1 Ausgangssituation

Bereits im Jahr 2006 wurde im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) die Neugestaltung der Mainpromenade als Maßnahme mit höchster Priorität eingestuft. Aus dem Konzept wurde der Rahmenplan für die Mainpromenade entwickelt, der den Mainkai in vier Bauabschnitte einteilt. Der erste Bauabschnitt von der Feuerwehr bis hinauf zur Zufahrt vom Gustav-Adolf-Platz wurde bereits umgesetzt.

Im Zuge des zwingend notwendigen Neubaus der Kaimauer entlang des Oberen Mainkais hat der Stadtrat am 30.07.2015 beschlossen, Synergien bei den Bautätigkeiten zu nutzen und im gleichen Zuge den Bauabschnitt 2 des Oberen Mainkais (Gustav-Adolf-Platz bis zum Ruderclub) umzusetzen. Die Stadtverwaltung wurde gebeten Gespräche mit dem Ruderclub zu führen um ggf. in diesem Zuge auch das Vorfeld des Ruderclubs mitzugestalten.

Hier hat das Sachgebiet 61 angesetzt und einen Vorentwurf für die Neugestaltung entwickelt, die sich an die aktuellen Entwicklungen und Ansprüche in der Bevölkerung anpasst.

2 Lage im Stadtgebiet und Bedeutung

Der Obere Mainkai liegt auf der westlichen Mainseite in direkter Nähe zur Kitzinger Innenstadt. Der Zugang erfolgt entweder über den Gustav-Adolf-Platz im Süden oder die Fischergasse im Norden.

Der Obere Mainkai hat für die Stadt Kitzingen eine hohe touristische Bedeutung. Von Norden kommend stellt er das Eingangstor zur Kitzinger Altstadt dar, die insbesondere von den Schifffahrtsreisenden wahrgenommen wird. Doch auch Wanderer, ob zu Fuß, zu Rad oder auf dem Wasser, betreten an dieser Stelle erstmals die Kitzinger Innenstadt. Dieser Bedeutung wird der Obere Mainkai in seiner aktuellen Form nicht gerecht. Nicht nur aufgrund des gesperrten Gehweges entlang des Mains ist der Stadteingang wenig attraktiv. Auch die Gestaltung des öffentlichen Raums ist wenig ansprechend, die Wegeführung für Wanderer oftmals zu undurchsichtig. Flusswanderern bietet der Obere Mainkai keine Möglichkeit anzulegen.

3 Rahmenplan Mainpromenade (Anlage 1)

Der Rahmenplan Mainpromenade wurde 2007 auf Basis des ISEK während eines Workshops entwickelt. Wesentlich war für den zweiten Bauabschnitt, dass die Stellplätze auf die Gebäudeseite verlegt werden, um eine Promenade entlang des Mains errichten zu können. Soweit es möglich ist, sollten die Stellplätze erhalten werden. Auf eine zusätzliche Schiffsanlegestelle soll hier zugunsten des Rudersports verzichtet werden.

Darüber hinaus sollte der Obere Mainkai für den Durchgangsverkehr geschlossen und nur noch für die Anwohner zugänglich gemacht werden. Von dieser Regelung betroffen sind dabei auch die Stellplätze, die als Anwohnerparkplätze dienen sollen.

Der Rahmenplan sieht zudem die Gestaltung des Oberen Mainkais als Allee vor. Die Einrichtung von Erlebnispunkten durch eine Regattastrecke, Anlegemöglichkeiten für Flusswanderer, ein Durchgang zur Fischergasse im Bereich „Gauer“-Gebäude sowie  eine großzügigere Zu- und Abfahrt durch einen neuen Platz am Bootshaus sind weitere Zielsetzungen des Rahmenplans.

4 Neuplanung Oberer Mainkai (Anlage 2)

Das Sachgebiet 61 hat sich bei der Vorentwurfsbearbeitung zur Neugestaltung des Oberen Mainkais in den wesentlichen Punkten an dem Rahmenplan orientiert, wie in den folgenden Punkten erläutert wird.

