Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2016
Vorlage
2015/229
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-

men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

1.       Tiefbaumaßnahme

1.1     Sanierung Alte Mainbrücke

Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Innenstadterneuerung zu sehen und steht in Abhängigkeit der Schadensbegutachtung (Beschluss vom 18.10.2012).

Die Bauwerksprüfung hat in 2014 stattgefunden. Die Ergebnisse liegen der Stadt

Kitzingen vor.

 

2.       Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

2.1     Förderprogramm der Stadt Kitzingen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

2.2     Privatmaßnahmen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Vorhaben.

 

2.3     Privatmaßnahme Fastnachtverband, Errichtung eines Schulungszentrums mit Veran-

staltungsraum - Dt. Fastnachtmuseum, Luitpoldstr. 6 und 8

Der Fastnacht-Verband Franken e. V., vertreten durch Herrn Schlereth, hat die Grund-

stücke Luitpoldstr. 6 und 8 für die Errichtung eines Schulungszentrums mit Veranstal-

tungsraum als Erweiterung zum Deutschen Fastnachtmuseum erworben.

Nach Aussage der Regierung von Unterfranken ist dieses Vorhaben grundsätzlich

förderfähig. Es handelt sich um eine Privatmaßnahme der Städtebauförderung.

 

Die hier nicht genannten Projekte werden zurück gestellt (u. a. Lichtkonzept Altstadt, Veröf-

fentlichung Wohnungsmarktanalyse, Beschilderungskonzept Innenstadt) oder im Zusam-

menhang mit anderen Entscheidungen zur Erneuerung der Innenstadt oder Weiterentwick-

lung der Marshall Heights, Kaiserstr. 17 vorbereitet.

 

1.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2016 - 2019 wie folgt festgesetzt:

 

2016:                                            175.000 €

2017:                                            945.000 €

2018:                                            945.000 €

2019:                                            175.000 €

Gesamt 2016 - 2019:               2.240.000 €

 

 

2.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.