem Jahre 2006. Hier wurde die Neugestaltung der Mainpromenade als eine Maßnahme mit höchster Priorität eingestuft.

 

Mit dem Rahmenplan wurde im Folgejahr die planerische Grundlage zur Neugestaltung geschaffen. Der Rahmenplan wurde über ein Workshopverfahren gemeinsam mit den Stadtratsfraktionen und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2007 das Ergebnis des Workshopverfahrens zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis wurde in der Folge weiterausgearbeitet (s. Anlage 7). Der Rahmenplan unterteilt den Mainkai in 4 Bauabschnitte. Der Bauabschnitt 1 ist mittlerweile umgesetzt worden.

 

Wesentliche Inhalte des Rahmenplans waren folgende Zielsetzungen:

 

§  Verknüpfungen mit der Stadt durch „Fenster zum Main“

§  Einbeziehung der Schrannenstraße – Alte Burgstrasse als „Stadtfuge“

§  Mainbrücke als ausschließliche Fuß- und Radwegeverbindung

§  Verkehrsberuhigter Bereich von Ritterstrasse bis G-A-Platz

§  Kein Durchgangsverkehr am Mainufer

§  Bauliche Ausformung der Uferkante beibehalten – Lichtkonzept erstellen

§  Potenziale einzelner Gebäude + Parzellen herausarbeiten

·      Gestalterische Verbesserungen privater Fassaden / Zufahrten / Anbauten durch Beratung und Förderung

 

 

 

Ein wesentliches Gestaltungselement war die Anbindung der Innenstadt an den Main über die sog. Stadtfenster. Mit der Gestaltung des Oberen Mainkai können die beiden noch angedachten Stadtfenster attraktiv gestaltet werden und somit der Bezug zum Main als Lebensader gestärkt werden. Desweitern kann sich die Stadt vor allem auch gegenüber den Radtouristen in diesem Stadteingangsbereich besser repräsentieren und für Radfahrer und Wanderer eine attraktivere und verkehrssichere Wegeführung ermöglichen.

 

 

 

Die Umgestaltung des Oberen Mainkai beinhaltet im Rahmenplan (s. Anlage) den Bauabschnitt 2. Wesentliche Aussage im Rahmenplan ist, dass die Stellplätze in diesem Bereich möglichst erhalten bleiben und aber an die Häuserfront verlegt werden sollen. Die restlichen Flächen sollen attraktiv gestaltet werden. Da dieser Bereich auch wichtig für den Kitzinger Ruderverein ist, sollte eine zusätzliche Schiffsanlegestelle hier nicht eingeplant werden. Zudem wäre die Belastung für die direkt anliegenden Anwohner nicht zu rechtfertigen.

 

Folgende Zielsetzungen wurden damals für den 2. Bauabschnitt erarbeitet:

 

- kein Durchgangsverkehr: Mischverkehrsfläche mit ausschließlichem Anliegerverkehr   

  und Parkmöglichkeiten (häuserseitig)

- Alleenartiger Charakter zur Unterstützung der uferparallelen Gebäude

- Erlebnispunkte durch Regattastrecke schaffen

- Anlegemöglichkeiten und Stadtzugang für Flusswanderer

- Durchgang zur Fischergasse im Bereiche „Gauer“ – Gebäude schaffen

- Großzügigere Zu- und Abfahrt durch neuen Platz als weiteres Mainfenster am Bootshaus

  (Slipstelle; Anfahrzone)

 

 

 

3.2 grobe Kostenermittlung Bauabschnitt 2

Aufbauend auf der Abrechnung des ersten Bauabschnittes wurden die Kosten pro m² ermittelt. Im Ergebnis sind hier Kosten in Höhe von 180 € / m² anzusetzen. Bei den Kosten handelt es sich um Bruttokosten inklusive aller Baunebenkosten. Die Kosten wurden bereits auf den aktuellen Stand hochgerechnet. Bezogen auf die Fläche ergeben sich hier Kosten für die Neugestaltung in Höhe von ca. 850.000 €. Dieser Kostenansatz ist als erste Orientierungsgröße zu interpretieren. Dieser kann sich in Abhängigkeit des Gestaltungskonzeptes verändern.

 

3.3 Förderung

Eine erste Anfrage bei der Regierung von Unterfranken durch das Sachgebiet 61 hat ergeben, dass die Maßnahme über das Programm Stadtumbau West förderfähig wäre. Der Fördersatz liegt hier bei 60 % der förderfähigen Kosten. Inwieweit hier ein höherer Ansatz (Struktur- bzw. Härtefond) gewährt werden kann ist im Laufe der Planungen mit der Regierung abzustimmen.

 

3.4 Erschließungsbeiträge

Bei der Umgestaltung der o.g. Maßnahme handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auf der Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kitzingen vom 11.07.2005 (ABS).

Beitragspflichtige Bestandteile sind dabei die Straße und der Gehweg. Die Parkplätze sind dann Beitragspflichtig wenn sie als Anliegerparkplätze ausgelegt werden. Hier ist gem. mit der Politik und den Bürgern eine Lösung zu erarbeiten. Aus Sicht der Stadtplanung ist hier ein Mischparksystem (Anlieger und Besucher) zu erarbeiten.