4.1 Planungsumgriff

Im Zuge der Planungen wurde ein Abstimmungsgespräch mit den Vertretern des Ruderclubs geführt. Die Vertreter haben eine Überplanung Ihres Vorfeldes auch unter Einbeziehung der vorhandenen Bucht ausdrücklich begrüßt. Aus diesem Grunde wurde der Umgriff größer gefasst und beginnt mit der Zufahrt vom Gustav-Adolf-Platz im Süden und endet mit der geplanten Treppenanlage zum Deuster – Areal im Norden (s. Anlage 2). Neben dem Bauabschnitt 2 wurden somit auch große Teile des Bauabschnittes 3 in die Planung einbezogen.

4.2 Grundsätzliches

Das Ziel der Neugestaltung war es den Main erlebbar zu machen. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (Erhalt der PKW-Stellplätze, begrenzter Raum) wurde die Planung daraufhin optimiert. Grundgedanke ist daher eine durchgehende Treppenanlage mit Sitzstufen entlang des Mains. Um diese umsetzen zu können wurde eine Konstruktion gewählt bei der die Treppenanlage auskragt und so über dem Main schwebt. Damit kann zum einen Platz für eine Promenade geschaffen werden und zum anderen eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität am Main erreicht werden. Die Treppenanlage wird an zwei Stellen durch einen Stadtbalkon unterbrochen, der gleichzeitig eine Art Platzcharakter erhalten und die Mainpromenade gliedern soll. Die Stadtbalkone wurden zum einen als Übergang vom bestehenden Mainkai zur Neuplanung eingeplant und vor dem sog. Gauer-Gebäude welches hier städtebaulich prägend ist und auch im Rahmenplan schon mit einer möglichen Durchbindung zur Fischergasse vorgesehen war. Die Neugestaltung gliedert den Oberen Mainkai somit in verschiedene Bereiche. Im Süden schließt der Obere Mainkai an den bereits umgesetzten Bauabschnitt 1 an. Hier wird die verwendete Materialität aufgenommen und fortgeführt. In diesem Bereich sowie im Bereich des „Gauer“-Gebäudes ragen Stadtbalkone auf den Main hinaus, während zwischen diesen beiden Bereichen und weiter nach Norden laufend Treppenstufen einen ungehinderten Zugang zum Main gewähren.

4.3 Verkehr

Der Verkehr soll im Bereich des Oberen Mainkais als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Ziel ist die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und den Charakter einer Mainpromenade zu stärken. 

4.3.1 PKW

Der PKW-Verkehr wird im Vergleich zur aktuellen Situation vor Ort weniger priorisiert. Neben der deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf Schrittgeschwindigkeit, ist hier vor allem die Verbesserung der Parksituation für die Anwohner als Maßnahme zur Beruhigung des Areals zu nennen.

Die Stellplätze sollen vom Main an die Gebäudeseite verlagert werden. Damit wird der Bereich unmittelbar am Main frei für eine attraktive Gestaltung im Sinne einer Promenade. Eine Steigerung der Wohnqualität für die Anlieger sowie eine deutliche Steigerung der Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr sind als Folge zu erwarten. Von den derzeit 50 vorhandenen Stellplätzen im öffentlichen Raum, konnten durch die Verlagerung an die Gebäudeseite und die notwendige Freihaltung der Zufahrten noch 32 Stellplätze erhalten werden.

Die Verkehrsführung bleibt im Wesentlichen im Bestand erhalten. Das bedeutet, dass die Einbahnstraßenregelung vom Gustav-Adolf-Platz kommend bis zum Bootshaus aufrechterhalten wird. Eine Zufahrt von der Fischergasse zum Bootshaus im Norden ist weiterhin möglich, um den Verkehr zum Ruderclub abzufangen.

4.3.2 Radfahrer

Die Situation für den Radverkehr (insb. den Radtourismus) soll durch die Umgestaltung der Mainpromenade deutlich verbessert werden. Der Radverkehr wird hier gleichberechtigt mit dem PKW-Verkehr auf einer Fahrbahn abgewickelt. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird die Sicherheit für Radfahrer erhöht und auch die gemeinsame Verkehrsführung trägt zu einer besseren Sichtbarkeit der Radfahrer im Verkehr bei.

