Betreff
Abbruch der bestehenden Einfeldschulsporthalle und Neubau einer Zweifeldschulsporthalle im Deusterpark. Vergabe der Architektenleistungen nach Durchführung eines VOF-Verfahrens.
Vorlage
2015/177
Aktenzeichen
62/Rü
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.    Ausgangslage

 

In der Sitzung vom 05.02.2015 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass der am 08.11.2012 gefasste Beschluss, eine Zweifeldschulsporthalle mit Mehrzwecknutzung auf dem Deusterareal zu errichten, aufgehoben wird.

Weiterhin wurde beschlossen, dass ein VOF-Verfahren durchzuführen ist. Die bestehende Einfeldschulsporthalle im Deusterpark ist abzubrechen und an gleicher Stelle eine neue Zweifeldschulsporthalle zu errichten.

 

 

2.    VOF-Verfahren

 

Nachdem das ermittelte Architektenhonorar für eine neue Zweifeldschulsporthalle den Schwellenwert in Höhe von 207.000,00 € überschreitet, musste ein VOF-Verfahren durchgeführt werden.

Nach europaweiter Ausschreibung der Maßnahme gingen bei der Stadt Kitzingen 9 Bewerbungen ein. Die eingegangen Unterlagen wurden ausgewertet und am 11.06.2015 dem Beratungsgremium vorgestellt. Dieses besteht aus Mitgliedern aller Fraktionen, der Regierung von Unterfranken, Referenten, Schulleitungen und Teilen der Stadtverwaltung.

Das Beratungsgremium kam zum Ergebnis, dem Architekturbüro Klein & Sänger den

Architektenauftrag für die Maßnahme zu erteilen.

 

 

3.    Kosten

 

Im Jahr 2012 hat die Verwaltung verschiedene Varianten (Sanierung/Neubau) zum Umgang mit der bestehenden Einfeldschulsporthalle erarbeitet und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

Der Gesamtkostenrahmen für den Abbruch der bestehenden Einfeldschulsporthalle und dem Neubau einer Zweifeldschulsporthalle wurde mit ca. 3.745.000,00 €  brutto beziffert (Stand 2012).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.    Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt

 

Im städtischen Haushalt sind aktuell nachfolgende Mittel veranschlagt:

 

HHST.2140.9451:   Abbruch bestehende Halle und Neubau einer Zweifeldschul-

                                sporthalle

        3.855.000,00 €

(zuzüglich MwSt., die im Verwaltungshaushalt gebucht wird)

 

HHST.2140.9491:   Planungskosten 

475.000,00 €

(zuzüglich MwSt., die im Verwaltungshaushalt gebucht wird)

 

 Mittel stehen in 2015 wie folgt zur Verfügung:

 

HHST.2140.9451:   Abbruch bestehender Halle und Neubau einer Zweifeldschul-

         sporthalle

1.420.000,00 €

(zuzüglich MwSt., die im Verwaltungshaushalt ge      bucht wird)

 

HHST.2140.9491:   Planungskosten   

210.000,00 €

(zuzüglich MwSt., die im Verwaltungshaushalt gebucht wird)

 

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Nach Beschluss des Stadtrates am 23.07.2015 kann das Architekturbüro Klein & Sänger mit den Architektenleistungen stufenweise beauftragt werden.

Ebenso sind alle erforderlichen Fachplaner z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro usw. zu beauftragen.

 

In der Planungsphase wird zusammen mit den Architekten und den Schulleitungen der Vorentwurf erarbeitet und die Kostenschätzung ermittelt.

Dieses Ergebnis wird dem Stadtrat vorgestellt und anschließend die Planer mit den Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurf mit Kostenberechnung und Baueingabeplanung) beauftragt.

Außerdem werden die Zuwendungsanträge bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

 

Mit der Bearbeitung des Vorentwurfes und der Kostenschätzung wird derzeit bis Ende 2015 gerechnet, d. h. eine Konkretisierung der Haushaltsmittel ist Ende 2015 möglich.

 

Der Baubeginn für den Neubau wird im 3./4. Quartal 2016 angestrebt.

 

Der Abbruch der bestehenden Einfeldschulsporthalle wird, wie auch der Neubau der geplanten Zweifeldschulsporthalle vom Architekturbüro Klein & Sänger bearbeitet.

Unter der Voraussetzung, dass der Fördermittelgeber eine Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns für die Abbrucharbeiten erteilt, werden die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2016 ausgeführt.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Architektenbüro Klein & Sänger aus München erhält den stufenweisen Auftrag für die Architektenleistungen (Leistungsphasen 1 – 9).

Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit Klein & Sänger zu unterschreiben und alle benötigten Fachingenieure zu beauftragen.