Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt; Bedarfsmitteilung 2016
Vorlage
2015/228
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-

men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen - Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungspro-

gramm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrier-

ten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschie-

dene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu fördern.

 

Die Aufwertungsmaßnahmen zielen insgesamt auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz sowie der Umbau des Pfarrzentrums St. Vinzenz zum Stadtteilzentrum sowie die vielen eigenorgani-

sierten Vorhaben (Rama Dama, Winterzauber usw.) haben bisher wesentlich zur Stabilisie-

rung und Aufwertung des gesamten Stadtteils beigetragen. Dazu gehören auch die Aktivitäten im Zusammenhang von Entente Florale. Mit hohem Engagement aller Beteiligten aus dem Stadtteil Siedlung konnte der europaweite Erfolg realisiert werden.

 

Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement un-

terstützt und den Arbeitskreis Soziale Stadt inhaltlich vorbereitet. Damit ist es möglich, dass die Erneuerung des Stadtteils eine breite Akzeptanz erhält.

 

Der Schwerpunkt der anstehenden Aufgaben konzentriert sich auf den Start des Stadtteil-

zentrums und die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes. In diesem Zusam-

menhang sind die bisherigen Aufwertungsmaßnahmen zu evaluieren und weitere erforderli-

che Aufgaben zu benennen.

 

Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung)

verfolgen die Maßnahmen das "Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewähr-

leisten.

 

1.      Planungs- und Untersuchungsmaßnahmen

1.1  Im Jahr 2016 soll das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Die bisher

durchgeführten Projekte, generellen Abweichungen zum bestehenden Integrierten Hand-

lungskonzept und neue Gegebenheiten im Quartier machen diese Fortschreibung not-

wendig.

 

 

2.      Sonstige Maßnahmen

2.1  Der Verfügungsfonds ermöglicht die Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung und

Beteiligung der Bewohner. Der Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung, basierend auf den Rahmenbedingungen und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt“.

 

2.2  Der Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur

Stärkung der Lebensraumqualität und damit auch zur Stabilisierung und Förderung der Identifikation im Quartier und mit dem Quartier. Mit dem Instrument Investitionsfonds sollen kleine Maßnahmen im investiven Bereich kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden.

 

2.3  Ziel des integrierten Handlungskonzeptes ist es, durch den Einsatz des Quartiersmana-

gements den Stadtteil in sich zu stärken, seine zentrale Versorgungsfunktion zu bewahren und die Bewohner aktiv in die Entwicklung ihres Stadtteils einzubinden. Das Quartiersmanagement soll die Identifikation der Einwohner mit ihrem Stadtteil fördern, sie

aktivieren und vor allem Vernetzungsarbeit vor Ort leisten.

 

2.4  Der Spielplatz an der Königsberger Straße (zwischen Königsberger Straße, Böhmer-

waldstraße und Ernst-Reuter-Straße) soll unter entsprechender Bürgerbeteiligung auf-

gewertet werden.

 

1.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2016 - 2019 wie folgt festgesetzt:

 

2016:                                            123.600 €

2017:                                            108.600 €

2018:                                              73.600 €

2019:                                              73.600 €

Gesamt 2016 - 2019:                  379.400 €

 

 

2.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.