Betreff
Bauleitplanung der Stadt Mainbernheim: 3. Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs, 2 BauGB
Vorlage
2016/104
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1     Ausgangslage

 

Die Stadt Mainbernheim beabsichtigt den Flächennutzungsplan zum 3. Mal zu ändern. Eine Beteiligung der Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erstmals zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und integriertem Umweltbericht in der Fassung vom 14.04.2016. Die Stadt Kitzingen hat somit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben.

 

2     Planinhalte

 

a)    Anlass und Ziel

Anlass für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mainbernheim ist der geplante Bau einer Photovoltaikanlage der N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG zur Gewinnung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das öffentliche Stromnetz sowie die damit verbundene Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Am Amtsstück“. Derzeit werden die Flächen als Landwirtschaft bzw. landwirtschaftliche Flächen in Talräumen / Aufwertungsmaßnahmen in den empfindlichen Talräumen dargestellt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.

 

b)   Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs

Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet ca. 600 m südlich von Mainbernheim an den Gemarkungsgrenzen zum Markt Willanzheim und der Stadt Iphofen. Das Gebiet ist in zwei Teilbereiche gegliedert (siehe Anlage 1).

Der westliche Planungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,61 ha und befindet sich zwischen der Staatsstraße 2420 im Westen und der Staatsstraße 2419 im Osten. Im Süden grenzt die Bahnlinie Kitzingen-Neustadt a.d. Aisch an, im Norden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Der östliche Bereich umfasst 2,99 ha und liegt zwischen einem Aussiedlerhof im Westen und der B8 im Osten. Im Süden wird das Gebiet durch die o.g. Bahnlinie begrenzt.

Der Geltungsbereich und die weiteren Planinhalte sind der Anlage 1 (Planentwurf) und Anlage 2 (Begründung zum Entwurf) zu entnehmen.

 

c)    Beurteilung der Planung durch die Verwaltung

Die Stadtverwaltung begrüßt ein Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der dargestellten Form. Durch die Lage Photovoltaikanlage wird eine weitere Zerschneidung der landwirtschaftlichen und naturräumlichen Flächen vermieden, da es sich innerhalb von 110 m Abstand zu einer Bahntrasse bzw. Bundesautobahn befindet. Das Vorhaben entspricht damit den gesetzlichen Voraussetzungen für eine erhöhte Einspeisevergütung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3c (aa) EEG. Die Stadtverwaltung Kitzingen geht davon aus, dass die Nutzung der Eisenbahntrasse durch den Bau der Photovoltaikanlage nicht eingeschränkt wird.

 

3     Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplans zum Zwecke  eines Sondergebiets für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bestehen aus Sicht der Stadt Kitzingen keine Bedenken. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis dem Büro Wegner Stadtplanung stellvertretend für die Stadt Mainbernheim mitteilen.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an das Büro Wegner Stadtplanung stellvertretend für die Stadt Mainbernheim mitzuteilen.