 

Hierzu ist anzumerken:

Beim Bauabschnitt II   (zw. Evang. Dekanat und Synagoge) wurde für die Umgestaltung dieser Maßnahme eine Sondersatzung erlassen (Anteil Stadt 80 %  /   Anlieger 20 %).

Es wurde aber ausdrücklich betont, dass es sich um einen „einmaligen“ Vorgang handelt, der aufgrund der städtebaulichen Bedeutung der Maßnahme mit keiner anderen Situation in der Stadt Kitzingen zu vergleichen sei und somit keinerlei Präzedenzwirkung entfalten kann. Es sei absolut ausgeschlossen, bei anderen Straßenausbaumaßnahmen vergleichbar vorzugehen. Zudem sind die Anlieger des Oberen Mainkais keiner Doppelbelastung bei einem etwaigen Ausbau der Fischergasse ausgesetzt.

 

 

3.5   Bauabschnitt 3 (Vorfeld Ruderverein)

Der im Rahmenplan definierte Bauabschnitt 3 beinhaltet die Flächen im Vorfeld des Rudervereins bis zur Nordtangente. Ein Großteil der Flächen direkt entlang des Mains befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland welche durch die Bundeswasserstraßenverwaltung in Schweinfurt vertreten wird. Der Kitzinger Ruderverein hat sich in diesem Bereich den Schwimmsteg sowie eine Zuwegung vertraglich gesichert.

Mit einer Vergabe der Planungsleistung über den Bauabschnitt 2 (Oberer Mainkai) besteht die Möglichkeit auch diesen Bauabschnitt mit zu überplanen und damit den Mainkai mit dem Deustergelände zu verbinden. Ziel könnte es sein das dort vorhandene Hafenbecken begehbar/nutzbar zu machen, die Grünflächen attraktiv zu gestalten und feste Steganlagen (vgl. Gartenschaugelände) zu realisieren. Letztendlich befindet sich hier ein Ausgangspunkt für Kanuwanderer welcher auch entsprechend gestaltet werden sollte.

 

Die Stadtverwaltung würde hier zunächst den Kontakt mit dem Kitzinger Ruderverein suchen um abzustimmen inwieweit auch von deren Seite der Wunsch nach einer Aufwertung dieses Bereiches besteht. Sollte hier eine gemeinsame Vorgehensweise gewünscht sein würden die Flächen mit überplant werden. In einer ersten Anfrage beim Eigentümer (Bundeswasserstraßenverwaltung) wurde eine Neugestaltung dieses Bereiches nicht ausgeschlossen sofern diese nicht mit den Interessen des Rudervereins kollidiert.

 

 

3.6 Zwischenfazit

Die Stadtverwaltung empfiehlt mit dem dringend notwendigen Neubau der Kaimauer auch den Oberen Mainkai neu zu gestalten. Dies ist zwingend erforderlich, damit das Gestaltungskonzept für den Oberen Mainkai und der Kaimauer abgestimmt aufeinander werden können. Eine ausschließliche Betrachtung/Umsetzung der Kaimauer ist somit nur schwer möglich. Damit kann eine zusätzliche Beeinträchtigung dieses Bereiches vermieden werden und eines der wesentlichsten Projekte im Innenstadtbereich umgesetzt werden. Aufbauend auf der Rahmenplanung sind die weiteren Planungen (Lph 3 und 4) für eine Neugestaltung zu vergeben. Folgende Zielsetzungen sind dabei zu berücksichtigen:

 

  • Die Parkplätze sind soweit als mit der Gestaltung vereinbar zu erhalten
  • Es ist ein Mischparksystem zu entwickeln, welches die Parkplätze für Besucher als auch für Anwohner nutzbar macht.
  • Der Bereich der Straße ist im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches zu gestalten. Die Gestaltung des ersten Bauabschnittes sollte in Ihren Grundzügen hier fortgesetzt werden.
  • Im Hinblick auf die Erschließungsbeiträge ist ein geeigneter Schlüssel zu erarbeiten. Der Ansatz des ersten Bauabschnittes ist hier nicht anwendbar.
  • Eine Schiffsanlegestelle soll an dieser Stelle nicht weiterverfolgt werden
  • Der Bauabschnitt 3 ist in Abstimmung mit dem Ruderverein mit zu überplanen.  

 

 

4.    Empfehlung der Verwaltung/weiteres Vorgehen

 

Die durch das Ingenieurbüro HZ Plan GmbH aufgezeigten Varianten sind grundsätzlich technisch möglich. Der Planer sowie der im Wasserbau erfahrene Bodengutachter empfehlen jedoch einen Neubau der Kaimauer.

