Betreff
"Der Falter";
hier: Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages
Vorlage
2015/223
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

·         Der Stadtrat hat sich vor Jahresfrist intensiv mit der Frage einer Fortführung des Vertrages mit dem Herausgeber (HG) befasst.

Am Ende der Diskussion stand ein Beschluss, wonach mit 23:5 Stimmen für zunächst ein weiteres Jahr votiert wurde.

 

·         12 Ausgaben später stellt sich diese Frage erneut, wobei dem HG die Kritikpunkte (insbesondere „auswärtige“ Anzeigen sowie die Platzierung von Anzeigen durch Unternehmen/Institutionen in Verbindung mit Berichterstattung über diese) übermittelt wurde. Es lässt sich feststellen, dass der HG diese Kritik weitgehend beherzigt hat und die Qualität des „Falter“ erhalten geblieben ist.

 

·         Unverändert bleiben sollen im Falle einer Verlängerung die Konditionen des Vertrages, das heißt es ist auch im möglichen 4. - 6. Jahr nicht an eine Erhöhung der monatlichen Vergütung gedacht.

 

·         Der „Geburtsfehler“, dass der „Falter“ auch künftig nicht als offizielles Amtsblatt im Sinne der  Gemeindeordnung taugt, besteht weiter.

Als anspruchsvolles Stadtmagazin aber sucht der „Falter“ in der Region seinesgleichen und wird von der Bevölkerung positiv angenommen.

 

·         Der Aufwand für die Koordinierende Hauptverwaltung ist nicht unerheblich, allerdings haben sich die Abläufe längst eingespielt, so dass der Aufwand im Schnitt mit 6 Stunden/ je Exemplar geschätzt wird.

 

Hinweis: Vor der Entscheidung in öffentlicher Stadtratssitzung besteht die Möglichkeit, dem HG in nichtöffentlicher Finanzausschusssitzung Fragen rund um alle Aspekte des „Falter“ zu stellen.

 

1.    Vom Sachvertrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, die Vereinbarung vom 11.12.2012 zur periodischen Herausgabe des Stadtmagazins „Der Falter“ einschließlich „Amtliche Mitteilungen“ bis zum 31.12.2018 zu verlängern.