Betreff
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfäche südl. der Flugplatzstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2016/011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Ausgangslage

Mit der Sitzungsvorlage Nr. 2015/200 wurde der Verwaltungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 24.09.2015 über das geplante Bauvorhaben (Errichtung eines Wohnhauses) am Fröhstockheimer Weg südlich der Flugplatzstraße und die rechtlichen Voraussetzungen umfassend informiert (Anlage 1).

Auf die fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen wurde in der o.g. Vorlage sowie im mündlichen Vortrag während der Sitzung ausführlich eingegangen. Es besteht zur Zeit kein Baurecht für den Bereich.

Es handelt sich um eine Fläche im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine bauliche Entwicklung steht dem Grundsatzbeschluss zur „städtischen Baulandpolitik“ entgegen. Der Stadtrat muss der Entwicklung seine Zustimmung erteilen.

Das geplante Vorhaben kann derzeit nicht genehmigt werden.

Die Verwaltung wurde jedoch vom Gremium beauftragt, ein Verfahren zur Schaffung von Baurecht einzuleiten. Näheres ist der o.g. Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

2.      Nächste Schritte

Nach Beschlussfassung durch den Verwaltungs- und Bauausschuss – und soweit durch den Stadtrat erforderlich – werden folgende Schritte eingeleitet:

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden zum Satzungsentwurf

- öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs zur Öffentlichkeitsbeteiligung

-Treffen einer Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Erschließungskosten durch die privaten Antragsteller (vor Satzungsbeschluss)

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, für einen Teilbereich südlich der Flugplatzstraße entsprechend Anlage 1 eine Einbeziehungsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.