 

Für die 3 aufgezeigten technischen Varianten liegen die Kosten kaum auseinander.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die alte Kaimauer durch einen Neubau ersetzt werden. Bei dieser Variante sind die möglichen „Unsicherheitsfaktoren“ am geringsten und somit die Kostensicherheit am größten. Ein neues, fachgerechtes Bauwerk sichert das Ufergelände für die nächsten Jahrzehnte sicher und dauerhaft.

 

Im Zuge der Erneuerung der Kaimauer sollte zusätzlich der Obere Mainkai mit überplant und neu gestaltet werden – 2. Bauabschnitt Mainpromenade. Als Grundlage kann der vorliegende Rahmenplan aus dem Jahr 2007 (Ergebnisse aus Workshop) herangezogen werden. Hierdurch sind Synergieeffekte möglich. Die Neugestaltung kann im Anschluss an  den Neubau der Kaimauer erfolgen. Die Maßnahme ist über das Programm Stadtumbau West förderfähig.

 

Der Bauabschnitt 3 (Vorfeld am Ruderverein) ist unter den unter Punkt 3.5 genannten Voraussetzungen mit zu überplanen.

 

Nach einer positiven Entscheidung durch den Stadtrat der Stadt Kitzingen sollten die erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Für die erforderlichen Planungsleistungen der Kaimauer sollte ein 2-Stufen-Ingenieurvertrag für die Objektplanung (Leistungsphase 3 – 4 und 5 - 8) und Tragwerksplanung (Leistungsphase 3 sowie 6) erfolgen. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) der Objektplanung kann durch das Stadtbauamt erfolgen. Die Leistungsphasen 4 + 5 der Tragwerksplanung (Ausführungsstatik und Ausführungsplanung) sollte mit den Bauarbeiten zusammen ausgeschrieben werden. Die Bauüberwachung sollte durch das Sachgebiet Tiefbau übernommen werden.

 

Parallel dazu werden für die Neugestaltung des Oberen Mainkai die Planungsleistungen der Leistungsphase 3 und 4 ausgeschrieben. Die Planung der Kaimauer und der Gestaltung können damit optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Ausführungsplanung über die Neugestaltung kann dann im Jahr 2017 vergeben werden. Die Bauüberwachung sollte durch das Sachgebiet Tiefbau übernommen werden.

 

 

Vorschlag möglicher zeitlicher Ablauf:

 

·         Entwurfs- und Genehmigungsplanung Kaimauer und Freianlagen bis März 2016

·         Zuwendungsantrag für Freianlagen bis Juli 2016

·         Erstellung Ausschreibung Kaimauer bis September 2016

·         Vergabe Bauarbeiten Kaimauer im November / Dezember 2016

·         Beginn der Bauarbeiten Kaimauer vor Ort ab März / April 2017

·         Geschätzte Bauzeit Kaimauer 15 Monate

·         Ausschreibung Freianlagen (Vorlandbereich) bis Ende 2017

·         Vergabe Freianlagen im Frühjahr 2018

·         Ausführung Freianlagen nach Fertigstellung der neuen Kaimauer voraussichtlich ab Juni 2018

·         Gesamtfertigstellung bis Ende 2018

 

 

5.    Finanzierung

 

Im Haushalt 2015 wurden für die Kaimauer auf der Planungshaushaltsstelle 1.6901.9590 insgesamt 85.000 € bereitgestellt. Für die bisherigen Vorplanungen und Untersuchungen wurden hiervon rd. 50.000 € ausgegeben. Demnach stehen für 2015 noch rd. 35.000 € zur Verfügung. Zusätzlich müssen noch Mittel für 2015 in Höhe von 45.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Benötigte Mittel für Neubau Kaimauer gem. Kostenschätzung:

 

Haushaltsjahr

Planungs-/Baunebenkosten

Baukosten

2015 (ohne Vorplanung)

80.000 €

--

2016

95.000 €

--

2017

165.000 €

1.800.000 €

2018

30.000 €

700.000 €

Gesamt

370.000 €

2.500. 000 €

 

Gesamtkosten Kaimauer 2,87 Mio. € + 50.000 € Vorplanung!

 

 

Im Haushalt des Jahres 2015 stehen auf der Haushaltsstelle 1.6101.9590 noch ca. 200.000 € für Stadtplanungsprojekte zur Verfügung. Die Mittel zur Erstellung der Entwurfsplanung stehen damit zur Verfügung.

 

Benötigte Mittel für die Neugestaltung

 

Haushaltsjahr

Planungs-/Baunebenkosten

Baukosten

2015 Entwurfsplanung

30.000 €

--

2016 Entwurfsplanung

20.000 €

--

2017 Ausführungsplanung

70.000 €

 

2018

20.000 €

700.000 €

2019

10.000 €

300.000 €

Gesamt

150.000 €

1.000.000 €

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Vorschlag der Verwaltung, den Oberen Mainkai im Zusammenhang mit der Neuerstellung der Kaimauer neu zu gestalten,  wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Neubau der Kaimauer und die Neugestaltung des Oberen Mainkais erforderlichen Planungsleistungen gem. Punkt 4 auszuschreiben und an das wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu vergeben.

 

  1. Die für die weiteren Planungsleistungen in 2015 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.