1.
Ausgangslage
a)
Der Stadtrat hat am
b)
Aufgrund des Maßnahmebeschlusses vom
c) Die OVF GmbH schloss für diese Aufgabe einen Vertrag mit dem Funk-Taxen e.V. Kitzingen ab.
d)
Mit Schreiben vom
e) Diese Vergütungserhöhung führt auch zu Mehrkosten für die Stadt Kitzingen, über die entschieden werden muss.
2.
Sachstand
Der Funk-Taxen e.V. Kitzingen erhält zur Zeit eine Vergütung in Höhe des Taxameters mit einem Abschlag von ca. 21 %.
Die
letzte Vergütungserhöhung erfolgte ab
Folgende Berechnungen wurden auf der Basis der Jahreszahlen von 2009 erstellt und sind aufgrund der künftigen Nutzerzahlen nur überschlägig geschätzte Werte.
Die
zuletzt geforderte Bereitstellungsgebühr von 2,50 € je abgerufene Fahrt würde
nach der Berechnung der OVF GmbH insgesamt jährliche Mehrkosten in Höhe von
ca. 17.864,00 € verursachen.
Die Anfrage auf Erhöhung der Vergütung wird von dem ÖPNV-Vertragspartner der OVF GmbH grundsätzlich als berechtigt angesehen. Es kann von Seiten der OVF GmbH nachvollzogen werden, dass der Funk-Taxen e.V. Kitzingen aufgrund der hohen Verwaltungstätigkeit und der innerstädtischen Kurzfahrten die Aufgaben des AST-Taxis nicht kostendeckend bewältigen kann. Dies zeigt sich vor allem auch daran, dass sich immer häufiger die Taxen weigern, eine AST-Fahrt zu übernehmen.
Anfänglich wurde eine Erhöhung mit 4 % des Entgelts, vergleichbar mit der Vergütungserhöhung im Jahre 2008, angeboten. Dies wurde von der Funk-Taxen e.V. Kitzingen abgelehnt.
Ein anderer Vertragspartner, der diese Aufgaben übernehmen würde, steht nicht zur Verfügung.
Nach mehrmaligen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern der OVF GmbH und dem Funk-Taxen e.V. Kitzingen wurde folgender möglicher Kompromiss ausgehandelt:
- Der
Funk-Taxen e.V. Kitzingen erhält die Vergütung in Höhe des Taxameters ohne
Abschlag (derzeitiger Abschlag ca. 21 %). Nach Berechnung der OVF GmbH würden
dadurch insgesamt Mehrkosten in Höhe von ca. 14.600 €/Jahr entstehen, die bis 2012 zu je 50 % vom Landratsamt
und von der Stadt Kitzingen übernommen werden.
-
Die Erhöhung würde erst nach Ablauf des
derzeitigen Vertrages ab
- Die sich hieraus ergebenden Mehrkosten der Stadt Kitzingen würden für das Jahr 2011 ca. 3.650 € und für das Jahr 2012 ca. 7.300 € betragen.
Das Landratsamt Kitzingen hat Mitte November 2010 das inoffizielle Ergebnis der Besprechung mit der Regierung bezüglich der Förderung des AST bekannt gegeben.
Eine offizielle Bestätigung wird nicht vor April 2011 erwartet. Die Förderung des Anrufsammeltaxis stellt sich demnach für die nächsten Jahre wie folgt dar:
·
2010: Bezuschussung
wie bisher mit 66 %
· 2011 bis 2012: Bezuschussung mit 50 %
· 2013: Bezuschussung mit 33 %
Wie
bereits am
Aus diesem Grund fördert die Regierung das AST nur noch übergangsweise mit reduzierten Sätzen.
3.
Kostenentwicklung
und Finanzierung
Die jährlichen Mehrkosten für die Stadt Kitzingen setzen sich zusammen aus
a) Zuschussänderung
von 66 % auf 50 % (ab 2013 max. 33 %) und
b) aus der
Vergütungserhöhung der Funk-Taxen e.V. Kitzingen ab
Im
Haushalt sind bei den folgenden Haushaltsstellen die u. g. Mittel einzustellen:
|
|
0.7920.1720 |
0.7920.6320 |
0.7920.1100 |
Gesamtkosten |
|
förderfähige Kosten |
Förderung Landratsamt |
Rechnungen OVF |
Komfort- zuschlag |
abzüglich Einnahmen |
|
|
|
|
|
|
2011 |
54.700,00
€ |
27.350,00
€ (50 %) |
58.800,00 € |
2.800,00 € |
28.650,00 € |
2012 |
62.000,00
€ |
31.000,00
€ (50 %) |
66.100,00 € |
2.800,00 € |
32.300,00 € |
2013 |
62.000,00
€ |
20.460,00
€ (33 %) |
66.100,00 € |
2.800,00 € |
42.840,00 € |
Zum Vergleich die Zahlen aus 2009:
|
|
0.7920.1720 |
0.7920.6320 |
0.7920.1100 |
Gesamtkosten |
|
förderfähige Kosten |
Förderung Landratsamt |
Rechnungen OVF |
Komfort- zuschlag |
abzüglich Einnahmen |
|
|
|
|
|
|
2009 |
47.400,00 € |
31.300,00
€ (66 %) |
51.500,00 € |
2.800,00 € |
17.400,00 € |
4.
Stellungnahme
der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Aufrechterhaltung des Anrufsammeltaxis sinnvoll, bis ein reguläres Stadtbussystem wirksam wird. Danach sollte das AST tatsächlich nur noch in Tagesrandlagen oder bei bestimmten Anforderungen Verwendung finden (z.B. Bedienung dörflicher Ortsteile).
Um den Betrieb des AST aufrecht zu erhalten, ist eine Vertragsverlängerung mit der sich daraus ergebenden höheren Vergütung in Höhe des Taxameters ohne Abschläge notwendig.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Es besteht damit Einverständnis, dass in der
Vertragsverlängerung ab
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.