Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-
men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen -
Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungspro-
gramm Soziale Stadt aufgenommen. Die
Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrier-
ten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung
"Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschie-
dene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils
beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und
funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale
Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei
soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt
werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen
mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu fördern.
Die Aufwertungsmaßnahmen zielen insgesamt
auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch
auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Die bisher
umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz sowie der
Umbau des Pfarrzentrums St. Vinzenz zum Stadtteilzentrum sowie die vielen eigenorgani-
sierten Vorhaben (Rama Dama, Winterzauber
usw.) haben bisher wesentlich zur Stabilisie-
rung und Aufwertung des gesamten Stadtteils
beigetragen. Dazu gehören auch die Aktivitäten im Zusammenhang von Entente
Florale. Mit hohem Engagement aller Beteiligten aus dem Stadtteil Siedlung
konnte der europaweite Erfolg realisiert werden.
Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine
Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement un-
terstützt und den Arbeitskreis Soziale Stadt
inhaltlich vorbereitet. Damit ist es möglich, dass die Erneuerung des
Stadtteils eine breite Akzeptanz erhält.
Der Schwerpunkt der anstehenden Aufgaben
konzentriert sich auf den Start des Stadtteil-
zentrums und die Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes. In diesem Zusam-
menhang sind die bisherigen
Aufwertungsmaßnahmen zu evaluieren und weitere erforderli-
che Aufgaben zu benennen.
Mit der Partizipation verschiedener Akteure
(wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie
insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung)
verfolgen die Maßnahmen das
"Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige
Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewähr-
leisten.
1.
Planungs-
und Untersuchungsmaßnahmen
1.1 Im
Jahr 2016 soll das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Die
bisher
durchgeführten Projekte, generellen
Abweichungen zum bestehenden Integrierten Hand-
lungskonzept und neue Gegebenheiten im
Quartier machen diese Fortschreibung not-
wendig.
2.
Sonstige
Maßnahmen
2.1 Der
Verfügungsfonds ermöglicht die Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung
und
Beteiligung der Bewohner. Der
Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung, basierend auf den
Rahmenbedingungen und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale
Stadt“.
2.2 Der
Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver
Projekte zur
Stärkung der Lebensraumqualität und damit auch
zur Stabilisierung und Förderung der Identifikation im Quartier und mit dem
Quartier. Mit dem Instrument Investitionsfonds sollen kleine Maßnahmen im
investiven Bereich kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden.
2.3 Ziel
des integrierten Handlungskonzeptes ist es, durch den Einsatz des Quartiersmana-
gements den Stadtteil in sich zu stärken,
seine zentrale Versorgungsfunktion zu bewahren und die Bewohner aktiv in die
Entwicklung ihres Stadtteils einzubinden. Das Quartiersmanagement soll die Identifikation
der Einwohner mit ihrem Stadtteil fördern, sie
aktivieren und vor allem Vernetzungsarbeit
vor Ort leisten.
2.4 Der
Spielplatz an der Königsberger Straße (zwischen Königsberger Straße, Böhmer-
waldstraße und Ernst-Reuter-Straße) soll
unter entsprechender Bürgerbeteiligung auf-
gewertet werden.
1. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2016 - 2019 wie folgt festgesetzt:
2016: 123.600 €
2017: 108.600 €
2018: 73.600 €
2019: 73.600 €
Gesamt 2016 - 2019: 379.400 €
2. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.