Der Radverkehr wird trotz Einbahnstraßenverkehr in beiden Richtungen möglich sein. Zusätzlich sollen für Radwanderer neue Beschilderungen die Wegeführung entlang der Radwanderwege verbessern.

4.3.3 Fußgänger

Von der Umgestaltung des Oberen Mainkais wird auch der Fußgängerverkehr profitieren. Neben der Wegeführung entlang der Gebäude soll eine Promenade ausgebildet werden, die sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität auszeichnet.

Treppenanlagen ermöglichen den ungehinderten Zugang an das Wasser. Stadtbalkone schaffen Ruhebereiche, die zum Verweilen einladen und auch hier die Nähe zum Wasser herstellen. Vor dem „Gauer“-Gebäude entsteht eine Platzsituation, die die städtebauliche Besonderheit des Gebäudes unterstreicht. Stellplätze werden zu diesem Zweck vor dem Gebäude nicht ausgewiesen.

4.4 Begrünungskonzept

Im Vergleich zu dem Rahmenplan Mainpromenade wurde die Begrünung entlang des Oberen Mainkais reduziert. Dafür sind zwei Gründe maßgebend. Eine Bepflanzung der Straße in Form einer Allee – so wie es in dem Rahmenplan vorgeschlagen wurde – würde zu einer massiven Verschattung der Gebäude führen. Die Ausrichtung der Gebäude nach Osten hin ist für eine Belichtung der Innenräume bereits heute nicht optimal. Eine zusätzliche Einschränkung des Lichteinfalls sollte daher vermieden werden. Darüber hinaus ist eine dichte Bepflanzung mit Bäumen entlang des Mains für eine Eingangssituation in die Stadt nicht angemessen. Touristen entlang des Flusses können die Stadtsilhoutte bei dieser Form der Gestaltung nicht wahrnehmen, der Eindruck von Urbanität geht verloren. Gleichermaßen ist die Sicht für Rad- und Fußwandernde von der Stadt auf den Main eingeschränkt.

Das neue Konzept sieht eine punktuelle Bepflanzung im südlichen und mittleren Abschnitt des Oberen Mainkais vor. Nach Norden hin, wo sich der Übergang in den Grünbereich befindet, verdichtet sich die Bepflanzung allmählich.

4.5 Möblierungskonzept

Für das Möblierungskonzept für den öffentlichen Raum sind vorwiegend feste Elemente angedacht. Dies beinhaltet Sitzpodeste aus Stahlbeton mit Holzauflagen auf den Stadtbalkonen und im nördlichen Bereich des Oberen Mainkais. Integriert in diese Podeste sind Baumpflanzungen, die beim Verweilen im Sommer auch Schatten spenden.

Auf den Treppenanlagen zum Wasser hin werden ebenfalls Holzauflagen als Sitzflächen eingesetzt, um die Aufenthaltsqualität und den Sitzkomfort zu erhöhen. Weitere Sitzmöglichkeiten stehen zwischen den Stadtbalkonen in Form von Bänken zur Verfügung. Abfalleimer sind in der Nähe der Sitzgelegenheit ebenfalls angedacht.

Als Beleuchtungselement sollen die bereits vorhandenen Laternen übernommen werden. Es ist auch an eine Beleuchtung der Sitzflächen gedacht. Inwieweit die Installation von Pollern erforderlich wird soll in der weiterführenden Planung auch gemeinsam mit den Bürgern und der Politik erörtert werden.

4.6 Ruderclub und angrenzender Grünraum

Im Bereich des Ruderclubs und der angrenzenden Grünfläche (Bauabschnitt 3) sind weitere Maßnahmen angedacht. Insbesondere ist hier eine Verbreiterung des Geh- und Radwegs vorgesehen, um Fußgänger und Radfahrer nebeneinander sicher zu führen.

Für den Ruderclub ist eine neue Steganlage geplant, über die sie komfortabel an den Main gelangen können. Der Zugang erfolgt über eine hölzerne Auflage als Weg über die Wiese.

