Betreff
Zuschuss an das Mehrgenerationenhaus im Caritas Altenheim St.-Elisabeth in Kitzingen 2017 - 2020
Vorlage
2016/108
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.12.2015 fasst das Gremium den einstimmigen Beschluss, das Mehrgenerationenhaus auch für das Jahr 2016 zu unterstützten (Anlage 1).

 

Im März 2016 beschlossen die zuständigen Gremien in Berlin das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“, welches als Nachfolge des bisherigen Programms dient, aufzulegen.

 

Ende April besuchte die Leiterin des Mehrgenerationenhauses, Frau Petra Dlugosch, eine Informationsveranstaltung, wie die Konditionen des Programms lauten und wie das Antragsverfahren abläuft.

 

Die Konditionen bleiben unverändert, das Programm soll zunächst von 2017 – 2020 laufen, d.h. 30.000,00 € trägt der Bund jährlich, wenn die Kommune pro Jahr eine Ko-Finanzierung in Höhe von 10.000,00 € übernimmt.

 

Unverändert dabei auch, dass die Stadt Kitzingen selbst einen Förderantrag beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ stellen kann, um die Förderung in Höhe von 5.000,00 € zu erhalten. Somit würde der städtische Anteil „lediglich“ 5.000,00 € betragen.

 

Die Stadt Kitzingen müsste zunächst bis 31.05.2016 eine Absichtserklärung an das Bundesministerium schicken, in der die Förderzusage bis 31.12.2020 erklärt wird.

 

Neu am Programm ist, dass die Mehrgenerationenhäuser bei kommunalen Planungen, die den demographischen Wandel betreffen, stärker einbezogen werden sollen. Aufgrund dessen wurde im Beschlussentwurf die Ziffer 5 ergänzt. Wie dieses „Einbeziehen“ letztlich aussehen wird, müsste mit Frau Dlugosch im Folgenden besprochen werden. 

 

Mit Blick auf die wertvolle Arbeit des Mehrgenerationenhauses und der Möglichkeit, Bundesmittel für dieses Projekt abrufen zu können, spricht sich die Verwaltung für die Fortführung der Förderung aus.

 

  1. Es besteht Einverständnis, für die Jahre 2017 - 2020 einen Ko-Finanzierungszuschuss in Höhe von 10.000,00 € an das Mehrgenerationenhaus Caritas St. Elisabeth zu gewähren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschussantrag beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ zu stellen.

 

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird das Mehrgenerationenhaus bei kommunalen Planungen, die den demographischen Wandel betreffen, mit einbeziehen.