Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Jahresabschluss 2015
Vorlage
2016/080
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der Fassung vom 17.05.1989.

 

Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der Bestand zum 31.12.2014 betrug 1.008.094,45 €.

 

Nach beiliegender Abrechnung des Jahres 2015 wurde ein Überschuss von 6.581,64 € erzielt und dem Stiftungsvermögen (freie Rücklage 2.193,88 € und Mittelverwendungsrücklage 4.387,76 €) zugeführt.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.06.1984 wird ein Zuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (3.725,78 € für 2015) geleistet.

 

Außerdem wurde dem Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth für die Anschaffung neuer Wintergartenmöbel mit Stadtratsbeschluss vom 19.03.2015 ein Investitionszuschuss

i. H. v. 6.000,00 € gewährt.

 

Am 31.12.2015 beträgt das Kapitalvermögen durch die Zuführung i. H. v. 6.581,64 € abzüglich des ausbezahlten Zuschusses von 6.000,00 € insgesamt 1.008.676,09 €.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2017 des Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2015 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                             12.807,42 €

Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                             23.147,50 €

                                                                                                        35.954,92 €

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt/                                                               

Aufstockung des Stiftungsvermögens                                             6.581,64 €

 

davon

1/3 freie Rücklage für den Kapitalerhalt                                           2.193,88 €

2/3 Mittelverwendungsrücklage zur Ausschüttung

an das Alten- u. Pflegeheim St. Elisabeth                                        4.387,76 €