Das vorhandene Becken soll aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang kann die angrenzende Wiese als Liegefläche genutzt werden. Im südlichen Bereich des Grünzugs sollen Stellplätze für Fahrräder eingerichtet werden. Zusätzlich bestünde im Falle einer Einigung mit den Eigentümern die Möglichkeit, den im Norden gelegenen und wenig genutzten Turm als gastronomische Einrichtung für die Sommermonate einzusetzen.

In der Nähe des Kreisels im nördlichen Bereich soll die Einrichtung einer Treppenanlage den komfortablen Zugang zum Deuster-Areal ermöglichen.

5 Abstimmung der Planung

Das Sachgebiet 61 hat sich bei der Entwicklung des Vorentwurfs bereits mit dem Sachgebiet 63 sowie dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Kitzingen (Abt. Wasserrecht) abgestimmt. Hierbei wurden der Stadt bereits Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bearbeitung und für die spätere Umsetzung mitgegeben.

Insbesondere von Bedeutung ist hierbei, dass die quer zur Fließrichtung verlaufenden Elemente, wie z.B die Geländer der Stadtbalkone, demontierbar sein müssen, um im Falle eines Hochwassers keine Stauung zu provozieren. Es wurde auf mögliche Schäden an festen Möblierungselementen (Straßenlaternen, Pollern, Sitzpodesten) hingewiesen, die durch Treibgut bei Hochwasser hervorgerufen werden können. Weiterhin weist das Wasserwirtschaftsamt auf eine schlanke Ausführung der auskragenden Elemente hin.

Sowohl Wasserwirtschaftsamt als auch Landratsamt begrüßen eine mögliche Ausbaggerung des nördlich gelegenen Beckens. Es wird jedoch auf mögliche Belastungen des Bodens hingewiesen, die eine entsprechende Entsorgung nach sich zieht.

 

Desweiteren wurden erste Gespräche mit dem Wasserschifffahrtsamt in Schweinfurt geführt welche für die Flächen im Bereich des Ruderclubs verantwortlich sind. Einer Überplanung steht unter der Voraussetzung, dass der Ruderclub zustimmt, grundsätzlich nichts entgegen. Weitere Gespräche werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte geführt.

Eine weitere Abstimmung ist mit dem Ruderclub vor Ort erfolgt. Dieser begrüßt die Neuplanung der angrenzenden Flächen sehr.

 

6 Kostenschätzung

Die Kostenschätzung für die Neugestaltung des Oberen Mainkais beziehen sich auf die Bauabschnitte 2 und 3 des Rahmenplans Mainpromenade und fallen entsprechend höher aus, als die Angaben, die in der Sitzungsvorlage vom 30.07.2015 (Kaimauer und Bauabschnitt 2) genannt wurden.

Die Baukosten werden für die Neugestaltung des Oberen Mainkais wie folgt geschätzt:

 

Brutto (€/m², €/m)

Menge (m², m)

Summe (ca.)

Flächengestaltung inklusive Möblierung und Bepflanzung (m²)

200,00

4.800,00

960.000,00 €

Steganlagen (m²)

900,00

210,00

190.000,00 €

Treppenanlage (m)

1.200,00

140,00

170.000,00 €

Podestanlagen (m)

790,00

60,00

50.000,00 €

Hafenbeckenanlage (pauschal)

 

 

90.000,00 €

Grünflächengestaltung (m²)

10,00

1.500,00

20.000,00 €

Bootsrampe (m²)

180,00

75,00

20.000,00 €

Baukosten

 

 

1.500.000,00 €

Baunebenkosten

 

 

120.000,00 €

Gesamtkosten

 

 

1.620.000,00 €

 

Die Positionen „Treppenanlage“ und „Podestanlagen“ tragen dazu bei, dass eine Reduzierung der Kosten für die Erneuerung der Kaimauer zu erwarten sind.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2015 beschlossen, dass in Bezug auf die Erneuerung der Kaimauer der Neubau einer Sanierung vorzuziehen ist. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich auf 2.870.000,00 € inkl. Baunebenkosten.

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Oberen Mainkais und die Erneuerung der Kaimauer belaufen sich damit auf gerundet 4.500.000,00 €.

Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung) werden die konkreten Kosten für die Maßnahme zur Umgestaltung des Oberen Mainkais berechnet. Basierend auf dieser Berechnung und dem Förderbescheid der Regierung von Unterfranken werden die Kosten entsprechend verifiziert.

Bei der Beauftragung der externen Leistungen sollten Synergien zwischen der Erneuerung der Kaimauer und der Umgestaltung genutzt werden.

 

7 Finanzierung und Förderung

7.1 Haushalt

Auf der Haushaltsstelle 1.6101.9590 sind folgende Mittel zur Umgestaltung des Oberen Mainkais vorgesehen:

 

Haushaltsjahr

Planungs-/Baunebenkosten

Baukosten

2016 (LP 3-4)

50.000,00 €

1.000.000,00 €

2017 (LP 5-8)

70.000,00 €

500.000,00 €

Gesamt

120.000,00 €

1.000.000,00 €

 

Für den Neubau der Kaimauer werden auf der Planungshaushaltsstelle 1.6901.9590 folgende Mittel bereitgestellt:

 

Haushaltsjahr

Planungs-/Baunebenkosten

Baukosten

2016

175.000 € (inkl. Haushaltsrest)

--

2017

165.000 €

1.800.000 €

2018

30.000 €

700.000 €

Gesamt

370.000 €

2.500. 000 €

 

7.2 Förderung

In einem ersten Gespräch wurde von der Regierung von Unterfranken eine Förderung der Gestaltung des Mainkais mit mindestens 60% im Rahmen des Programms Stadtumbau West in Aussicht gestellt. Eine Förderung über den Struktur- bzw. Härtefond von 80% ist nach Aussagen der Regierung von Unterfranken nicht mehr möglich. Die Kaimauer wurde als nicht förderfähig angesehen.

Mit dem hier vorliegenden  Planungsansatz (Treppenanlagen, Podeste) wurde die Kaimauer in das Gestaltungskonzept integriert und daher in einem Folgegespräch als förderfähig eingeschätzt. Aufgrund der anspruchsvollen Gestaltung soll zumindest der sichtbare Teil über der Wasseroberfläche gefördert werden. Das bedeutet, dass auch große Teile der Kaimauer über das Förderprogramm Stadtumbau West gefördert werden sollen. Die Details sind im Laufe der Planungen mit der Regierung von Unterfranken weiter zu konkretisieren.

Dadurch ergeben sich im Hinblick auf die Finanzierung völlig neue Rahmenbedingungen die sich zusammen mit der Tatsache, dass die Planung seitens des Sachgebietes Stadtplanung und Bauordnung erstellt wurde, extrem entlastend für den städtischen Haushalt auswirken können.

Mit dem bestehenden Haushalt ist die Verwaltung handlungsfähig mit dem Folgehaushalt wird dann auf Grundlage der Kostenberechnung die abschließende Mittelanmeldung erfolgen.

 

7.3 Erschließungsbeiträge

Bei der Umgestaltung der vorgestellten Maßnahme handelt es sich um eine beitragspflichte Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auf der Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kitzingen vom 11.07.2005 (ABS).

Beitragspflichtige Bestandteile sind dabei die Straße und der Gehweg. Die Parkplätze sind dann beitragspflichtig, wenn sie als Anliegerparkplätze ausgelegt werden. Hier ist gemeinsam mit der Politik und den Bürgern im Zuge der Erstellung der Entwurfsplanung eine Lösung zu erarbeiten.

Hierzu ist anzumerken:

Beim Bauabschnitt 2 (zw. Evang. Dekanat und Synagoge) wurde für die Umgestaltung dieser Maßnahme eine Sondersatzung erlassen (Anteil Stadt 80% / Anlieger 20%). Es wurde aber ausdrücklich betont, dass es sich um einen „einmaligen“ Vorgang handelt, der aufgrund der städtebaulichen Bedeutung der Maßnahme mit keiner anderen Situation in der Stadt Kitzingen zu vergleichen sei und somit keinerlei Präzedenzwirkung entfalten kann. Es sei absolut ausgeschlossen, bei anderen Straßenausbaumaßnahmen vergleichbar vorzugehen. Zudem sind die Anlieger des Oberen Mainkais keiner Doppelbelastung bei einem etwaigen Ausbau der Fischergasse ausgesetzt.

8 Weiteres Vorgehen

Nach dem Grundsatzbeschluss erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 sowie 5 bis 8 durch einen zweistufigen Rahmenvertrag durch das Sachgebiet 61. In der ersten Stufe wird dabei die vorliegende Vorentwurfsplanung verfeinert und für die Leistungsphasen 5 bis 8 vorbereitet. Die gestalterischen Inhalte sind dabei als obligatorisch anzusehen und nur noch im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Sachgebiet 61 zu verändern. Im Falle einer guten Zusammenarbeit wird das Büro dann mit den weiterführenden Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt. Der Oberbürgermeister erhält die entsprechenden Ermächtigungen für die Vergabe der Aufträge.

Parallel hierzu wird das Sachgebiet Tiefbau die weiterführenden Planungen für die Kaimauer vergeben. Die beiden Planungen werden dann in der Folge aufeinander abgestimmt und Schnittstellen definiert.

Bis Ende 2016 sollen die Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4 vorliegen. Parallel soll die Planung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vorgestellt werden.

Mit Abschluss der Planungsphasen 3 und 4 wird das Vorhaben an das Landratsamt zur Genehmigung übergeben und der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

Nach erfolgter Genehmigung erfolgt die gemeinsame Beauftragung der Umsetzung der Umgestaltungen des Oberen Mainkais und der Neubau der Kaimauer mit den Leistungsphasen 5 bis 8.

Der Bau ist nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes außerhalb der Hochwasserzeit durchzuführen. Dies entspricht einem Baubeginn im April 2017. Die Bauzeiten für die einzelnen Maßnahmen gliedern sich wie folgt:

 

Maßnahme

Bauzeit

Erneuerung der Kaimauer

ca. 15 Monate

Umgestaltung Promenade

ca. 6 Monate

Anlegen der Grünanlage „Hafenbecken“

ca. 3 Monate

 

Daraus ergibt sich eine Gesamtbauzeit von 24 Monaten. Die Bauzeit kann sich abhängig vom Eintritt von Hochwasserereignissen entsprechend verlängern.

9 Fazit und Vorschlag der Verwaltung

Das Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung hat sich mit der Neugestaltung des Oberen Mainkais befasst und eine Vorentwurfsplanung entwickelt, die verstärkt auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Anwohnern, Touristen und Stadt eingeht.

Ziel der Planung war es die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und den Main als Lebensader tatsächlich erlebbar zu machen. Neben der Verlagerung der Stellplätze ist vor allem die gleichberechtigte Abwicklung aller Verkehrsarten Kerninhalt der Neuplanung. Durch die Führung von Fahrbahn und Fußwegen auf einer Ebene soll eine Verkehrsberuhigung erreicht werden.

Die Aufenthaltsqualität im gesamten Bereich wird deutlich erhöht. Dafür sorgen insbesondere die neu angelegte Promenade mit gestalterischen Elementen wie Stadtbalkonen und Treppenanlagen zum Main sowie die fest eingerichtete, hochwertige Möblierung.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, über einen zweistufigen Rahmenvertrag die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 1) sowie 5 bis 8 (Stufe 2) auf Basis der vorliegenden Vorentwurfsplanung zu vergeben. Der Oberbürgermeister erhält die entsprechenden Ermächtigungen zum Abschluss dieses Vertrages und zur Beauftragung des Büros.

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Vorentwurf zur Neugestaltung des Oberen Mainkais wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umgestaltung des Oberen Mainkais erforderlichen Planungsleistungen gem. Punkt 4 auszuschreiben und an das wirtschaftlichste Büro zu vergeben.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über einen zweistufigen Rahmenvertrag gemäß Punkt 8 die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 1) sowie 5 bis 8 (Stufe 2) zu beauftragen.