Betreff
Anrufsammeltaxi (AST) - Stadt Kitzingen, hier: Vertragsverlängerung inkl. Vergütungserhöhung
Vorlage
322/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Der Stadtrat hat am 23.09.1999 den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Anrufsammeltaxis (AST) in Kitzingen gefasst.

 

b)        Aufgrund des Maßnahmebeschlusses vom 23.08.2000 zur Einführung des AST-Systems in Kitzingen wurde ein Vertrag zwischen der Stadt Kitzingen und der Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF) abgeschlossen, um den regulären ÖPNV zu ergänzen.

 

c)         Die OVF GmbH schloss für diese Aufgabe einen Vertrag mit dem Funk-Taxen e.V. Kitzingen ab.

 

d)        Mit Schreiben vom 06.09.2010 hat der Funk-Taxen e.V. Kitzingen eine Vergütungserhöhung bei seinem Vertragspartner OVF beantragt.

 

e)        Diese Vergütungserhöhung führt auch zu Mehrkosten für die Stadt Kitzingen, über die entschieden werden muss.

 

 

2.        Sachstand

 

Der Funk-Taxen e.V. Kitzingen erhält zur Zeit eine Vergütung in Höhe des Taxameters mit einem Abschlag von ca. 21 %.

Die letzte Vergütungserhöhung erfolgte ab 01.04.2008 mit 4 %.

 

Folgende Berechnungen wurden auf der Basis der Jahreszahlen von 2009 erstellt und sind aufgrund der künftigen Nutzerzahlen nur überschlägig geschätzte Werte.

 

Die zuletzt geforderte Bereitstellungsgebühr von 2,50 € je abgerufene Fahrt würde
nach der Berechnung der OVF GmbH insgesamt jährliche Mehrkosten in Höhe von
ca. 17.864,00 € verursachen.

Die Anfrage auf Erhöhung der Vergütung wird von dem ÖPNV-Vertragspartner der OVF GmbH grundsätzlich als berechtigt angesehen. Es kann von Seiten der OVF GmbH nachvollzogen werden, dass der Funk-Taxen e.V. Kitzingen aufgrund der hohen Verwaltungstätigkeit und der innerstädtischen Kurzfahrten die Aufgaben des AST-Taxis nicht kostendeckend bewältigen kann. Dies zeigt sich vor allem auch daran, dass sich immer häufiger die Taxen weigern, eine AST-Fahrt zu übernehmen.

Anfänglich wurde eine Erhöhung mit 4 % des Entgelts, vergleichbar mit der Vergütungserhöhung im Jahre 2008, angeboten. Dies wurde von der Funk-Taxen e.V. Kitzingen abgelehnt.

Ein anderer Vertragspartner, der diese Aufgaben übernehmen würde, steht nicht zur Verfügung.

Nach mehrmaligen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern der OVF GmbH und dem Funk-Taxen e.V. Kitzingen wurde folgender möglicher Kompromiss ausgehandelt:

 

-     Der Funk-Taxen e.V. Kitzingen erhält die Vergütung in Höhe des Taxameters ohne Abschlag (derzeitiger Abschlag ca. 21 %). Nach Berechnung der OVF GmbH würden dadurch insgesamt Mehrkosten in Höhe von ca. 14.600 €/Jahr entstehen, die bis 2012 zu je 50 % vom Landratsamt und von der Stadt Kitzingen übernommen werden.

-     Die Erhöhung würde erst nach Ablauf des derzeitigen Vertrages ab 01.07.2011 wirksam werden.

-     Die sich hieraus ergebenden Mehrkosten der Stadt Kitzingen würden für das Jahr 2011 ca. 3.650 € und für das Jahr 2012 ca. 7.300 € betragen.

 

Das Landratsamt Kitzingen hat Mitte November 2010 das inoffizielle Ergebnis der Besprechung mit der Regierung bezüglich der Förderung des AST bekannt gegeben.


 

Eine offizielle Bestätigung wird nicht vor April 2011 erwartet. Die Förderung des Anrufsammeltaxis stellt sich demnach für die nächsten Jahre wie folgt dar:

 

·       2010:                      Bezuschussung wie bisher mit 66 %

·      2011 bis 2012:       Bezuschussung mit 50 %

·      2013:                      Bezuschussung mit 33 %

 

Wie bereits am 09.12.2010 im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung von Herrn Rauh (Landratsamt, ÖPNV) dargelegt wurde, wird das AST in dieser Form nicht weitergefördert, da das AST nur für die Ergänzung eines regulären ÖPNV in Zeitrandlagen gedacht ist und nicht generell die Aufgaben eines Stadtverkehrs abdecken kann.

Aus diesem Grund fördert die Regierung das AST nur noch übergangsweise mit reduzierten Sätzen.

 

 

3.        Kostenentwicklung und Finanzierung

 

Die jährlichen Mehrkosten für die Stadt Kitzingen setzen sich zusammen aus

 

a)    Zuschussänderung von 66 % auf 50 % (ab 2013 max. 33 %) und

b)    aus der Vergütungserhöhung der Funk-Taxen e.V. Kitzingen ab 01.07.2011.

 

Im Haushalt sind bei den folgenden Haushaltsstellen die u. g. Mittel einzustellen:

 

 

 

0.7920.1720

0.7920.6320

0.7920.1100

Gesamtkosten

 

förderfähige

Kosten

Förderung

Landratsamt

Rechnungen

OVF

Komfort-

zuschlag

abzüglich

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

2011

54.700,00 €

27.350,00 € (50 %)

58.800,00 €

2.800,00 €

28.650,00 €

2012

62.000,00 €

31.000,00 € (50 %)

66.100,00 €

2.800,00 €

32.300,00 €

2013

62.000,00 €

20.460,00 € (33 %)

66.100,00 €

2.800,00 €

42.840,00 €

 

Zum Vergleich die Zahlen aus 2009:

 

 

 

0.7920.1720

0.7920.6320

0.7920.1100

Gesamtkosten

 

förderfähige Kosten

Förderung

Landratsamt

Rechnungen OVF

Komfort-

zuschlag

abzüglich Einnahmen

 

 

 

 

 

 

2009

47.400,00 €

31.300,00 € (66 %)

51.500,00 €

2.800,00 €

17.400,00 €

 

 

 

4.        Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Aufrechterhaltung des Anrufsammeltaxis sinnvoll, bis ein reguläres Stadtbussystem wirksam wird. Danach sollte das AST tatsächlich nur noch in Tagesrandlagen oder bei bestimmten Anforderungen Verwendung finden (z.B. Bedienung dörflicher Ortsteile).

Um den Betrieb des AST aufrecht zu erhalten, ist eine Vertragsverlängerung mit der sich daraus ergebenden höheren Vergütung in Höhe des Taxameters ohne Abschläge notwendig.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Es besteht damit Einverständnis, dass in der Vertragsverlängerung ab 01.07.2011 zwischen dem Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF) und dem Funk-Taxen e.V. Kitzingen die Vergütung in Höhe des Taxameters geregelt wird.

 

3.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.