Betreff
Verkehrsplanung - Einrichtung eines Verkehrsrechners zur Optimierung der Ampelsteuerung im Stadtgebiet, hier: Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg
Vorlage
330/2010
Aktenzeichen
63/Vo/Rei
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.        Ausgangslage:

 

a)        Die Schaltung der Ampelanlagen auf den Hauptverkehrsstraßen in Kitzingen gibt seit längerem Anlass zu vielschichtigen Diskussionen und Unmut.

 

b)        Im Jahr 2009 konnte mit dem Staatl. Bauamt Würzburg und der Stadtverwaltung eine Übereinkunft getroffen werden, die im Zuge der endgültigen Freigabe der Nordtangente auch eine Verbesserung der Ampelschaltungen vorsieht.

 

c)         Das Staatl. Bauamt Würzburg hatte daraufhin die Möglichkeiten eruiert, mit welchem Aufwand bessere Ampelschaltungen auf den Hauptverkehrsstraßen in Kitzingen erreicht und damit die Leichtigkeit des Verkehrs verbessert werden können.

 

d)        Nach Abwägung aller nötigen Erfordernisse wurde von den Fachleuten des Staatl. Bauamtes Würzburg empfohlen, die Ampelanlagen zentral über einen sog. Verkehrsrechner zu steuern.

 

e)        Nach o. g. Festlegung durch das Staatl. Bauamt wurden die entsprechenden Vorplanungen in Angriff genommen.

 

f)          Die Vorplanungen sind nun abgeschlossen und es ist an der Zeit, eine Vereinbarung zwischen dem Staatl. Bauamt Würzburg und der Stadt Kitzingen zur Einrichtung eines Verkehrsrechners für die Ampelanlagen im Stadtgebiet Kitzingen zu treffen.

 

 

2.        Inhalt der Vereinbarung

 

Die Vereinbarung erstreckt sich über den Umfang, Bau, Betrieb und Unterhaltung der künftigen Ampelsteuerung.

 

       In § 1 der Vereinbarung wird geregelt, dass die Vereinbarung die Planung des Verkehrsrechners, die baulichen und steuerungstechnischen Maßnahmen an den Kreuzungen und Lichtsignalanlagen, die Verkehrsrechnerzentrale und Unterhalt und Betrieb des Verkehrsrechners beinhaltet.

 

       In § 2 wird festgelegt, dass das Staatl. Bauamt Würzburg die Federführung für das zentrale Verkehrsrechnerprojekt innehält. Weiterhin werden die insgesamt 20 bereits vorhandenen oder geplanten Ampelanlagen benannt, die an den Verkehrsrechner angeschlossen werden sollen.

       Folgende bestehende Anlagen des Staatl. Bauamtes sollen an den Verkehrsrechner angeschlossen werden:

 

  1.     B 8                       Jahnstraße – Siegfried-Wilke-Straße

  2.     B 8                       Nordtangente – Schützenstraße

  3.     B 8                       Falterstraße – Friedrich-Ebert-Straße

  4.     B 8                       Wörthstraße – Am Stadtgraben

  5.     B 8                       Mainbernheimer Straße

  6.     B 8                       Verbindungsrampe St 2271 Nord

  7.     B 8                       Verbindungsraumpe St 2271 Süd

  8.     B 8                       Königsberger Straße – Texasweg

  9.     B 8                       Böhmerwaldstraße – Egerländer Straße

10.     St 2271                Am Dreistock

11.     St 2271                Verbindungsrampe Südbrücke


 

       Folgende bestehende und geplante Anlagen der Stadt Kitzingen sollen an den Verkehrsrechner angeschlossen werden.

 

12. Südtangente - J.A.-Kleinschroth-Straße

13. Kaltensondheimer Straße – Schützenstraße

14. Nordtangente – Alte Poststraße (geplant bzw. im Bau)

15. Nordtangente – Abfahrt Fischergasse

16. Nordtangente – Abfahrt Bleichwasen

17. Nordtangente – Heinrich-Fehrer-Straße

18. Nordtangente – St 2271 Ost (geplant)

19. Nordtangente – St 2271 West (geplant)

20. Nordtangente – Gewerbegebiet nördl. Großlangheimer Str. (geplant).

 

       Ebenso wird festgelegt, dass Umbauten von Kreuzungen, wie z. B. am Falterturm nicht mit dieser Vereinbarung abgedeckt sind, sondern eigene Vereinbarungen nach Kreuzungsrecht abgeschlossen werden müssen.

       Als zentraler Standort für den Verkehrsrechner wurde die Schaltzentrale der LKW Kitzingen in der Wörthstraße ins Auge gefasst. Auch die Unterhalts- und Wartungskosten sowie Abnahmen werden im § 2 geregelt.

 

       Im § 3 wird der Kostenverteilungsschlüssel festgelegt; dieser beträgt erstmals 11/20 für das Staatl. Bauamt und 9/20 für die Stadt Kitzingen. Werden im Zuge von straßenrechtlichen Maßnahmen die Verkehrsbedeutungen von Verkehrsanlagen auf- oder abgestuft, so wird der Kostenverteilungsschlüssel angepasst.

 

       In den § 4, 5 und 6 wird festgelegt, dass gegenseitig keine Verwaltungskosten erhoben werden, wie sich die Zahlungs- und Abrechnungspflichten gestalten und wer die Baulast nach Fertigstellung des Verkehrsrechners übernimmt.

 

       In § 7 wurden die Betriebs- und Unterhaltungskosten geregelt.

 

       Mit der in § 8 Klausel der Schriftform schließt der Vereinbarungsentwurf.

 

 

3.        Kosten

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt beträgt die Kostenschätzung für die Einrichtung o. g. Verkehrsrechners in Kitzingen ca. 175.000 € brutto. Hierbei sind nicht mögliche Anpassungsarbeiten an den einzelnen Ampelanlagen berücksichtigt.

Der Anteil der Stadt Kitzingen beträgt nach dem Kostenteilungsschlüssel des Vereinbarungsentwurfes ca. 80.000 € brutto.

 

 

4.        Finanzierung

 

Die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von 80.000 € soll auf folgende Haushaltsstellen aufgeteilt werden.

 

a)         Ampelanlagen Nordtangente BA 1 und BA 3 b, insgesamt 4 Stück                ca.   35.000 €

HH-Stellen 1.6309.9501 und 1.6309.9581

 

b)        Ampelanlagen Nordtangente BA 2, insgesamt 3 Stück                                  ca.   27.000 €

Finanzierung über HH-Stelle 1.6600.9631

 

c)         Restliche Ampelanlagen in der Baulast Stadt Kitzingen                                    ca. 18.000 €

Finanzierung über HH-Stelle 1.6600.9631


 

Auf den HH-Stellen 1.6309.9501 und 1.6309.9581 stehen ausreichende Mittel zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung.

Nach Abzug der Kosten für den Verkehrsrechner (27.000 € + 18.000 €) stehen auf der HH-Stelle 1.6600.9631 noch 120.000 € zur Deckung von Anpassungsarbeiten für weitere Ampelanlagen, die nicht den BA 1 und BA 3 b der Nordtangente betreffen, im Jahr 2011 zur Verfügung.

 

 

5.        Zuschüsse

 

a)        Für die Ampelanlagen, die sich in den Bauabschnitten 1 und 3 b der Nordtangente befinden, ist der Baukostenanteil für die Anschaffung des Verkehrsrechners in Höhe von ca. 28.000 € im Zuge des Bauprojektes zuwendungsfähig.

 

b)        Für die Ampelanlagen im Bauabschnitt 2 der Nordtangente fallen Baukosten für den Verkehrsrechner in Höhe von ca. 21.000 € an. Diese wären aufgrund der Bagatellgrenzen der Zuwendungsrichtlinien nicht zuwendungsfähig. Jedoch sind zur Anpassung an den Verkehrsrechner für die drei bestehenden Anlagen weitere Baukosten von ca. 100.000 € erforderlich. Bei Addition beider Baukosten ist eine Zuwendungsfähigkeit zu erreichen. Die Verwaltung wird mit den Zuwendungsgebern dahingehend Gespräche aufnehmen, inwieweit Zuwendungen für die Ampelanlagen im Bauabschnitt 2 der Nordtangente gewährt werden.

 

c)         Die beiden restlichen Anlagen befinden sich in der Süd- bzw. Westtangente. Hier könnte die Zuwendungsfähigkeit ggf. über die beiden Projekte der DB AG zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen an der Inneren Sulzfelder Straße und Kaltensondheimer Straße erreicht werden.

 

 

6.        Weiteres Vorgehen

 

a)        Das Staatl. Bauamt Würzburg plant mit der Einrichtung des Verkehrsrechners alle Ampelanlagen an der B 8 im Jahr 2011 anzuschließen.

 

b)        Von städtischer Seite sollen die Ampelanlagen der Nordtangente BA 1 und BA 2 im Jahr 2011 an den Verkehrsrechner angebunden werden.

 

c)         Die weiteren Anlagen sollen bis spätestens 2015 von Seiten des Staatl. Bauamtes sowie von Seiten der Stadt Kitzingen an den Verkehrsrechner angebunden sein.

 

 

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Dem Entwurf der Vereinbarung zur Einrichtung eines Verkehrsrechners vom Dezember 2010 zwischen dem Staatlichen Bauamt Würzburg und der Stadt Kitzingen wird zugestimmt.

 

3.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

4.        Der Stadtrat ist in regelmäßigen Abständen über den Verlauf des Projektes zu unterrichten.