1. Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für die Teilfläche der Ortsstraße Fl.Nr. 388 „Parkplatz an der Würzburger Straße“ (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 2) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 11.06.2015 zugestimmt (siehe Anlage 1).
Zu den Gründen für die Einziehung wird auf die ausführliche Stellungnahme im Sachvortrag zur Beschlussvorlage vom 28.05.2015 verwiesen (siehe Anlage 3).
2. Die Absicht der Einziehung für die Teilfläche der Ortsstraße Fl.Nr. 388 „Parkplatz an der Würzburger Straße“ wurde vom 20.06. – 21.09.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Da hiergegen keine Einwände eingegangen sind, wird die Teilfläche gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG eingezogen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Eine Teilfläche der Ortsstraße Fl.Nr. 388 „Parkplatz an der Würzburger Straße“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuziehen.